Kurs 5 · Straf- und Gerichtsrecht
Die Zeugenaussage
الشَّهَادَةُ
Ein Zeugnis zu übernehmen ist eine Gemeinschaftspflicht; wird man aber gerufen, es abzulegen, ist es eine persönliche Pflicht. Der Zeuge muss volljährig, bei Verstand, sprechfähig, Muslim, zuverlässig im Gedächtnis und rechtschaffen sein, es darf kein Hindernis vorliegen, und er muss wissen, was er bezeugt – durch Sehen, Hören oder allgemeine Bekanntheit, wo anderes nicht möglich ist. Er bezeugt den Vorgang selbst oder, wenn der ursprüngliche Zeuge verhindert ist, dessen Aussage. Wie viele Zeugen nötig sind, hängt von der Sache ab: von vier Männern bei Unzucht bis zu einer Frau bei dem, was Männer gewöhnlich nicht sehen.
- 1تَحَمُّلٌ: فَرْضُ كِفَايَةٍÜbernehmen: Gemeinschaftspflicht
- 2أَدَاءٌ عِنْدَ طَلَبِهَا: فَرْضُ عَيْنٍAblegen auf Verlangen: persönliche Pflicht
- 3الْبُلُوغُVolljährigkeit
- 4الْعَقْلُVerstand
- 5الْكَلَامُSprechfähigkeit
- 6الْإِسْلَامُIslam
- 7الْحِفْظُzuverlässiges Gedächtnis
- 8الْعَدَالَةُRechtschaffenheitالدِّينُ، الْمُرُوءَةُ
- 9عَدَمُ الْمَوَانِعِkein Hindernis
- قَرَابَةُ الْوِلَادَةِEltern und Kinder
- الزَّوْجِيَّةُEhe
- الْعَدَاوَةُ الدُّنْيَوِيَّةُweltliche Feindschaft
- جَلْبُ نَفْعٍ لِنَفْسِهِeigener Vorteil
- 10الْعِلْمُWissen
- بِرُؤْيَةٍdurch Sehen
- بِسَمَاعٍdurch Hören
- بِاسْتِفَاضَةٍ فِيمَا يَتَعَذَّرُ بِغَيْرِهَاdurch allgemeine Bekanntheit, wo anderes nicht geht
- 11النِّصَابُMindestzahl
- 12٤ رِجَالٍ4 Männerالزِّنَا
- 13٣ رِجَالٍ3 Männerإِعْسَارُ الْمُوسِرِ
- 14رَجُلَانِ2 Männerمَا سِوَى الْأَمْوَالِ
- 15رَجُلٌ وَامْرَأَتَانِ1 Mann und 2 Frauenالْأَمْوَالُ
- 16شَاهِدٌ وَيَمِينُ الْمُدَّعِي1 Zeuge und Eid des Klägersالْأَمْوَالُ
- 17امْرَأَةٌ1 Frauمَا لَا يَطَّلِعُ عَلَيْهِ الرِّجَالُ غَالِبًا
Die Begriffe
Übernehmen heißt, als Zeuge bei einem Vorgang dabei zu sein und ihn sich zu merken, etwa bei einem Vertrag. Ablegen heißt, das Gesehene vor Gericht auszusagen. Wer gerufen wird und es verschweigt, sündigt.
Ein Verhalten, das zu einem angesehenen Menschen passt; man meidet, was die Leute für ehrlos halten. Zusammen mit der Religiosität bildet sie die Rechtschaffenheit des Zeugen.
Wer dem Begünstigten zu nahe steht (Eltern, Kinder, Ehepartner), wer mit dem Betroffenen weltlich verfeindet ist oder wer selbst einen Vorteil aus dem Zeugnis zieht, dessen Aussage wird nicht angenommen.
Wenn viele Menschen etwas übereinstimmend berichten, darf man es bezeugen, ohne es selbst gesehen zu haben – aber nur bei Dingen, die man anders kaum wissen kann, etwa Abstammung, Tod oder Ehe.
Behauptet jemand, der als vermögend bekannt war, er sei nun zahlungsunfähig, braucht er drei männliche Zeugen.
Übernehmen ist Gemeinschaftspflicht, Ablegen auf Verlangen persönliche Pflicht – und die Sache bestimmt, wie viele Zeugen es braucht.
Prüfe dich selbst
6 Fragen zu diesem Blatt. Nichts wird gespeichert.
1. Welches Urteil hat das Übernehmen (تَحَمُّلٌ) eines Zeugnisses?
2. Ein Sohn will vor Gericht zugunsten seines Vaters aussagen. Was gilt?
3. Wie viele Zeugen braucht man bei Unzucht?
4. Womit kann eine Geldforderung nach dem Blatt bewiesen werden?
5. Wann darf man etwas aufgrund allgemeiner Bekanntheit (اسْتِفَاضَةٌ) bezeugen?
6. Jemand, der als vermögend bekannt war, behauptet, er sei nun zahlungsunfähig. Wie viele Zeugen braucht er?
Für den Unterricht
- Die Mindestzahlen als Treppe zeichnen: 4 Männer oben (Unzucht), 1 Frau unten (z. B. Geburt, Stillen).
- Die Hindernisse an Alltagsfällen prüfen: Darf der Sohn für den Vater aussagen? Darf ein Teilhaber für seine Firma aussagen?
- Daran erinnern, dass falsches Zeugnis zu den größten Sünden gehört.
Nach dem Programm des معهد الإمام البهوتي, فقه الجنايات, S. 165