Kurs 3 · Geldgeschäfte
Die Säulen des Kaufs: die beiden Tauschgüter
أَرْكَانُ الْبَيْعِ: الْعِوَضَانِ
Ein Kauf hat drei Säulen: die beiden Tauschgüter (Ware und Preis), die beiden Vertragspartner und die Vertragsformel. Dieses Blatt nimmt sich die erste Säule vor. Ware und Preis müssen drei Bedingungen erfüllen: Ihr Nutzen muss uneingeschränkt erlaubt sein, sie müssen bekannt sein, und man muss sie übergeben können. Fehlt eine Bedingung, ist der Kauf ungültig; betrifft der Mangel nur einen Teil der Ware, wird das Geschäft aufgespalten.
- 1مُبَاحُ النَّفْعِ مُطْلَقًاNutzen uneingeschränkt erlaubt
- 2مَعْلُومٌBekannt
- عَنْ طَرِيقِBekannt durch …
- رُؤْيَةٌBesichtigung
- صِفَةٌ تَكْفِي سَلَمًاEine Beschreibung, die für den Vorauszahlungskauf reicht
- الْجَهَالَةُ الْمُغْتَفَرَةُUnbekanntes, das verziehen wird
- الْيَسِيرَةُGeringfügiges
- الضَّرُورِيَّةُ أَوِ الْحَاجِيَّةُUnvermeidliches oder Notwendiges
- فِي غَيْرِ الْمَقْصُودِ أَصَالَةًWas nicht der eigentliche Kaufgegenstand ist
- عَنْ طَرِيقِBekannt durch …
- 3مَقْدُورٌ عَلَى تَسْلِيمِهِÜbergebbar
- 4تَوَفَّرَتِ الشُّرُوطُ ← يَصِحُّalle Bedingungen erfüllt → gültig
- 5لَمْ تَتَوَفَّرْ ← لَا يَصِحُّnicht erfüllt → ungültig
- 6تَوَفَّرَتْ فِي بَعْضِ الْعِوَضِ ← تَتَفَرَّقُ الصَّفْقَةُnur bei einem Teil → das Geschäft wird aufgespalten
Die Begriffe
Die Ware (الْمَبِيعُ) und der Preis (الثَّمَنُ). Für beide gelten dieselben Bedingungen – auch der Preis muss erlaubt, bekannt und übergebbar sein.
Die Sache muss einen erlaubten Nutzen haben, und zwar nicht nur im Notfall. Was nur verbotenen Nutzen hat (Alkohol, Musikinstrumente usw.) oder nur in der Not erlaubt ist, kann man nicht verkaufen.
Beide Seiten müssen wissen, was sie bekommen: entweder weil sie es gesehen haben, oder weil es so genau beschrieben ist, wie man es für einen Vorauszahlungskauf verlangt. Ein „Überraschungspaket“ mit unbekanntem Inhalt ist kein gültiger Kauf.
Nicht jede Unklarheit macht den Kauf ungültig. Verziehen wird, was geringfügig ist, was sich nicht vermeiden lässt (etwa das Fundament eines Hauses, das niemand sehen kann), und was nur Nebensache ist und nicht eigentlich gekauft wird.
Der Verkäufer muss die Ware tatsächlich übergeben können. Ein entlaufenes Tier oder ein gestohlenes Auto, dessen Verbleib unbekannt ist, kann man nicht verkaufen.
Wenn in einem Vertrag Erlaubtes und Unerlaubtes (oder Eigenes und Fremdes) zusammen verkauft werden, gilt der Kauf für den gültigen Teil zu seinem Anteil am Preis, und für den anderen Teil nicht.
Erlaubt, bekannt, übergebbar – sonst ist das Tauschgut keins.
Prüfe dich selbst
6 Fragen zu diesem Blatt. Nichts wird gespeichert.
1. Welche drei Säulen hat der Kauf?
2. Welche Bedingung gehört NICHT zu den Bedingungen der Tauschgüter?
3. Auf welche zwei Wege kann eine Ware „bekannt“ (مَعْلُومٌ) sein?
4. Jemand verkauft ein entlaufenes Tier, dessen Verbleib unbekannt ist. Was gilt?
5. Zwei Handys werden zusammen verkauft, eines gehört dem Verkäufer gar nicht. Was geschieht?
6. Warum macht das unsichtbare Fundament eines Hauses den Hauskauf nicht ungültig?
Für den Unterricht
- Mit Beispielen arbeiten: Kauf eines Autos nach Fotos und genauer Beschreibung (bekannt) gegenüber einer „Mystery Box“ (unbekannt).
- Die drei Arten verziehener Unklarheit sind prüfungsrelevant – je ein Beispiel suchen lassen.
- Die Aufspaltung des Geschäfts an einem einfachen Fall zeigen: Zwei Handys werden zusammen verkauft, eines gehört dem Verkäufer gar nicht.
Nach dem Programm des معهد الإمام البهوتي, فقه المعاملات, S. 11