Die Stütze der Rechtsbestimmungen (Al-ʿUmda fi l-Ahkam) · Kapitel 66 von 67
Das Buch der Freilassung
Das Buch der Freilassung
٤١٢ – عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عُمَرَ رضي الله عنهما أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ ﷺ قَالَ: «مَنْ أَعْتَقَ شِرْكاً لَهُ فِي عَبْدٍ فَكَانَ لَهُ مَالٌ يَبْلُغُ ثَمَنَ العَبْدِ؛ قُوِّمَ عَلَيْهِ قِيمَةَ عَدْلٍ، فَأَعْطَى شُرَكَاءَهُ حِصَصَهُمْ، وَعَتَقَ عَلَيْهِ العَبْدُ، وَإِلَّا فَقَدْ عَتَقَ مِنْهُ مَا عَتَقَ».
412 – Von Abdullah ibn Umar, Allah möge mit den beiden zufrieden sein, wird überliefert, dass der Gesandte Allahs ﷺ sagte: „Wer seinen Anteil an einem Sklaven freilässt und über Vermögen verfügt, das den Wert des Sklaven erreicht, für den wird der Sklave zu einem gerechten Wert veranschlagt; dann gibt er seinen Teilhabern ihre Anteile, und der Sklave wird für ihn freigelassen. Andernfalls ist von ihm nur das frei, was freigelassen wurde."
٤١٣ – عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ رضي الله عنه، عَنِ النَّبِيِّ ﷺ قَالَ: «مَنْ أَعْتَقَ شِقْصاً لَهُ مِنْ مَمْلُوكٍ؛ فَعَلَيْهِ خَلَاصُهُ فِي مَالِهِ، فَإِنْ لَمْ يَكُنْ لَهُ مَالٌ قُوِّمَ المَمْلُوكُ قِيمَةَ عَدْلٍ، ثُمَّ ٱسْتُسْعِيَ غَيْرَ مَشْقُوقٍ عَلَيْهِ».
413 – Von Abu Huraira, Allah möge mit ihm zufrieden sein, vom Propheten ﷺ, der sagte: „Wer einen Anteil, den er an einem Sklaven hat, freilässt, auf dem liegt dessen vollständige Befreiung aus seinem eigenen Vermögen. Hat er kein Vermögen, wird der Sklave zu einem gerechten Wert veranschlagt und dann zur Arbeit angehalten, um sich freizukaufen, ohne dass man ihm dabei Schweres aufbürdet."
٤١٤ – عَنْ جَابِرِ بْنِ عَبْدِ اللَّهِ رضي الله عنهما قَالَ: «دَبَّرَ رَجُلٌ مِنَ الأَنْصَارِ غُلَاماً لَهُ – وَفِي لَفْظٍ: بَلَغَ النَّبِيَّ ﷺ أَنَّ رَجُلاً مِنْ أَصْحَابِهِ أَعْتَقَ غُلَاماً لَهُ عَنْ دُبُرٍ – لَمْ يَكُنْ لَهُ مَالٌ غَيْرُهُ؛ فَبَاعَهُ بِثَمَانِ مِئَةِ دِرْهَم، ثُمَّ أَرْسَلَ ثَمَنَهُ إِلَيْهِ».
414 – Von Dschabir ibn Abdullah, Allah möge mit den beiden zufrieden sein, wird überliefert: „Ein Mann von den Ansar legte fest, dass sein Sklave nach seinem Tod frei sein sollte (tadbir) – in einer anderen Fassung: Dem Propheten ﷺ wurde berichtet, dass ein Mann von seinen Gefährten seinen Sklaven nach seinem Tod freigelassen hatte – und er besaß kein anderes Vermögen als ihn. Da verkaufte er ihn (der Prophet ﷺ) für achthundert Dirham und schickte dem Mann dann den Erlös."
Mit dem Lob Allahs ist es vollendet.