Kurs 4 · Ehe und Familie
Unterhalt in der Wartezeit
نَفَقَةُ الْمُعْتَدَّةِ
Hat eine Frau in der Wartezeit Anspruch auf Unterhalt und Wohnung? Das Heft unterscheidet drei Fälle. Die widerrufbar Geschiedene ist rechtlich noch Ehefrau – sie bekommt beides. Die Witwe bekommt keines von beiden aus dem Vermögen des Mannes. Die endgültig Geschiedene bekommt beides nur, wenn sie schwanger ist; ist sie nicht schwanger, bekommt sie weder Unterhalt noch Wohnung.
- 1لَهَا النَّفَقَةُ وَالسُّكْنَىUnterhalt und Wohnung
- 2لَا نَفَقَةَ لَهَا وَلَا سُكْنَىWeder Unterhalt noch Wohnung
- 3حَامِلٌ: لَهَا النَّفَقَةُ وَالسُّكْنَىSchwanger: Unterhalt und Wohnung
- 4حَائِلٌ: لَا نَفَقَةَ وَلَا سُكْنَىNicht schwanger: weder Unterhalt noch Wohnung
Die Begriffe
Das Recht, während der Wartezeit auf Kosten des Mannes zu wohnen. Es gehört zum Unterhalt und folgt denselben Regeln.
Weil er sie in der Wartezeit ohne neuen Vertrag zurücknehmen kann, gilt sie noch als seine Ehefrau; deshalb behält sie Unterhalt und Wohnung.
Eine Frau, die kein Kind erwartet. Bei der endgültig Geschiedenen entscheidet allein die Schwangerschaft über ihren Anspruch – der Unterhalt gilt dann eigentlich dem Kind.
Mit dem Tod geht das Vermögen des Mannes an die Erben. Die Witwe hat daraus keinen Unterhalt in der Wartezeit, aber sie erbt selbst ihren Anteil.
Widerrufbar geschieden – alles; Witwe – nichts; endgültig geschieden – nur wenn schwanger.
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1. Was steht der widerrufbar Geschiedenen (الرَّجْعِيَّةُ) in der Wartezeit zu?
2. Was steht der Witwe in der Wartezeit aus dem Vermögen des Mannes zu?
3. Eine endgültig geschiedene Frau ist schwanger. Was steht ihr zu?
4. Warum bekommt die schwangere Witwe keinen Unterhalt aus seinem Vermögen, die schwangere endgültig Geschiedene aber schon?
5. Eine endgültig Geschiedene ist nicht schwanger (حَائِلٌ). Was gilt?
Für den Unterricht
- Die drei Fälle als Tabelle an die Tafel: Unterhalt ja/nein, Wohnung ja/nein.
- Fragen: Warum bekommt die schwangere Witwe keinen Unterhalt aus seinem Vermögen, die schwangere endgültig Geschiedene aber schon? (Nach dem Tod gehört das Vermögen den Erben; das Kind erbt selbst mit.)
- Hier schließt sich der Kreis zum Überblick auf Blatt 14: „Wegfall des Unterhalts in bestimmten Fällen“.
Nach dem Programm des معهد الإمام البهوتي, فقه الأسرة, S. 115