Kurs 5 · Straf- und Gerichtsrecht
Das Geständnis
الْإِقْرَارُ
Ein Mensch kann über drei Arten von Rechten berichten: über sein eigenes Recht gegen einen anderen – das ist eine Klage; über das Recht eines anderen gegen einen Dritten – das ist ein Zeugnis; und über das Recht eines anderen gegen sich selbst – das ist ein Geständnis. Das Geständnis bindet nur den, der es ablegt, niemand anderen. Der Gestehende muss volljährig, bei Verstand und frei sein. In gesunden Zeiten ist es immer gültig, in der Todeskrankheit gegenüber einem Fremden ebenso, zugunsten eines Erben aber nur mit Zustimmung der übrigen Erben. Das Heft erklärt außerdem, wie unklare und eingeschränkte Geständnisse zu behandeln sind.
- 1بَالِغٌvolljährig
- 2عَاقِلٌbei Verstand
- 3مُخْتَارٌnicht gezwungen
- 4حَقٌّein Recht
- 5مُخْتَصٌّ بِالْمُقِرِّdas den Gestehenden selbst betrifft
- 6حَالُ الصِّحَّةِ: يَصِحُّgesund: gültig
- 7حَالُ الْمَرَضِin der Todeskrankheit
- لِأَجْنَبِيٍّ: يَصِحُّfür einen Fremden: gültig
- لِوَارِثٍ: لَا يَصِحُّfür einen Erben: ungültigإِلَّا بِإِجَازَةِ الْوَرَثَةِ
- 8مُفَصَّلٌ: يُلْزِمُausdrücklich: bindet
- 9مُجْمَلٌ: يُطْلَبُ تَفْسِيرُهُ بِمَا يَصِحُّunklar: muss sinnvoll erklärt werden
- 10مُسْتَقِلٌّ: يُلْزِمُfür sich allein: bindet
- 11مُتَّصِلٌ بِمَا يُغَيِّرُهُmit einer Einschränkung verbunden
- مَا يُبْطِلُهُ: يَلْزَمُهُ الْإِقْرَارُhebt es ganz auf: Geständnis gilt trotzdem
- مَا يُبَرِّئُهُ: يَبْرَأُ مَا لَمْ يَعْزُهُ لِسَبَبٍentlastender Zusatz: wird angenommen, solange er die Schuld keinem Grund zuordnet
- اسْتِثْنَاءٌ يَصِحُّ بِشَرْطٍAusnahme gültig unter Bedingungen
- مُتَّصِلٌunmittelbar angeschlossen
- النِّصْفُ فَأَقَلُّdie Hälfte oder weniger
- 12بِحَقٍّ لَهُ عَلَى غَيْرِهِ: دَعْوَىeigenes Recht gegen andere: Klage
- 13بِحَقٍّ لِغَيْرِهِ عَلَى غَيْرِهِ: شَهَادَةٌfremdes Recht gegen andere: Zeugnis
- 14بِحَقٍّ لِغَيْرِهِ عَلَى نَفْسِهِ: إِقْرَارٌfremdes Recht gegen sich: Geständnis
Die Begriffe
Ein Geständnis beweist nur etwas gegen den, der es ablegt. Gesteht ein Erbe, dass der Verstorbene Schulden hatte, trifft das nur seinen eigenen Anteil, nicht den der anderen Erben.
Wer im Sterben liegt, könnte durch ein angebliches Schuldbekenntnis einen Erben bevorzugen. Darum gilt es nur, wenn die übrigen Erben zustimmen.
Etwa „Ich schulde ihm etwas“. Der Gestehende muss erklären, was er meint, und zwar mit etwas, das als Anspruch taugt; weigert er sich, kann das Gericht ihn dazu anhalten.
Wer sagt „Ich schulde ihm tausend, aber nicht wirklich“, hat sich selbst widersprochen. Der erste Teil bindet ihn, der Zusatz wird nicht gehört.
„Ich schulde ihm zehn außer drei“ ist gültig: Die Ausnahme muss direkt angeschlossen sein und darf höchstens die Hälfte betragen.
Klage: mein Recht gegen dich; Zeugnis: sein Recht gegen dich; Geständnis: sein Recht gegen mich.
Prüfe dich selbst
6 Fragen zu diesem Blatt. Nichts wird gespeichert.
1. Ein Mensch berichtet über das Recht eines anderen gegen sich selbst. Wie heißt das?
2. Was bedeutet الْإِقْرَارُ حُجَّةٌ قَاصِرَةٌ?
3. Ein Todkranker gesteht eine Schuld zugunsten eines seiner Erben. Was gilt?
4. Jemand sagt: „Ich schulde ihm zehn außer drei.“ Was gilt?
5. Jemand sagt: „Ich schulde ihm tausend, aber nicht wirklich.“ Was gilt?
6. Welche Bedingungen gelten für den Gestehenden (الْمُقِرُّ)?
Für den Unterricht
- Die Dreiteilung Klage – Zeugnis – Geständnis als Merkhilfe für den ganzen Gerichtsteil an die Tafel schreiben.
- Die Fälle zur Formulierung mit Sätzen üben: „Ich schulde ihm etwas“ (unklar), „zehn außer drei“ (Ausnahme), „tausend, aber ich habe sie schon zurückgezahlt“ (entlastend).
- Im Heft steht unter dem Schaubild ein Bittgebet in einer Schriftrolle; es gehört zum gedruckten Text, aber nicht zum Stoff.
Nach dem Programm des معهد الإمام البهوتي, فقه الجنايات, S. 166