Die Lehrtexte des Wissensstudenten – Fünfte Stufe · Kapitel 15 von 35
Kapitel über die Hälfte
Kapitel über die Hälfte
Dichtung
٣١ – فَالنِّصْفُ فَرْضُ خَمْسَةٍ أَفْرَادِ الــزَّوْجُ وَالأُنْـثَـى مِـنَ الأَوْلَادِ
31 – Die Hälfte ist der Pflichtanteil von fünf Einzelpersonen: der Ehemann und die Tochter unter den Kindern.
Dichtung
٣٢ – وَبِنْتُ الِابْنِ عِنْدَ فَقْدِ البِنْتِ وَالأُخْتُ فِي مَذْهَبِ كُلِّ مُفْتِي
32 – Und die Tochter des Sohnes, wenn keine Tochter da ist, und die Schwester – nach der Lehrmeinung jedes Rechtsgutachters.
Dichtung
٣٣ – وَبَعْدَهَا الأُخْتُ الَّتِي مِنَ الأَبِ عِنْدَ انْفِرَادِهِنَّ عَنْ مُعَصِّبِ
33 – Und nach ihnen die Schwester väterlicherseits, wenn sie allein stehen, ohne einen Mitverwandten, der sie zu Universalerben macht.