Kurs 2 · Gottesdienst
Der Kämpfende und der Bekämpfte
الْمُقَاتِلُ وَالْمُقَاتَلُ
Zwei Seiten hat der Kampf, und für beide setzt der Fiqh Bedingungen. Der Kämpfende: Muslim, Mann, mündig, verständig, fähig, frei – und mit Erlaubnis des Herrschers und der Eltern. Der Bekämpfte: ein Nichtmuslim im Kriegszustand, der selbst zu den Kämpfern gehört. Wer nicht kämpft, darf nicht getötet werden – die Frau, das Kind, der Greis, der Blinde, der Gelähmte, der Mönch. Diese Liste ist das Herz des Blattes: der Schutz der Unbeteiligten, den der Prophet ﷺ jeder Truppe mitgab.
- 1مُسْلِمٌMuslim
- 2ذَكَرٌManndie Frau ist nicht verpflichtet
- 3بَالِغٌMündigIbn ʿUmar wurde mit vierzehn bei Uḥud zurückgewiesen
- 4عَاقِلٌBei Verstand
- 5مُسْتَطِيعٌFähigder Kranke, der Lahme, der Arme ohne Ausrüstung sind frei
- 6حُرٌّFrei
- 7مَأْذُونٌ لَهُMit Erlaubnisdes Herrschers und der Eltern – مَا لَمْ يَتَعَيَّنْ عَلَيْهِ; Bedingung der Zulässigkeit
- 8كَافِرٌNichtmuslim
- 9حَرْبِيٌّIm Kriegszustandnicht der Vertragspartner, nicht der Dhimmī – sie sind geschützt
- 10بَالِغٌ عَاقِلٌ ذَكَرٌMündig, verständig, männlich
- 11مِنْ أَهْلِ الْقِتَالِAus den Reihen der Kämpferdas Entscheidende: Wer nicht kämpft, wird nicht bekämpft
- 12الْمَرْأَةُDie Frau
- 13الصَّبِيُّDas Kind
- 14الشَّيْخُ الْفَانِيDer hinfällige Greis
- 15الْأَعْمَىDer Blinde
- 16الزَّمِنُDer Gelähmtewer sich nicht bewegen kann
- 17الرَّاهِبُDer Mönchwer sich in sein Kloster zurückgezogen hat
- 18إِلَّا إِذَا قَاتَلُوا أَوْ أَعَانُواAußer sie kämpfen selbst oder helfen dabeidann sind sie Kämpfer
- 19أَوْ قُتِلُوا تَبَعًا لَا قَصْدًاOder sie kommen ungewollt zu Schadennie absichtlich, nie als Ziel
Die Begriffe
Ein Nichtmuslim, mit dessen Staat kein Vertrag besteht und der sich im Krieg befindet. Das Gegenteil sind der Dhimmī, der im muslimischen Staat lebt, und der Muʿāhad, mit dessen Land Frieden oder Waffenstillstand herrscht – beide sind unantastbar.
Zwei Erlaubnisse braucht der, der ausziehen will: die des Herrschers – denn der Kampf ist Sache des Staates – und die der Eltern, denn ihr Recht geht vor. Der Prophet ﷺ schickte einen Mann zurück: „In ihnen beiden liegt dein Jihad.“
Kommen Unbeteiligte zu Schaden, ohne dass man auf sie zielte – etwa weil sie unter den Kämpfern stehen –, ist das keine Sünde des Kämpfers. Sie zum Ziel zu machen, ist verboten. Die Grenze ist die Absicht.
Die Belege
Der Schutz der Unbeteiligten
«انْطَلِقُوا بِاسْمِ اللَّهِ وَبِاللَّهِ وَعَلَى مِلَّةِ رَسُولِ اللَّهِ، وَلَا تَقْتُلُوا شَيْخًا فَانِيًا وَلَا طِفْلًا وَلَا صَغِيرًا وَلَا امْرَأَةً، وَلَا تَغُلُّوا»
„Zieht aus im Namen Allahs, mit Allah und auf dem Weg des Gesandten Allahs – und tötet keinen hinfälligen Greis, kein Kind, keinen Jungen und keine Frau, und veruntreut nichts.“
أبو داود
Frauen und Kinder
«وُجِدَتِ امْرَأَةٌ مَقْتُولَةً فِي بَعْضِ مَغَازِي رَسُولِ اللَّهِ ﷺ، فَنَهَى رَسُولُ اللَّهِ ﷺ عَنْ قَتْلِ النِّسَاءِ وَالصِّبْيَانِ»
Ibn ʿUmar: „Bei einem der Feldzüge des Gesandten Allahs ﷺ wurde eine getötete Frau gefunden, da verbot der Gesandte Allahs ﷺ das Töten von Frauen und Kindern.“
متفق عليه
Die Eltern
«جَاءَ رَجُلٌ يَسْتَأْذِنُ النَّبِيَّ ﷺ فِي الْجِهَادِ، فَقَالَ: أَحَيٌّ وَالِدَاكَ؟ قَالَ: نَعَمْ، قَالَ: فَفِيهِمَا فَجَاهِدْ»
„Ein Mann bat den Propheten ﷺ um Erlaubnis zum Jihad. Er fragte: Leben deine Eltern? Er sagte: Ja. Er sagte: Dann müh dich um sie.“
متفق عليه
Der Vertragspartner
«مَنْ قَتَلَ مُعَاهَدًا لَمْ يَرِحْ رَائِحَةَ الْجَنَّةِ، وَإِنَّ رِيحَهَا تُوجَدُ مِنْ مَسِيرَةِ أَرْبَعِينَ عَامًا»
„Wer einen Vertragspartner tötet, wird den Duft des Paradieses nicht riechen – und sein Duft ist auf vierzig Jahre Reise wahrzunehmen.“
البخاري
Nur Kämpfer gegen Kämpfer, mit Erlaubnis von Herrscher und Eltern – und Frau, Kind, Greis, Blinder, Gelähmter, Mönch sind unantastbar.
Prüfe dich selbst
5 Fragen zu diesem Blatt. Nichts wird gespeichert.
1. Wessen Erlaubnis braucht nach dem Blatt der, der ausziehen will?
2. Wer darf nach dem Blatt nie getötet werden?
3. Was ist das Entscheidende dafür, wer bekämpft werden darf?
4. Wer ist ein مُعَاهَدٌ, und was sagt der Hadith über ihn?
5. Warum wurde Ibn ʿUmar bei Uḥud zurückgewiesen?
Für den Unterricht
- Dieses Blatt ist die Antwort des Fiqh auf jede Gewalt gegen Unbeteiligte: Sie ist verboten, seit der Prophet ﷺ seine Truppen so aussandte. Deutlich sagen.
- Der Hadith vom Vertragspartner gilt für uns in Deutschland unmittelbar: Wer hier lebt, lebt unter Vertrag – die Nichtmuslime um uns sind Muʿāhad im Sinne des Fiqh.
- Die doppelte Erlaubnis – Herrscher und Eltern – zeigt, dass der Fiqh den Einzelnen bindet, nicht befreit. Wer ohne beides handelt, handelt außerhalb der Regeln.
- Ibn ʿUmar mit vierzehn zurückgewiesen: ein gutes Beispiel für die Mündigkeit als Bedingung – und dafür, dass Eifer keine Erlaubnis ersetzt.
Nach dem Programm des معهد الإمام البهوتي, فقه العبادات, S. 84