Kurs 3 · Geldgeschäfte
Die Säulen des Kaufs: die beiden Vertragspartner
أَرْكَانُ الْبَيْعِ: الْعَاقِدَانِ
Die zweite Säule sind Käufer und Verkäufer. Für sie nennt das Heft drei Bedingungen: Sie müssen geschäftsfähig sein, sie müssen freiwillig handeln, und sie müssen Eigentümer sein oder zum Handeln befugt. Spannend ist die Frage des Zwangs: Ein Zwang ohne Recht macht den Kauf ungültig – ein Zwang, der zu Recht geschieht, etwa durch das Gericht zur Schuldentilgung, macht ihn dagegen nicht ungültig.
- 1ضِدُّهُ: الْمَمْنُوعُ مِنَ التَّصَرُّفِGegenteil: wem das Verfügen untersagt ist
- لِحَظِّ غَيْرِهِ: مُفْلِسٌzum Schutz anderer: der Zahlungsunfähigeمَنْ مَالُهُ لَا يَفِي بِمَا عَلَيْهِ حَالًّا
- لِحَظِّ نَفْسِهِzu seinem eigenen Schutz
- مَجْنُونٌder Geisteskranke
- صَغِيرٌdas Kind
- سَفِيهٌder Verschwender
- 2مُكْرَهٌ بِغَيْرِ حَقٍّ: لَا يَصِحُّ بَيْعُهُzu Unrecht gezwungen: Kauf ungültig
- 3مُكْرَهٌ بِحَقٍّ: يَصِحُّ بَيْعُهُzu Recht gezwungen: Kauf gültig
- الشُّفْعَةُdas Vorkaufsrecht des Teilhabers
- بَيْعُ مَالِ الْمَدِينِ لِوَفَاءِ الدَّيْنِVerkauf von Schuldnervermögen zur Tilgung
- بَيْعُ الْمُشْتَرَكِ غَيْرِ الْمُنْقَسِمِ بِطَلَبِ شَرِيكٍVerkauf von unteilbarem Gemeinschaftsgut auf Verlangen eines Teilhabers
- 4بِوِلَايَةٍdurch Vormundschaft
- 5أَوْ بِوَكَالَةٍoder durch Vollmacht
Die Begriffe
Wer frei, mündig, bei Verstand und vernünftig im Umgang mit Geld ist, darf über sein Vermögen verfügen. Nur sein Kauf und Verkauf ist ohne Weiteres gültig.
Das Verbot, über das eigene Vermögen zu verfügen. Es gibt zwei Gründe: zum Schutz anderer (die Gläubiger beim Zahlungsunfähigen) oder zum Schutz des Betroffenen selbst (Kind, Geisteskranker, Verschwender).
Jemand, dessen Vermögen nicht ausreicht, um seine fälligen Schulden zu bezahlen. Wird er gesperrt, darf er sein Vermögen nicht mehr verschieben, damit die Gläubiger nicht leer ausgehen.
Ein Erwachsener, der mit Geld nicht vernünftig umgehen kann und es verschleudert. Er wird zu seinem eigenen Schutz gesperrt.
Wer zum Verkauf gezwungen wird, weil ein Recht anderer es verlangt – etwa der Schuldner, der nicht zahlt, oder der Teilhaber, der eine unteilbare Sache nicht anders auflösen lässt. Sein Verkauf ist gültig, obwohl er nicht wollte.
Verkauft ein Teilhaber seinen Anteil an einen Fremden, darf der andere Teilhaber den Anteil zum selben Preis an sich ziehen. Der Käufer muss ihn herausgeben – ein Zwang, der zu Recht geschieht.
Wer nicht Eigentümer ist, darf trotzdem verkaufen, wenn er befugt ist: als Vormund (etwa der Vater oder der Testamentsvollstrecker für das Waisenkind) oder als Bevollmächtigter des Eigentümers.
Geschäftsfähig, freiwillig, Eigentümer oder befugt – erst dann darf man verkaufen.
Prüfe dich selbst
5 Fragen zu diesem Blatt. Nichts wird gespeichert.
1. Welche drei Bedingungen gelten für die Vertragspartner?
2. Zu wessen Schutz wird der Zahlungsunfähige (مُفْلِسٌ) gesperrt?
3. Was bedeutet سَفِيهٌ?
4. Ein Schuldner zahlt nicht, und das Gericht verkauft sein Vermögen zur Tilgung. Ist der Verkauf gültig?
5. Was ist الشُّفْعَةُ?
Für den Unterricht
- Den Unterschied der beiden Sperrgründe klar machen: Beim Zahlungsunfähigen schützt die Sperre die Gläubiger, beim Kind schützt sie das Kind selbst.
- Die drei Beispiele für Zwang zu Recht durchgehen und fragen: Warum ist der Kauf hier trotzdem gültig? (Weil der Betroffene eine Pflicht hat, die er nicht erfüllt.)
- Alltagsbezug: Online-Verkauf von Dingen, die einem nicht gehören (z. B. Firmenhandy), ist ohne Erlaubnis des Eigentümers kein gültiger Verkauf.
Nach dem Programm des معهد الإمام البهوتي, فقه المعاملات, S. 12