Kurs 4 · Ehe und Familie
Die Ehe: Überblick und Urteil
النِّكَاحُ وَحُكْمُهُ
Das Familienrecht hat zwei große Teile: die Ehe und die Trennung. Bei der Ehe fragt das Heft nach vier Dingen – ihrem Urteil, ihrer Vorstufe (dem Antrag), ihren Säulen und ihren Folgen. Das Urteil hängt vom Menschen ab: Wer befürchtet, ohne Ehe ins Verbotene zu fallen, für den ist sie Pflicht. Wer Verlangen hat, aber diese Gefahr nicht sieht, für den ist sie empfohlen. So wird schon am ersten Blatt klar, dass die Ehe kein bloßer Vertrag ist, sondern ein Schutz für Glauben und Ehre.
- 1حُكْمُهُIhr Urteil
- وَاجِبٌPflichtعَلَى مَنْ يَخَافُ الْحَرَامَ بِتَرْكِهِ
- مُسْتَحَبٌّEmpfohlenلِمَنْ لَهُ شَهْوَةٌ وَلَا يَخَافُ الْحَرَامَ بِتَرْكِهِ
- 2مُقَدِّمَاتُهُ (الْخِطْبَةُ)Ihre Vorstufe: der AntragBlatt 2
- 3أَرْكَانُهُIhre SäulenBlätter 3–9
- 4آثَارُهُIhre FolgenBlätter 10–13
Die Begriffe
Wer fürchtet, ohne Ehe in Unzucht oder anderes Verbotenes zu geraten, muss heiraten. Die Pflicht ergibt sich hier aus dem Schutz vor dem Verbotenen.
Wer Verlangen hat, sich aber sicher ist, nicht ins Verbotene zu fallen, dem ist die Ehe empfohlen. Im Madhhab ist sie für ihn sogar besser, als sich ganz freiwilligen Gottesdiensten zu widmen.
Das natürliche Begehren zum anderen Geschlecht. Ob es da ist und wie stark es ist, entscheidet mit über das Urteil der Ehe.
Die Bitte um eine Frau zur Ehe, bevor der Vertrag geschlossen wird. Sie ist noch kein Vertrag, hat aber eigene Regeln (nächstes Blatt).
Wer ohne Ehe ins Verbotene fiele, muss heiraten; wer nur Verlangen hat, dem ist sie empfohlen.
Prüfe dich selbst
6 Fragen zu diesem Blatt. Nichts wird gespeichert.
1. Für wen ist die Ehe Pflicht (وَاجِبٌ)?
2. Jemand hat Verlangen (شَهْوَةٌ), ist sich aber sicher, nicht ins Verbotene zu fallen. Was gilt für ihn?
3. Was ist im Madhhab für den, dem die Ehe empfohlen ist, besser?
4. Nach welchen vier Dingen fragt das Heft bei der Ehe?
5. Warum kann die Ehe für den einen Pflicht und für den anderen nur empfohlen sein?
6. Welches Urteil hat die Ehe im Madhhab für jemanden, der gar kein Verlangen hat?
Für den Unterricht
- Das Schaubild als Landkarte für den ganzen Kurs nutzen: Urteil, Antrag, Säulen, Folgen – dann die Trennung.
- Ergänzung über das Heft hinaus: Wer gar kein Verlangen hat, für den ist die Ehe im Madhhab erlaubt (مُبَاحٌ). Das Heft nennt nur die beiden ersten Fälle.
- Fragen: Warum kann dieselbe Handlung für den einen Pflicht und für den anderen nur empfohlen sein? (Weil das Urteil an der Lage des Menschen hängt.)
Nach dem Programm des معهد الإمام البهوتي, فقه الأسرة, S. 93