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Kurs 5 · Straf- und Gerichtsrecht

Der Schwur, der eine Sühne nach sich zieht

الْيَمِينُ الْمُكَفَّرَةُ


Nicht jeder Schwur verpflichtet zur Sühne. Sühnepflichtig ist er, wenn der Schwörende voll verantwortlich, frei und wirklich zu schwören gewillt ist, wenn er bei Allah, Seinen Namen oder Eigenschaften schwört und wenn der Inhalt etwas Künftiges und Mögliches betrifft. Bricht er ihn dann aus freien Stücken, wissentlich und ohne es vergessen zu haben, schuldet er die Sühne. Für die Frage, was genau beschworen wurde, gibt das Heft eine feste Reihenfolge: zuerst die Absicht, dann der Anlass des Schwurs, dann die konkrete Bestimmung und zuletzt die Bedeutung der Worte.

الْيَمِينُ الْمُكَفَّرَةُ
Sühnepflichtiger Schwur
الْحَالِفُ
Der Schwörende
  1. 1
    مُكَلَّفٌ
    voll verantwortlich
  2. 2
    مُخْتَارٌ
    nicht gezwungen
  3. 3
    قَاصِدٌ عَقْدَ الْيَمِينِ
    will wirklich schwören
الْمَحْلُوفُ بِهِ
Wobei geschworen wird
  1. 4
    اللَّهُ أَوْ أَسْمَاؤُهُ
    Allah oder Seine Namen
  2. 5
    أَوْ صِفَاتُهُ
    oder Seine Eigenschaften
الْمَحْلُوفُ عَلَيْهِ
Was beschworen wird
  1. 6
    مُسْتَقْبَلٌ مُمْكِنٌ
    etwas Künftiges und Mögliches
  2. 7
    الْحِنْثُ فِيهِ
    der Bruch geschieht
    • مُخْتَارًاfreiwillig
    • عَالِمًاwissentlich
    • ذَاكِرًاohne Vergessen
تَفْسِيرُ الْمَحْلُوفِ عَلَيْهِ
Auslegung des Beschworenen
der Reihe nach
  1. 8
    ١ – النِّيَّةُ
    1. die Absicht
  2. 9
    ٢ – سَبَبُ الْيَمِينِ
    2. der Anlass
  3. 10
    ٣ – التَّعْيِينُ
    3. die Bestimmung
  4. 11
    ٤ – الْحَقِيقَةُ
    4. die Wortbedeutung
    شَرْعِيَّةٌ، عُرْفِيَّةٌ، لُغَوِيَّةٌ

Die Begriffe

قَاصِدٌ عَقْدَ الْيَمِينِ
Ernsthafter Schwur

Wer nur aus Gewohnheit „wallāhi“ sagt, ohne etwas festlegen zu wollen, hat keinen sühnepflichtigen Schwur geleistet. Das ist das unbedachte Gerede, das Allah nicht belangt.

مُسْتَقْبَلٌ مُمْكِنٌ
Künftig und möglich

Ein Schwur über die Vergangenheit, der bewusst falsch ist, ist eine schwere Sünde, aber keine Sühne kann ihn tilgen. Ein Schwur über Unmögliches ist ebenfalls nicht sühnepflichtig.

الْحِنْثُ
Schwurbruch

Das Gegenteil dessen zu tun, was man beschworen hat. Geschieht es aus Zwang, Unwissen oder Vergessen, ist keine Sühne fällig.

سَبَبُ الْيَمِينِ
Anlass des Schwurs

Fehlt eine klare Absicht, schaut man darauf, was den Schwur ausgelöst hat. Schwört jemand nach einem Streit, „dieses Haus nicht mehr zu betreten“, ist der Streit der Schlüssel zur Auslegung.

الْحَقِيقَةُ الشَّرْعِيَّةُ وَالْعُرْفِيَّةُ وَاللُّغَوِيَّةُ
Bedeutung nach Scharia, Brauch und Sprache

Erst wenn Absicht, Anlass und Bestimmung nichts ergeben, gilt die Bedeutung der Worte: zuerst so, wie die Scharia das Wort verwendet, dann wie es im Alltag üblich ist, zuletzt nach dem Wörterbuch.

Absicht vor Anlass, Anlass vor Bestimmung, Bestimmung vor Wortbedeutung.

Prüfe dich selbst

6 Fragen zu diesem Blatt. Nichts wird gespeichert.

  1. 1. Wobei muss geschworen werden, damit der Schwur sühnepflichtig ist?

  2. 2. Jemand sagt aus reiner Gewohnheit „wallāhi“, ohne etwas festlegen zu wollen. Was gilt?

  3. 3. Worauf muss sich der beschworene Inhalt beziehen?

  4. 4. Jemand bricht seinen Schwur, weil er ihn vergessen hatte. Schuldet er die Sühne?

  5. 5. Was kommt bei der Auslegung des Beschworenen an erster Stelle?

  6. 6. Wenn Absicht, Anlass und Bestimmung nichts ergeben – welche Wortbedeutung gilt zuerst?

Für den Unterricht

  • Die Auslegungsreihenfolge mit einem Beispiel üben: „Ich esse kein Fleisch“ – zählt Fisch dazu? (Absicht? Anlass? Sonst Alltagssprache.)
  • Auf Blatt 18 zurückverweisen: Die Sühne für den gebrochenen Schwur steht dort.
  • Ermutigen, sorgsam mit Schwüren umzugehen und nicht bei jeder Kleinigkeit bei Allah zu schwören.

Nach dem Programm des معهد الإمام البهوتي, فقه الجنايات, S. 161