Berliner Muslime

← Geldgeschäfte

Kurs 3 · Geldgeschäfte

Die Teilung gemeinsamen Besitzes

الْقِسْمَةُ


Wenn mehrere gemeinsam etwas besitzen – Erben ein Haus, Geschäftspartner ein Grundstück –, kommt irgendwann die Teilung. Das Heft unterscheidet zwei Arten. Lässt sich die Sache nicht ohne Schaden oder Ausgleichszahlung teilen, geht es nur im Einvernehmen, und die Teilung ist dann rechtlich ein Kauf. Lässt sie sich ohne Schaden und ohne Ausgleich teilen, kann ein Teilhaber die Teilung erzwingen, und sie ist dann kein Kauf, sondern nur das Aussondern des eigenen Anteils.

الْقِسْمَةُ
Die Teilung
zwei Arten
قِسْمَةُ تَرَاضٍ
Teilung im Einvernehmen
  1. 1
    ضَابِطُهَا: مَا لَا يَنْقَسِمُ إِلَّا بِضَرَرٍ أَوْ رَدِّ عِوَضٍ عَلَى الشَّرِيكِ
    Kennzeichen: nur mit Schaden oder Ausgleichszahlung teilbar
  2. 2
    حُكْمُهَا: بَيْعٌ
    Urteil: ein Kauf
قِسْمَةُ إِجْبَارٍ
Teilung durch Zwang
  1. 3
    ضَابِطُهَا: مَا يُمْكِنُ قِسْمَتُهُ بِلَا ضَرَرٍ أَوْ رَدِّ عِوَضٍ عَلَى الشَّرِيكِ
    Kennzeichen: ohne Schaden und ohne Ausgleich teilbar
  2. 4
    حُكْمُهَا: إِفْرَازٌ لَا بَيْعٌ
    Urteil: Aussondern, kein Kauf

Die Begriffe

قِسْمَةُ التَّرَاضِي
Teilung im Einvernehmen

Ein kleines Haus, zwei Erben: Teilt man es, wird es für beide wertlos, oder einer muss dem anderen etwas draufzahlen. Hier kann keiner den anderen zwingen. Einigen sie sich, gilt die Teilung als Kauf – mit allen Kaufregeln, etwa dem Rücktrittsrecht.

قِسْمَةُ الْإِجْبَارِ
Teilung durch Zwang

Ein großes Grundstück, eine Menge Weizen, gleichwertige Wohnungen: Hier verliert niemand, wenn man teilt. Verlangt ein Teilhaber die Teilung, muss der andere mitmachen, notfalls auf Anordnung des Richters.

إِفْرَازٌ
Aussondern

Jeder bekommt nur, was ihm ohnehin schon gehört – es wird nur herausgelöst. Darum ist es kein Kauf, und die Kaufregeln (etwa das Vorkaufsrecht oder das Zinsverbot bei gleichartigen Gütern) greifen hier nicht.

Teilen mit Schaden oder Draufzahlung: nur mit Zustimmung, und es ist ein Kauf. Teilen ohne beides: erzwingbar, und es ist nur Aussondern.

Prüfe dich selbst

4 Fragen zu diesem Blatt. Nichts wird gespeichert.

  1. 1. Ein kleines Haus, zwei Erben – teilt man es, wird es wertlos. Welche Teilung kommt in Frage?

  2. 2. Wie wird die Teilung im Einvernehmen rechtlich eingeordnet?

  3. 3. Was bedeutet إِفْرَازٌ bei der Teilung durch Zwang?

  4. 4. Ein großes Grundstück gehört zwei Teilhabern. Einer verlangt die Teilung. Was gilt?

Für den Unterricht

  • Ein Erbfall eignet sich gut: ein Haus mit vier Erben gegenüber einem Konto mit Geld und einem großen Feld.
  • An Blatt 2 erinnern: Dort stand die Teilung im Einvernehmen schon unter den Austauschverträgen – hier sieht man, warum.

Nach dem Programm des معهد الإمام البهوتي, فقه المعاملات, S. 27