Kurs 5 · Straf- und Gerichtsrecht
Die Ermessensstrafe
التَّعْزِيرُ
Nicht jede Sünde hat eine feste Strafe oder eine Sühne. Für alle übrigen kann der Richter eine Zurechtweisung nach seinem Ermessen verhängen: den Taʿzīr. Das Heft nennt vier Grenzen: Er gilt nur für Sünden ohne feste Strafe und ohne Sühne, er übersteigt nicht zehn Hiebe, er geschieht nicht mit etwas Verbotenem und nicht durch Wegnahme von Vermögen. Ziel ist Erziehung und Abschreckung, angepasst an Tat und Täter.
- 1أَنْ يَكُونَ عَلَى مَعْصِيَةٍ لَا حَدَّ فِيهَا وَلَا كَفَّارَةَfür eine Sünde ohne feste Strafe und ohne Sühne
- 2لَا يَزِيدُ عَلَى ١٠ أَسْوَاطٍnicht mehr als 10 Hiebe
- 3لَا يَكُونُ بِمُحَرَّمٍnicht mit etwas Verbotenem
- 4لَا يَكُونُ بِأَخْذِ مَالٍnicht durch Wegnahme von Vermögen
Die Begriffe
Eine Strafe, deren Art und Maß der Richter bestimmt: Tadel, Bloßstellung, Haft, Hiebe innerhalb der Grenze. Sie soll den Täter bessern und andere abschrecken.
Wo die Scharia schon eine feste Strafe oder eine Sühne festgelegt hat, ist das Ermessen ausgeschlossen. Taʿzīr füllt nur die Lücke: etwa Betrug, Beleidigung ohne Unzuchtsvorwurf oder Unzüchtiges unterhalb der Unzucht.
Die Strafe darf selbst keine Sünde sein: Man rasiert niemandem zur Strafe den Bart ab und entblößt niemandes Blöße.
Im Madhhab darf der Richter dem Täter nicht zur Strafe Vermögen wegnehmen oder zerstören; Besitz bleibt geschützt.
Taʿzīr füllt die Lücke: nur wo es keine feste Strafe und keine Sühne gibt, höchstens zehn Hiebe, nichts Verbotenes, kein Vermögen.
Prüfe dich selbst
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1. Was ist der تَعْزِيرٌ?
2. Für welche Sünden kommt ein Taʿzīr in Frage?
3. Wie viele Hiebe darf ein Taʿzīr nach dem Heft höchstens umfassen?
4. Ein Richter will einem Täter zur Strafe den Bart abrasieren lassen. Ist das zulässig?
5. Darf der Richter im Madhhab als Taʿzīr Vermögen des Täters wegnehmen?
Für den Unterricht
- Die vier Bedingungen als Grenzen des Richterermessens darstellen – der Richter ist frei, aber nicht grenzenlos.
- Beispiele sammeln lassen, wofür heute ein Taʿzīr in Frage käme (Betrug, Beleidigung, Belästigung) – und dabei betonen, dass es Sache des Gerichts ist.
- Die Zehn-Hiebe-Grenze ist die Hauptlehre im Madhhab; im Heft steht dazu am Rand eine Überlieferung, die nicht zum gedruckten Text gehört.
Nach dem Programm des معهد الإمام البهوتي, فقه الجنايات, S. 156