Kurs 2 · Gottesdienst
Der große Ḥadath
الْحَدَثُ الْأَكْبَرُ
Sechs Dinge machen den Ghusl nötig. Drei betreffen jeden: der Samenerguss, der Beischlaf, der Tod. Zwei betreffen die Frau: das Ende von Menstruation und Wochenbett. Eines betrifft den, der Muslim wird. Wer im großen Ḥadath ist, dem ist alles verboten, was dem kleinen verboten ist – und dazu das Lesen des Qur'an und das Verweilen in der Moschee. Nur das Durchqueren bleibt erlaubt.
- 1خُرُوجُ الْمَنِيِّ دَفْقًا بِلَذَّةٍSamenerguss mit Lustإِلَّا النَّائِمَ فَلَا يُشْتَرَطُ فِيهِ الدَّفْقُ وَاللَّذَّةُ – beim Schlafenden ohne diese Bedingung
- 2الْجِمَاعُDer Beischlafauch ohne Erguss
- 3الْمَوْتُDer Todder Tote wird gewaschen
- 4انْتِقَالُ الْمَنِيِّ بِلَذَّةٍSamen, der sich mit Lust bewegt, ohne auszutretenBesonderheit des Madhhab
- 5إِسْلَامُ الْكَافِرِWenn ein Nichtmuslim Muslim wird
- 6انْقِطَاعُ دَمِ الْحَيْضِ وَالنِّفَاسِDas Ende von Menstruation und Wochenbett
- 7مَا يَحْرُمُ عَلَى الْمُحْدِثِ حَدَثًا أَصْغَرَAlles vom kleinen ḤadathGebet, Ṭawāf, Muṣḥaf
- 8قِرَاءَةُ الْقُرْآنِDen Qur'an rezitieren
- 9اللُّبْثُ فِي الْمَسْجِدِIn der Moschee verweilenالْمُرُورُ جَائِزٌ – das Durchqueren ist erlaubt
Die Begriffe
Der große Ḥadath des Mannes und der Frau, der durch Erguss oder Beischlaf entsteht. Wer darin ist, heißt جُنُبٌ. Er endet nur mit dem Ghusl – oder mit dem Tayammum, wenn Wasser fehlt.
Im Wachzustand gilt nur der Erguss mit Lust als Auslöser. Tritt Samen ohne Lust aus – etwa durch Krankheit oder Kälte – ist kein Ghusl nötig. Beim Schlafenden gilt das nicht: Wer Spuren findet, macht Ghusl, auch ohne sich an etwas zu erinnern.
Wer die Moschee nur durchschreitet, ohne sich hinzusetzen. Das erlaubt der Qur'an ausdrücklich – etwa um etwas zu holen oder weil der Weg hindurchführt.
Die Belege
Der Erguss
«إِنَّمَا الْمَاءُ مِنَ الْمَاءِ»
„Das Wasser ist wegen des Wassers.“ – der Ghusl wegen des Samens
مسلم
Der Beischlaf auch ohne Erguss
«إِذَا جَلَسَ بَيْنَ شُعَبِهَا الْأَرْبَعِ ثُمَّ جَهَدَهَا فَقَدْ وَجَبَ الْغُسْلُ» وفي رواية: «وَإِنْ لَمْ يُنْزِلْ»
„Wenn er zwischen ihren vier Gliedern sitzt und sich müht, ist der Ghusl Pflicht“ – und in einer Überlieferung: „auch wenn er keinen Erguss hat.“
متفق عليه، والزيادة لمسلم
Die Frau im Schlaf
«نَعَمْ، إِذَا رَأَتِ الْمَاءَ»
„Ja – wenn sie das Wasser sieht.“ – auf die Frage der Umm Sulaim, ob die Frau nach einem Traum Ghusl machen muss
متفق عليه
Die Moschee
﴿وَلَا جُنُبًا إِلَّا عَابِرِي سَبِيلٍ حَتَّى تَغْتَسِلُوا﴾
„… und nicht im Zustand der Janāba – außer ihr durchquert nur – bis ihr den Ghusl gemacht habt.“
النساء ٤٣
Erguss, Beischlaf, Tod, Islam, Ende von Ḥaiḍ und Nifās – und dann: kein Qur'an, kein Sitzen in der Moschee, bis zum Ghusl.
Prüfe dich selbst
5 Fragen zu diesem Blatt. Nichts wird gespeichert.
1. Wie viele Dinge machen nach dem Blatt den Ghusl nötig (مُوجِبَاتُ الْغُسْلِ)?
2. Ein Ehepaar hat Beischlaf ohne Samenerguss. Was gilt?
3. Was ist im großen Ḥadath zusätzlich zu den Verboten des kleinen verboten?
4. Ein جُنُبٌ will seine Schuhe aus der Moschee holen und sie gleich wieder verlassen. Was gilt?
5. Im Wachzustand tritt ohne Lust Samen aus, etwa durch Krankheit. Ist Ghusl nötig?
Für den Unterricht
- Der Hadith der Umm Sulaim öffnet die Tür, auch mit Frauen über das Thema zu sprechen – sie hat gefragt, und der Prophet ﷺ hat geantwortet, ohne Scham.
- Der Punkt „Beischlaf auch ohne Erguss“ ist der, den die meisten nicht wissen – langsam und deutlich.
- Für Neumuslime: Der Ghusl beim Islam-Eintritt ist nach dem Madhhab Pflicht – im Unterricht als Teil des ersten Tages nennen.
- Das Durchqueren der Moschee praktisch machen: Schuhe holen, den Ausgang nehmen – erlaubt. Sich hinsetzen – nicht.
Nach dem Programm des معهد الإمام البهوتي, فقه العبادات, S. 24