Kurs 5 · Straf- und Gerichtsrecht
Wann Vergeltung geschuldet ist – und wie sie vollzogen wird
شُرُوطُ الْقِصَاصِ وَشُرُوطُ الِاسْتِيفَاءِ
Das Heft trennt zwei Fragen sauber: Wann ist Vergeltung überhaupt geschuldet? Und wann darf sie tatsächlich vollstreckt werden? Geschuldet ist sie, wenn der Täter voll verantwortlich ist, das Opfer geschützt war, beide in Religion und Freiheit gleichrangig sind und der Täter nicht Vater oder Mutter des Opfers ist. Vollstreckt werden darf sie erst, wenn alle Berechtigten voll verantwortlich und sich einig sind und kein Unbeteiligter zu Schaden kommt. Sie geschieht in Anwesenheit des Herrschers oder seines Vertreters, mit dem Schwert am Hals.
- 1تَكْلِيفُ الْقَاتِلِTäter voll verantwortlich
- 2عِصْمَةُ الْمَقْتُولِOpfer geschützt
- 3مُكَافَأَتُهُ لِلْقَاتِلِOpfer dem Täter gleichrangigفِي الدِّينِ وَالْحُرِّيَّةِ، لَا فِي الذُّكُورَةِ وَلَا فِي الْعَدَدِ
- 4عَدَمُ الْوِلَادَةِTäter ist kein Elternteil des Opfers
- 5تَكْلِيفُ مُسْتَحِقِّيهِBerechtigte voll verantwortlichبَالِغٌ عَاقِلٌ
- 6اتِّفَاقُ الْمُسْتَحِقِّينَ عَلَى اسْتِيفَائِهِalle Berechtigten einig
- 7الْأَمْنُ مِنَ التَّعَدِّي إِلَى غَيْرِ الْجَانِيkein Übergreifen auf Unbeteiligte
- 8وَيَكُونُArt der Vollstreckung
- بِحَضْرَةِ إِمَامٍ أَوْ نَائِبِهِin Anwesenheit des Herrschers oder seines Vertreters
- بِضَرْبِ الْعُنُقِ بِالسَّيْفِdurch Schwerthieb am Hals
Die Begriffe
Das Opfer darf dem Täter in Religion und Freiheit nicht nachstehen: Ein Muslim wird nicht für einen Nichtmuslim und ein Freier nicht für einen Sklaven getötet. Geschlecht und Zahl spielen dagegen keine Rolle – ein Mann wird für eine Frau getötet, und mehrere Täter werden für ein Opfer getötet.
Tötet ein Vater oder eine Mutter (oder Großeltern) das eigene Kind, gibt es keine Vergeltung, sondern Blutgeld und Ermessensstrafe. Umgekehrt wird das Kind für die Tötung eines Elternteils sehr wohl getötet.
Das tatsächliche Einfordern der Vergeltung. Ist ein Berechtigter noch minderjährig oder geisteskrank, wird gewartet, bis er volljährig bzw. gesund ist; der Täter bleibt so lange in Haft.
Die Vollstreckung darf niemanden sonst treffen. Ist die Täterin schwanger, wartet man, bis sie entbunden und das Kind die erste Milch erhalten hat.
Vier Bedingungen machen die Vergeltung zur Pflicht, drei weitere erlauben erst ihre Vollstreckung.
Prüfe dich selbst
6 Fragen zu diesem Blatt. Nichts wird gespeichert.
1. Welche zwei Fragen trennt das Blatt?
2. Worin muss das Opfer dem Täter gleichrangig sein (الْمُكَافَأَةُ)?
3. Ein Vater tötet sein eigenes Kind. Was gilt nach dem Blatt?
4. Einer der Berechtigten ist noch minderjährig. Was geschieht?
5. Warum wartet man bei einer schwangeren Täterin mit der Vollstreckung?
6. Wie viele Bedingungen machen die Vergeltung zur Pflicht?
Für den Unterricht
- Die beiden Spalten als „Ob“ und „Wie“ einführen: Ohne die erste Spalte gibt es keine Vergeltung; ohne die zweite muss man warten.
- Den Satz „nicht in Geschlecht und nicht in Zahl“ mit Beispielen festigen: zehn Täter, ein Opfer – alle zehn werden getötet, wenn jeder einzelne Beitrag tödlich war.
- Klarstellen, dass nur der Staat die Vollstreckung durchführt; die Angehörigen haben das Recht, aber nicht die Hand.
Nach dem Programm des معهد الإمام البهوتي, فقه الجنايات, S. 145