Berliner Muslime

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Kurs 2 · Gottesdienst

Der Jihad und sein Urteil

الْجِهَادُ وَحُكْمُهُ


Das letzte Kapitel des Gottesdienstes ist in den Büchern des Fiqh der Jihad – der Kampf unter der Führung des muslimischen Herrschers, mit festen Regeln darüber, wer kämpft, wer bekämpft werden darf, was mit der Beute geschieht und wie Frieden geschlossen wird. Sein Grundurteil ist Gemeinschaftspflicht des Staates; zur Pflicht des Einzelnen wird er nur in vier Lagen, alle unter Führung: bei der Belagerung eines muslimischen Landes, bei der Abwehr eines Angreifers, beim Aufruf des Herrschers und wenn man selbst schon in der Schlachtreihe steht. Kein Einzelner erklärt ihn – das ist die erste Lehre dieses Kapitels.

الْجِهَادُ
Der Jihad
مُتَعَلِّقَاتٌ – die Fragen des Kapitels
حُكْمُهُ
Sein Urteil
لَهُ حَالَانِ – zwei Lagen
  1. 1
    فَرْضُ كِفَايَةٍ: مَا عَدَا ذَلِكَ
    Gemeinschaftspflicht: in allen übrigen Fällen
    des Staates – erfüllt, wenn genug es tun
  2. 2
    فَرْضُ عَيْنٍ: رَفْعُ الْحِصَارِ عَنْ بِلَادِ الْمُسْلِمِينَ
    Pflicht des Einzelnen: eine Belagerung des eigenen Landes brechen
  3. 3
    فَرْضُ عَيْنٍ: دَفْعُ الصَّائِلِ
    Pflicht des Einzelnen: einen Angreifer abwehren
    Verteidigung
  4. 4
    فَرْضُ عَيْنٍ: الِاسْتِنْفَارُ مِنَ السُّلْطَانِ
    Pflicht des Einzelnen: der Aufruf des Herrschers
    «إِذَا اسْتُنْفِرْتُمْ فَانْفِرُوا»
  5. 5
    فَرْضُ عَيْنٍ: حُضُورُ الصَّفِّ
    Pflicht des Einzelnen: wer schon in der Reihe steht
    er darf nicht fliehen
الْمُقَاتِلُ
Der Kämpfende
  1. 6
    شُرُوطُ الْوُجُوبِ عَلَيْهِ
    Wann er verpflichtet ist
    Blatt 75
الْمُقَاتَلُ
Der Bekämpfte
  1. 7
    مَنْ يَجُوزُ قِتَالُهُ وَمَنْ لَا
    Wer bekämpft werden darf und wer nicht
    Blatt 75
الْغَنِيمَةُ
Die Beute
  1. 8
    أَقْسَامُهَا وَأَحْكَامُهَا
    Ihre Arten und Regeln
    Blatt 76
الْمُصَالَحَةُ
Der Friedensschluss
  1. 9
    الذِّمَّةُ وَالْهُدْنَةُ وَالْأَمَانُ
    Dhimma, Waffenstillstand, Schutzzusage
    Blatt 77

Die Begriffe

جِهَادٌ
Jihad

Sprachlich: Anstrengung. Im Fiqh-Kapitel: der bewaffnete Kampf des muslimischen Staates unter seinem Herrscher, mit den Regeln dieses Kapitels. Der Qur'an nennt daneben den Jihad gegen die eigene Seele und mit dem Wort – das Kapitel handelt vom ersten.

فَرْضُ كِفَايَةٍ
Gemeinschaftspflicht

Der Grundzustand: Der Staat unterhält Verteidigung und Heer; damit ist die Pflicht für alle erfüllt. Der Einzelne ist nicht angesprochen – außer in den vier genannten Lagen, und auch dort unter Führung.

دَفْعُ الصَّائِلِ
Abwehr des Angreifers

Wer angegriffen wird – er selbst, seine Familie, sein Besitz –, darf sich wehren, mit dem geringsten Mittel, das genügt. Das ist Notwehr, keine Kriegserklärung, und gilt überall, auch in Deutschland, im Rahmen des Rechts.

Die Belege

  • Nicht überschreiten

    ﴿وَقَاتِلُوا فِي سَبِيلِ اللَّهِ الَّذِينَ يُقَاتِلُونَكُمْ وَلَا تَعْتَدُوا ۚ إِنَّ اللَّهَ لَا يُحِبُّ الْمُعْتَدِينَ﴾

    „Und kämpft auf dem Weg Allahs gegen die, die gegen euch kämpfen, und überschreitet nicht das Maß – Allah liebt die nicht, die das Maß überschreiten.“

    البقرة ١٩٠

  • Nicht alle ziehen aus

    ﴿وَمَا كَانَ الْمُؤْمِنُونَ لِيَنفِرُوا كَافَّةً﴾

    „Und die Gläubigen sollen nicht alle ausziehen.“

    التوبة ١٢٢

  • Der Aufruf des Herrschers

    «لَا هِجْرَةَ بَعْدَ الْفَتْحِ، وَلَكِنْ جِهَادٌ وَنِيَّةٌ، وَإِذَا اسْتُنْفِرْتُمْ فَانْفِرُوا»

    „Keine Auswanderung nach der Eroberung, aber Jihad und Absicht – und wenn ihr aufgerufen werdet, zieht aus.“

    متفق عليه

Gemeinschaftspflicht des Staates – Pflicht des Einzelnen nur bei Belagerung, Angriff, Aufruf des Herrschers und in der Reihe. Kein Einzelner erklärt ihn.

Prüfe dich selbst

5 Fragen zu diesem Blatt. Nichts wird gespeichert.

  1. 1. Welches Grundurteil hat der Jihad nach dem Blatt?

  2. 2. In wie vielen Lagen wird er nach dem Blatt zur Pflicht des Einzelnen – und unter welcher Voraussetzung?

  3. 3. Was ist nach dem Blatt die erste Lehre dieses Kapitels?

  4. 4. Was bedeutet دَفْعُ الصَّائِلِ nach dem Blatt?

  5. 5. Was bedeutet جِهَادٌ sprachlich?

Für den Unterricht

  • Das Kapitel gehört in den Kurs, weil es im Heft steht und weil die Gemeinde die Regeln kennen soll – gerade um zu wissen, was der Fiqh verbietet: eigenmächtiges Handeln, Angriffe auf Unbeteiligte, Vertragsbruch.
  • Die vier Lagen der Einzelpflicht genau lesen: Jede setzt einen Staat, einen Herrscher oder eine Schlachtreihe voraus. Nichts davon liegt in der Hand eines Einzelnen in Berlin.
  • Die Abwehr des Angreifers ist Notwehr, wie das deutsche Recht sie auch kennt – mit dem mildesten Mittel. Das sagen, weil das Wort sonst missverstanden wird.
  • Die vier Blätter dieses Teils an einem Abend behandeln, als historische Rechtslehre des muslimischen Staates – und die Blätter 75 und 77 als das, was für uns hier gilt: Schutz der Unbeteiligten und Treue zum Vertrag.

Nach dem Programm des معهد الإمام البهوتي, فقه العبادات, S. 83