Kurs 3 · Geldgeschäfte
Die Bürgschaft
الضَّمَانُ
Bei der Bürgschaft übernimmt jemand die Schuld eines anderen zusätzlich. Sie hat fünf Säulen: den Bürgen, den Schuldner, den Gläubiger, die verbürgte Schuld und die Formel. Bemerkenswert ist, dass weder der Schuldner noch der Gläubiger zustimmen oder dem Bürgen bekannt sein müssen – entscheidend ist allein der Bürge, der freiwillig handelt und verschenken darf. Danach kann der Gläubiger wählen, an wen er sich wendet.
- 1رَاضٍeinverstanden
- 2جَائِزُ التَّبَرُّعِdarf verschenken
Die Begriffe
Die Bürgschaft ist eine freiwillige Leistung ohne Gegenwert. Darum muss der Bürge über sein Vermögen frei verfügen und es auch verschenken dürfen – ein Kind oder ein Gesperrter kann nicht bürgen.
Der Bürge muss weder den Schuldner noch den Gläubiger kennen, und keiner der beiden muss zustimmen. Wer für die Schulden eines Verstorbenen bürgt, braucht niemanden zu fragen.
Man kann auch für eine künftige Schuld bürgen, etwa: „Was du ihm verkaufst, dafür bürge ich.“
Weil die Schuld beim Schuldner bleibt und der Bürge hinzukommt, darf der Gläubiger sich an den wenden, den er wählt – an beide nacheinander, bis er sein Recht hat.
Bei der Bürgschaft zählt der Bürge: freiwillig und frei im Verschenken – Schuldner und Gläubiger muss man nicht fragen.
Prüfe dich selbst
5 Fragen zu diesem Blatt. Nichts wird gespeichert.
1. Müssen Schuldner und Gläubiger der Bürgschaft zustimmen?
2. Welche zwei Bedingungen gelten für den Bürgen (الضَّامِنُ)?
3. Von wem darf der Gläubiger die Zahlung fordern?
4. „Was du ihm verkaufst, dafür bürge ich.“ – Ist das gültig?
5. Mit welcher Regel soll man laut Lehrhinweis die Frage nach einem Entgelt für die Bürgschaft durchdenken?
Für den Unterricht
- Das Heft stellt am Ende eine Frage zum Nachdenken: Darf man für eine Bürgschaft ein Entgelt nehmen? Die Hörer begründen lassen – mit Blick auf die Regel „jedes Darlehen, das einen Vorteil bringt, ist Zins“ (Blatt 15), denn der Bürge, der zahlt, wird zum Darlehensgeber des Schuldners.
- Im Heft ist die Bedingung der Formel als Lücke gelassen – ergänzen lassen: Sie muss das Gewollte zeigen.
- Alltagsbezug: Bürgschaft der Eltern für einen Mietvertrag oder Ratenkauf.
Nach dem Programm des معهد الإمام البهوتي, فقه المعاملات, S. 30