Berliner Muslime

Die Lehrtexte des Wissensstudenten – Fünfte Stufe · Kapitel 16 von 35

Kapitel über das Viertel

Kapitel über das Viertel

Dichtung

٣٤ – وَالرُّبْعُ فَرْضُ الزَّوْجِ إِنْ كَانَ مَعَهْ مِنْ وَلَدِ الزَّوْجَةِ مَنْ قَدْ مَنَعَهْ

34 – Und das Viertel ist der Pflichtanteil des Ehemannes, wenn bei ihm ein Kind der Ehefrau ist, das ihn zurückgehalten hat.

Dichtung

٣٥ – وَهْوَ لِكُلِّ زَوْجَةٍ أَوْ أَكْثَرَا مَعْ عَدَمِ الأَوْلَادِ فِيمَا قُدِّرَا

35 – Und es steht jeder Ehefrau zu, oder auch mehreren, wenn keine Kinder da sind, in dem, was festgesetzt wurde.

Dichtung

٣٦ – وَذِكْرُ أَوْلَادِ البَنِينَ يُعْتَمَدْ حَيْثُ اعْتَمَدْنَا القَوْلَ فِي ذِكْرِ الوَلَدْ

36 – Und die Erwähnung der Kinder der Söhne ist maßgeblich, wo wir die Aussage zur Erwähnung des Kindes zugrunde gelegt haben.