Berliner Muslime

← Gottesdienst

Kurs 2 · Gottesdienst

Die Bedingungen des Streichens

شُرُوطُ الْمَسْحِ


Das Streichen über die Bedeckung ist eine Erleichterung – und Erleichterungen haben Bedingungen. Sechs sind es: Man hat die Bedeckung in vollständiger Reinheit angelegt. Es geht um den kleinen Ḥadath. Die Bedeckung ist rein und erlaubt. Sie sitzt fest und bedeckt, was sie bedecken soll. Man ist noch in der Frist: ein Tag und eine Nacht für den Ansässigen, drei Tage für den Reisenden. Und man streicht das Pflichtmaß. Der Verband ist fast überall die Ausnahme: Er gilt auch beim großen Ḥadath, ohne Frist, bis die Wunde heilt.

شُرُوطُ الْمَسْحِ
Die Bedingungen des Streichens
sechs
لُبْسُهُ عَلَى طَهَارَةٍ كَامِلَةٍ
In vollständiger Reinheit angelegt
  1. 1
    وَيَبْطُلُ الْمَسْحُ بِخَلْعِ الْخُفِّ بَعْدَ الْحَدَثِ
    Zieht man die Socke nach einem Ḥadath aus, ist das Streichen vorbei
    neu waschen, neu anziehen
كَوْنُ الْمَسْحِ فِي الْحَدَثِ الْأَصْغَرِ
Nur beim kleinen Ḥadath
  1. 2
    عَلَى غَيْرِ الْجَبِيرَةِ
    Außer beim Verband
    über ihn streicht man auch beim Ghusl
كَوْنُ الْمَمْسُوحِ طَاهِرًا مُبَاحًا
Rein und erlaubt
  1. 3
    لَا نَجِسًا وَلَا مَغْصُوبًا وَلَا حَرِيرًا لِلرَّجُلِ
    Nicht unrein, nicht gestohlen, keine Seide beim Mann
كَوْنُهُ ثَابِتًا سَاتِرًا
Fest sitzend und bedeckend
  1. 4
    الْخُفُّ: لِمَحَلِّ الْفَرْضِ
    Socke: den ganzen Fuß bis über den Knöchel
  2. 5
    الْعِمَامَةُ: لِمَا جَرَتِ الْعَادَةُ بِسَتْرِهِ
    Turban: was er üblicherweise bedeckt
  3. 6
    الْخِمَارُ: مُدَارًا تَحْتَ الْحَلْقِ
    Kopftuch: unter dem Hals geführt
  4. 7
    الْجَبِيرَةُ: لِقَدْرِ الْحَاجَةِ فَقَطْ
    Verband: nur so groß wie die Wunde
    nicht den ganzen Arm
فِي الْمُدَّةِ الشَّرْعِيَّةِ
Innerhalb der Frist
sie beginnt mit dem ersten Ḥadath nach dem Anziehen
  1. 8
    الْجَبِيرَةُ: إِلَى شِفَاءِ الْجُرْحِ
    Verband: bis die Wunde heilt
  2. 9
    لِلْمُقِيمِ: يَوْمٌ وَلَيْلَةٌ
    Ansässiger: ein Tag und eine Nacht
  3. 10
    لِلْمُسَافِرِ: ثَلَاثَةُ أَيَّامٍ بِلَيَالِيهَا
    Reisender: drei Tage mit ihren Nächten
  4. 11
    وَيَبْطُلُ الْوُضُوءُ بِانْتِهَاءِ الْمُدَّةِ
    Mit dem Ende der Frist ist auch der Wuḍūʾ vorbei
مَسْحُ الْقَدْرِ الْوَاجِبِ
Das Pflichtmaß streichen
  1. 12
    أَكْثَرُ ظَاهِرِ الْخُفِّ
    Socke: den größeren Teil der Oberseite
    nicht die Sohle
  2. 13
    أَكْثَرُ دَوَائِرِ الْعِمَامَةِ
    Turban: den größeren Teil seiner Windungen
  3. 14
    جَمِيعُ الْجَبِيرَةِ
    Verband: ganz

Die Begriffe

رُخْصَةٌ
Erleichterung

Eine Ausnahme von der Grundregel, die Allah aus Barmherzigkeit erlaubt hat. Das Streichen ist so eine Erleichterung – und, wie das Heft am Rand vermerkt: Erleichterungen gibt es nicht für den, der sie zum Ungehorsam nutzt. Wer auf einer verbotenen Reise ist, bekommt nicht die Reisefrist.

الْمُدَّةُ
Die Frist

Ein Tag und eine Nacht (24 Stunden) für den Ansässigen, drei Tage für den Reisenden. Sie beginnt nicht beim Anziehen, sondern beim ersten Ḥadath danach. Ist sie um, endet mit ihr der Wuḍūʾ – neu waschen, Füße eingeschlossen.

مَحَلُّ الْفَرْضِ
Der Bereich der Pflicht

Beim Fuß: alles, was beim Wuḍūʾ gewaschen werden müsste – der Fuß bis über die Knöchel. Eine Socke, die den Knöchel frei lässt, taugt nicht.

Die Belege

  • In Reinheit angelegt

    «دَعْهُمَا، فَإِنِّي أَدْخَلْتُهُمَا طَاهِرَتَيْنِ»

    „Lass sie – ich habe sie in Reinheit angezogen.“ – zu al-Mughīra, der ihm die Schuhe ausziehen wollte.

    متفق عليه

  • Die Frist

    «جَعَلَ رَسُولُ اللَّهِ ﷺ ثَلَاثَةَ أَيَّامٍ وَلَيَالِيَهُنَّ لِلْمُسَافِرِ، وَيَوْمًا وَلَيْلَةً لِلْمُقِيمِ»

    „Der Gesandte Allahs ﷺ setzte drei Tage und ihre Nächte für den Reisenden fest und einen Tag und eine Nacht für den Ansässigen.“

    مسلم

  • Oberseite, nicht Sohle

    «لَوْ كَانَ الدِّينُ بِالرَّأْيِ لَكَانَ أَسْفَلُ الْخُفِّ أَوْلَى بِالْمَسْحِ مِنْ أَعْلَاهُ، وَقَدْ رَأَيْتُ رَسُولَ اللَّهِ ﷺ يَمْسَحُ عَلَى ظَاهِرِ خُفَّيْهِ»

    „Wäre die Religion nach dem Verstand, wäre die Unterseite des Schuhs eher zu streichen als die Oberseite – doch ich sah den Gesandten Allahs ﷺ über die Oberseite seiner Schuhe streichen.“ – ʿAlī

    أبو داود

In Reinheit angezogen, nur beim kleinen Ḥadath, rein und fest, in der Frist, die Oberseite – und der Verband ist überall die Ausnahme.

Prüfe dich selbst

6 Fragen zu diesem Blatt. Nichts wird gespeichert.

  1. 1. Wie lang ist die Frist des Streichens für den Ansässigen und für den Reisenden?

  2. 2. Wann beginnt die Frist des Streichens?

  3. 3. Welcher Teil der Socke wird gestrichen?

  4. 4. Jemand muss den Ghusl machen und trägt Socken. Darf er darüber streichen?

  5. 5. Was lehrt die Aussage ʿAlīs über die Oberseite des Schuhs?

  6. 6. Was geschieht, wenn die Frist des Streichens abläuft?

Für den Unterricht

  • Mit einem Fall beginnen: „Ich habe morgens Wuḍūʾ gemacht, Socken angezogen, dann zur Toilette gegangen – darf ich jetzt beim Ẓuhr über die Socken streichen?“ Ja – und alle sechs Bedingungen daran durchgehen.
  • Die beiden Ausgänge klar trennen: Socke ausziehen → Streichen vorbei, Wuḍūʾ nach dem Madhhab ebenfalls. Frist abgelaufen → Wuḍūʾ vorbei.
  • Die Aussage ʿAlīs über die Oberseite ist ein Schatz für die Methodenlehre: Der Gottesdienst folgt der Überlieferung, nicht dem, was uns logisch scheint.
  • Den Verband in einer eigenen Spalte an der Tafel führen – er ist bei vier von sechs Bedingungen anders.

Nach dem Programm des معهد الإمام البهوتي, فقه العبادات, S. 20