Kurs 2 · Gottesdienst
Der Pilger
الْحَاجُّ
Fünf Bedingungen entscheiden, ob jemand pilgern muss und ob seine Pilgerfahrt zählt. Muslim und bei Verstand: Bedingungen der Gültigkeit. Mündig und frei: Bedingungen der Anrechnung – der Ḥajj des Kindes ist gültig und wird belohnt, aber er ersetzt den Pflicht-Ḥajj nicht; wird das Kind mündig, muss es noch einmal. Fähig: die Bedingung der Pflicht – mit dem Körper und mit dem Geld. Wer körperlich nicht kann, schickt einen Stellvertreter. Für die Frau kommt ein Maḥram dazu. Und nach dem Madhhab gilt: Wer kann, fährt sofort.
- 1مُسْلِمٌMuslim
- 2عَاقِلٌBei Verstand
- 3بَالِغٌMündigحَجُّ الصَّبِيِّ يَصِحُّ وَلَا يُجْزِئُ – wird das Kind mündig, muss es erneut
- 4حُرٌّFrei
- 5قَادِرٌ بِبَدَنِهِFähig mit dem Körperإِذَا لَمْ يَسْتَطِعْ: يُنِيبُ مَنْ يَحُجُّ عَنْهُ – wer nicht kann, schickt einen Stellvertreter
- 6قَادِرٌ بِمَالِهِFähig mit dem GeldReisekosten und Unterhalt der Familie währenddessen
- 7يُزَادُ فِي حَقِّ الْمَرْأَةِ: وُجُودُ مَحْرَمٍFür die Frau dazu: ein MaḥramBedingung der Pflicht – ohne ihn muss sie nicht
- 8نَعَمْ، عَلَى الْفَوْرِJa, sofortالْمَذْهَبُ – wer kann und aufschiebt, sündigt
Die Begriffe
Der dritte Begriff neben Gültigkeit und Pflicht: Die Handlung gilt, aber sie erfüllt die Pflicht nicht. Das Kind, das mit den Eltern pilgert, hat einen gültigen Ḥajj und Lohn – aber die Pflicht des Islam-Ḥajj bleibt, sobald es mündig ist.
Wer dauerhaft körperlich nicht pilgern kann – Alter, Krankheit –, aber das Geld hat, beauftragt jemanden, der schon selbst gepilgert hat, für ihn zu fahren. Der Ḥajj wird ihm angerechnet. Grundlage ist die Frau aus Khathʿam, die für ihren Vater fragte.
Der Ehemann oder ein Mann, den die Frau nie heiraten kann: Vater, Bruder, Sohn, Onkel. Ohne ihn ist die Frau nach dem Madhhab nicht zur Reise verpflichtet – und nicht berechtigt. Andere Gelehrte lassen die sichere Gruppe genügen.
Die Belege
Die Fähigkeit
﴿وَلِلَّهِ عَلَى النَّاسِ حِجُّ الْبَيْتِ مَنِ اسْتَطَاعَ إِلَيْهِ سَبِيلًا﴾
„Und Allah steht es den Menschen zu, zum Haus zu pilgern – wer dazu einen Weg findet.“
آل عمران ٩٧
Die Stellvertretung
«إِنَّ فَرِيضَةَ اللَّهِ عَلَى عِبَادِهِ فِي الْحَجِّ أَدْرَكَتْ أَبِي شَيْخًا كَبِيرًا لَا يَثْبُتُ عَلَى الرَّاحِلَةِ، أَفَأَحُجُّ عَنْهُ؟ قَالَ: نَعَمْ»
Die Frau aus Khathʿam: „Die Pflicht Allahs an Seine Diener, zu pilgern, hat meinen Vater als alten Mann erreicht, der sich nicht auf dem Reittier halten kann – soll ich für ihn pilgern? Er sagte: Ja.“
متفق عليه
Der Ḥajj des Kindes
«رَفَعَتِ امْرَأَةٌ صَبِيًّا فَقَالَتْ: يَا رَسُولَ اللَّهِ، أَلِهَذَا حَجٌّ؟ قَالَ: نَعَمْ، وَلَكِ أَجْرٌ»
„Eine Frau hob ein Kind hoch und sagte: Gesandter Allahs, hat dieses einen Ḥajj? Er sagte: Ja – und du hast Lohn.“
مسلم
Der Maḥram
«لَا تُسَافِرِ الْمَرْأَةُ إِلَّا مَعَ ذِي مَحْرَمٍ»
„Die Frau reise nur mit einem Maḥram.“
متفق عليه
Sofort
«تَعَجَّلُوا إِلَى الْحَجِّ – يَعْنِي الْفَرِيضَةَ – فَإِنَّ أَحَدَكُمْ لَا يَدْرِي مَا يَعْرِضُ لَهُ»
„Beeilt euch zum Ḥajj – dem Pflicht-Ḥajj –, denn keiner von euch weiß, was ihm zustößt.“
أحمد
Muslim, verständig, mündig, frei, fähig – und die Frau mit Maḥram. Wer kann, fährt sofort; wer nie kann, schickt einen.
Prüfe dich selbst
6 Fragen zu diesem Blatt. Nichts wird gespeichert.
1. Welche Bedingungen des Pilgers sind Bedingungen der Gültigkeit (شَرْطُ صِحَّةٍ)?
2. Ein zwölfjähriges Kind pilgert mit seinen Eltern. Was gilt?
3. Was bedeutet شَرْطُ إِجْزَاءٍ?
4. Ein alter Mann hat genug Geld, kann aber körperlich dauerhaft nicht reisen. Was gilt?
5. Muss man nach dem Madhhab sofort fahren, wenn man den Ḥajj kann?
6. Was kommt für die Frau als Bedingung der Pflicht dazu?
Für den Unterricht
- Die drei Stufen Gültigkeit – Anrechnung – Pflicht an der Tafel nebeneinander; das Kind ist das Beispiel, an dem alle drei sichtbar werden.
- „Sofort“ als Madhhab-Position: Wer das Geld hat und aufschiebt, um erst das Haus abzuzahlen, sündigt nach dem Madhhab. Das ist eine ernste Mahnung, die die Gemeinde hören soll.
- Die Stellvertretung ist praktisch für Kinder alter Eltern in Deutschland: Sie können für Vater oder Mutter fahren – wenn sie selbst schon gepilgert sind.
- Die Maḥram-Frage kommt bei jeder ʿUmra-Gruppe. Madhhab und die andere Meinung nennen, und die Regel der Behörden erwähnen, die sich geändert hat.
Nach dem Programm des معهد الإمام البهوتي, فقه العبادات, S. 76