Berliner Muslime

Proviant des Zufriedenen: Die Kurzfassung von „al-Muqni'“ · Kapitel 11 von 149

Kapitel: Das Tayammum

Kapitel: Das Tayammum

Es ist der Ersatz für die Reinigung mit Wasser: wenn die Zeit eines Pflichtgebets eingetreten ist oder ein freiwilliges Gebet erlaubt ist, und Wasser fehlt, oder es den Preis, der dafür üblich ist, um vieles übersteigt, oder einen Preis kostet, den er nicht aufbringen kann, oder er bei seinem Gebrauch oder bei seiner Suche Schaden für seinen Körper, seinen Gefährten, seine Ehre oder sein Vermögen fürchtet – durch Durst, Krankheit oder Untergang und dergleichen –: dann ist das Tayammum vorgeschrieben.

Wer etwas findet, das für einen Teil seiner Reinigung ausreicht, der macht Tayammum, nachdem er es gebraucht hat.

Wer verwundet ist, macht für die Wunde Tayammum und wäscht den Rest.

Und es ist Pflicht, Wasser in seinem Reisegepäck, in seiner Nähe und auf einen Hinweis hin zu suchen; hat er vergessen, dass er dazu imstande ist, und Tayammum gemacht, so wiederholt er es.

Hat er mit seinem Tayammum Hadath-Zustände beabsichtigt, oder galt es einer Unreinheit auf seinem Körper, deren Beseitigung ihm schadet, oder fehlte ihm, was sie beseitigt, oder fürchtete er Kälte, oder wurde er in einer Stadt festgehalten und machte Tayammum, oder fehlten ihm Wasser und Erde: so betet er und wiederholt es nicht.

Das Tayammum ist mit Erde Pflicht, die rein und reinigend ist und Staub hat und die kein anderes Reines verändert hat.

Seine Pflichtelemente: das Überstreichen seines Gesichts und seiner Hände bis zu den Handgelenken; ebenso die Reihenfolge und die lückenlose Aufeinanderfolge beim kleineren Hadath.

Und es ist Bedingung, die Absicht für das zu fassen, wofür er Tayammum macht, sei es Hadath oder anderes; beabsichtigt er nur eines von beiden, so genügt es ihm nicht für das andere.

Hat er ein freiwilliges Gebet beabsichtigt oder (die Absicht) unbestimmt gelassen, darf er damit kein Pflichtgebet verrichten; hat er es (das Pflichtgebet) beabsichtigt, so verrichtet er zu jeder seiner Zeiten Pflicht- und freiwillige Gebete.

Das Tayammum wird ungültig durch das Ende der Zeit, durch die Dinge, die das Wudu' aufheben, und durch das Vorhandensein von Wasser – selbst im Gebet, nicht aber danach.

Das Tayammum am Ende der Zeit ist für den, der Wasser erhofft, besser.

Seine Beschreibung: dass er die Absicht fasst, dann die Basmala spricht, mit seinen Händen auf die Erde schlägt, die Finger gespreizt – er streicht sein Gesicht mit deren Innenseiten und seine Handflächen mit seinen Handflächen –, und seine Finger durchfährt.