Kurs 3 · Geldgeschäfte
Die Inbesitznahme und ihre Wirkung
الْقَبْضُ وَأَثَرُهُ فِي الْبَيْعِ
Mit dem Vertragsschluss gehört die Ware dem Käufer – aber darf er sie sofort weiterverkaufen? Nach dem Madhhab nicht immer. Bei Waren, die nach Hohlmaß, Gewicht, Stückzahl oder Länge verkauft werden, und bei Waren, die nur nach Beschreibung verkauft wurden, darf der Käufer erst darüber verfügen, wenn er sie in Besitz genommen hat. Das Blatt zeigt außerdem, wie die Inbesitznahme bei verschiedenen Dingen aussieht: Bewegliches wird weggetragen, Grundstücke werden freigegeben, Gemessenes wird abgemessen.
- 1الْمَبِيعُ بِكَيْلٍnach Hohlmaß verkauft
- 2الْمَبِيعُ بِوَزْنٍnach Gewicht verkauft
- 3الْمَبِيعُ بِعَدٍّnach Stückzahl verkauft
- 4الْمَبِيعُ بِذَرْعٍnach Länge verkauft
- 5الْمَبِيعُ بِالْوَصْفِnach Beschreibung verkauft
- 6الْمَنْقُولُ: بِنَقْلِهِBewegliches: durch Wegtragen
- 7الْعَقَارُ: بِتَخْلِيَتِهِGrundstücke und Häuser: durch Freigabe
- 8الْمَكِيلُ وَالْمَوْزُونُ وَالْمَعْدُودُ وَالْمَذْرُوعُ: بِذَلِكَGemessenes: durch das Messen selbstbei seinem Maß, Gewicht, Zählen, Abmessen
Die Begriffe
Der Moment, in dem die Ware tatsächlich in die Hand und Verfügung des Käufers kommt. Davon hängt ab, ob er weiterverkaufen darf und wer das Risiko trägt, wenn die Ware untergeht.
Weiterverkaufen, verschenken oder vermieten, bevor man die Ware übernommen hat. Bei gemessener oder nur beschriebener Ware ist das nach dem Madhhab nicht erlaubt; bei einem bestimmten, gesehenen Stück (etwa einem Auto) dagegen schon.
Bei Häusern und Land kann man nichts wegtragen. Die Inbesitznahme geschieht, indem der Verkäufer sie räumt und dem Käufer freien Zugang gibt – etwa durch Übergabe der Schlüssel.
Alles, was man von einem Ort zum anderen bringen kann: Möbel, Fahrzeuge, Geräte. Es ist in Besitz genommen, wenn der Käufer es von seinem Platz wegschafft.
Was gemessen oder nur beschrieben verkauft wird, erst messen und übernehmen – dann weiterverkaufen.
Prüfe dich selbst
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1. Bei welcher Ware darf der Käufer nach dem Madhhab erst nach der Inbesitznahme weiterverkaufen?
2. Wie geschieht die Inbesitznahme bei Häusern und Grundstücken?
3. Ein Händler kauft 10 Tonnen Reis und will sie weiterverkaufen, bevor sie abgewogen und übergeben sind. Was gilt?
4. Wie wird bewegliches Gut (الْمَنْقُولُ) in Besitz genommen?
5. Wer trägt bei diesen Waren vor der Inbesitznahme das Risiko, wenn sie untergehen?
Für den Unterricht
- Ein Großhandelsbeispiel nehmen: Ein Händler kauft 10 Tonnen Reis und will sie verkaufen, bevor sie abgewogen und übergeben sind – nach dem Madhhab nicht erlaubt.
- Fragen: Wie sieht die Inbesitznahme beim Wohnungskauf aus? (Räumung und Schlüsselübergabe.)
- Den Zusammenhang mit der Gefahrtragung kurz andeuten: Vor der Inbesitznahme trägt bei diesen Waren der Verkäufer das Risiko.
Nach dem Programm des معهد الإمام البهوتي, فقه المعاملات, S. 16