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Kurs 5 · Straf- und Gerichtsrecht

Die Strafe für Diebstahl

حَدُّ السَّرِقَةِ


Diebstahl im Sinne der festen Strafe ist das heimliche Wegnehmen fremden Eigentums. Das Heft ordnet die Bedingungen nach vier Säulen: der Dieb, der Bestohlene, die Tat und das gestohlene Gut. Erst wenn alle erfüllt sind – unter anderem ein Mindestwert, eine sichere Verwahrung und kein Zweifelsgrund –, wird die rechte Hand am Handgelenk abgetrennt. Bei Wiederholung folgt der linke Fuß, danach Haft bis zur Reue oder zum Tod.

حَدُّ السَّرِقَةِ
Strafe für Diebstahl
شُرُوطُهُ
Bedingungen
أَرْكَانٌ – nach Säulen geordnet
  1. 1
    السَّارِقُ
    Der Dieb
    • مُكَلَّفٌvoll verantwortlich
    • مُخْتَارٌnicht gezwungen
    • عَالِمٌ بِتَحْرِيمِهِkennt das Verbot
  2. 2
    الْمَسْرُوقُ مِنْهُ
    Der Bestohlene
    • مَعْصُومٌgeschützt
    • مُطَالَبَتُهُ بِالْمَالِfordert sein Gut zurück
  3. 3
    السَّرِقَةُ
    Die Tat
    • خُفْيَةٌheimlich
    • ثُبُوتُهَاBeweis
      • شَهَادَةُ رَجُلَيْنِzwei männliche Zeugen
      • إِقْرَارٌ مَرَّتَيْنِzweimaliges Geständnis
  4. 4
    الْمَسْرُوقُ
    Das Gestohlene
    • مَالٌ مُحْتَرَمٌgeschütztes, erlaubtes Gut
    • النِّصَابُMindestwertرُبْعُ دِينَارٍ أَوْ ثَلَاثَةُ دَرَاهِمَ – الدِّينَارُ = ٤٫٢٤ غ، الدِّرْهَمُ = ٢٫٩٧ غ
    • مُحْرَزٌsicher verwahrt
    • لَا شُبْهَةَ فِيهِkein Zweifelsgrund
عُقُوبَتُهُ
Die Strafe
  1. 5
    قَطْعُ الْيَدِ الْيُمْنَى مِنْ مَفْصِلِ الْكَفِّ
    rechte Hand am Handgelenk
  2. 6
    فَإِنْ عَادَ: قَطْعُ الرِّجْلِ الْيُسْرَى
    bei Wiederholung: linker Fuß
  3. 7
    فَإِنْ عَادَ: الْحَبْسُ إِلَى أَنْ يَتُوبَ أَوْ يَمُوتَ
    erneut: Haft bis zur Reue oder zum Tod

Die Begriffe

خُفْيَةٌ
Heimlichkeit

Diebstahl geschieht verdeckt. Wer offen an sich reißt, raubt oder plündert, wird nicht mit Handabtrennung bestraft, sondern muss zurückgeben und erhält eine Ermessensstrafe – es sei denn, es ist Straßenraub (Blatt 11).

مَالٌ مُحْتَرَمٌ
Geschütztes Gut

Ein Gut, das die Scharia als Eigentum schützt. Wein, Schweinefleisch oder Musikinstrumente gehören nicht dazu; wer sie nimmt, wird nicht mit der Hand bestraft.

النِّصَابُ
Mindestwert

Ein Viertel Golddinar (etwa 1,06 g Gold) oder drei Silberdirham (etwa 8,9 g Silber). Unter diesem Wert gibt es keine Handabtrennung.

حِرْزٌ
Verwahrung

Der Ort, an dem man ein Gut dieser Art üblicherweise sichert: Geld im verschlossenen Schrank, Vieh im Stall, Ware im Laden. Was offen herumliegt, ist nicht verwahrt.

شُبْهَةٌ فِي الْمَالِ
Zweifel am Gut

Etwa wenn der Dieb einen Anteil oder ein Recht daran hat – der Sohn am Vermögen des Vaters, ein Teilhaber am gemeinsamen Gut. Dann entfällt die feste Strafe.

Heimlich, geschütztes Gut, Mindestwert, sicher verwahrt, kein Zweifel – erst dann wird die Hand abgetrennt.

Prüfe dich selbst

6 Fragen zu diesem Blatt. Nichts wird gespeichert.

  1. 1. Was kennzeichnet Diebstahl im Sinne der festen Strafe?

  2. 2. Wie hoch ist der Mindestwert (النِّصَابُ)?

  3. 3. Ein Fahrrad steht ohne Schloss vor dem Haus und wird weggenommen. Welche Bedingung fehlt?

  4. 4. Ein Sohn nimmt Geld aus dem Vermögen seines Vaters. Warum entfällt die feste Strafe?

  5. 5. Wie wird Diebstahl bewiesen?

  6. 6. Was folgt, wenn der Dieb nach Abtrennung der rechten Hand erneut stiehlt?

Für den Unterricht

  • Den Unterschied zum Straßenraub vorwegnehmen: Diebstahl ist heimlich, Straßenraub offen und mit Waffengewalt.
  • Fälle prüfen lassen: Fahrrad vor dem Haus ohne Schloss (nicht verwahrt), Handy aus einer verschlossenen Wohnung (verwahrt), Sohn nimmt Geld des Vaters (Zweifelsgrund).
  • Die Bedingung „kein Zweifelsgrund“ mit dem allgemeinen Grundsatz verbinden, dass feste Strafen bei Zweifeln entfallen (Ergänzung, steht so nicht gedruckt im Heft).

Nach dem Programm des معهد الإمام البهوتي, فقه الجنايات, S. 150