Kurs 5 · Straf- und Gerichtsrecht
Die Strafe für Straßenraub
حَدُّ الْحِرَابَةِ
Straßenraub heißt, Menschen offen und bewaffnet zu überfallen, um ihnen ihr Gut zu rauben. Die Strafe ist im Qur'an genannt und richtet sich nach dem, was die Räuber taten: Wer tötete und raubte, wird getötet und öffentlich ausgestellt; wer nur tötete, wird getötet; wer nur raubte, verliert rechte Hand und linken Fuß; wer nur Angst verbreitete, wird verbannt. Voraussetzung ist, dass die Tat wirklich als Straßenraub stattfand, bewiesen ist und der Täter nicht schon vor seiner Ergreifung umgekehrt ist. Bereut er rechtzeitig, entfällt das Recht Allahs, die Rechte der Menschen bleiben.
- 1قَتَلَ وَأَخَذَ الْمَالَgetötet und geraubtقُتِلَ وَصُلِبَ حَتَّى يَشْتَهِرَ
- 2قَتَلَ وَلَمْ يَأْخُذْgetötet, nicht geraubtقُتِلَ
- 3أَخَذَ الْمَالَnur geraubtقَطْعُ الْيَدِ الْيُمْنَى وَالرِّجْلِ الْيُسْرَى
- 4أَخَافُوا السَّبِيلَnur den Weg unsicher gemachtالنَّفْيُ
- 5تَحَقُّقُ الْحِرَابَةِEs ist wirklich Straßenraub
- التَّعَرُّضُ لِلنَّاسِ لِغَصْبِ الْمَالِMenschen überfallen, um Gut an sich zu reißen
- حَمْلُ السِّلَاحِWaffen tragen
- 6ثُبُوتُهَاBeweis
- شَهَادَةُ رَجُلَيْنِzwei männliche Zeugen
- إِقْرَارٌGeständnis
- 7أَلَّا يَتُوبَ قَبْلَ الْقُدْرَةِ عَلَيْهِkeine Reue vor der Ergreifungإِذَا تَابَ قَبْلَ الْقُدْرَةِ سَقَطَ حَقُّ اللَّهِ دُونَ حَقِّ النَّاسِ
Die Begriffe
Wörtlich „Kriegführen“: bewaffnete Täter, die offen Menschen auf Straßen oder in Siedlungen überfallen, um ihnen Gut wegzunehmen. Anders als beim Diebstahl geschieht es unverhohlen und mit Gewalt.
Der Hingerichtete wird so lange öffentlich gezeigt, bis sich die Sache herumgesprochen hat. Es dient der Abschreckung anderer, nicht der Quälerei.
Rechte Hand und linker Fuß werden zugleich abgetrennt, damit der Täter noch gehen und greifen kann.
Wer umkehrt, bevor die Obrigkeit ihn in ihrer Gewalt hat, dem wird die feste Strafe erlassen. Was er Menschen schuldet – geraubtes Gut, Vergeltung oder Blutgeld –, bleibt bestehen; die Geschädigten können es fordern oder verzeihen.
Die Belege
Die vier Strafen
﴿إِنَّمَا جَزَاءُ الَّذِينَ يُحَارِبُونَ اللَّهَ وَرَسُولَهُ وَيَسْعَوْنَ فِي الْأَرْضِ فَسَادًا أَنْ يُقَتَّلُوا أَوْ يُصَلَّبُوا أَوْ تُقَطَّعَ أَيْدِيهِمْ وَأَرْجُلُهُمْ مِنْ خِلَافٍ أَوْ يُنْفَوْا مِنَ الْأَرْضِ ذَٰلِكَ لَهُمْ خِزْيٌ فِي الدُّنْيَا وَلَهُمْ فِي الْآخِرَةِ عَذَابٌ عَظِيمٌ﴾
„Der Lohn derer, die gegen Allah und Seinen Gesandten Krieg führen und sich bemühen, auf der Erde Unheil zu stiften, ist nur, dass sie getötet oder gekreuzigt werden oder dass ihnen Hände und Füße wechselseitig abgetrennt werden oder dass sie aus dem Land verbannt werden. Das ist für sie eine Schande im Diesseits, und im Jenseits gibt es für sie gewaltige Strafe.“
المائدة ٣٣
Die Strafe folgt der Tat: Mord und Raub – Tod und Ausstellen; Mord – Tod; Raub – Hand und Fuß; Schrecken – Verbannung.
Prüfe dich selbst
5 Fragen zu diesem Blatt. Nichts wird gespeichert.
1. Was unterscheidet Straßenraub (حِرَابَةٌ) vom Diebstahl?
2. Die Räuber haben nur geraubt, aber niemanden getötet. Welche Strafe nennt das Blatt?
3. Welche Strafe gilt, wenn die Täter nur den Weg unsicher gemacht haben (أَخَافُوا السَّبِيلَ)?
4. Welche zwei Merkmale gehören laut Baum zum tatsächlichen Straßenraub?
5. Ein Straßenräuber kehrt um, bevor die Obrigkeit ihn ergreift. Was gilt?
Für den Unterricht
- Die vier Fälle als Tabelle: Tat links, Strafe rechts – und den Vers daneben lesen, damit die Zuordnung sichtbar wird.
- Den Unterschied zum Diebstahl (Blatt 8) wiederholen: offen statt heimlich, bewaffnet, auf der Straße.
- Die Reue-Regel gut erklären: Allahs Recht fällt, das Recht der Menschen bleibt – ein Grundsatz, der auch anderswo im Fiqh wiederkehrt.
Nach dem Programm des معهد الإمام البهوتي, فقه الجنايات, S. 153