Kurs 3 · Geldgeschäfte
Die fünf Arten der Geldgeschäfte
أَنْوَاعُ الْمُعَامَلَاتِ الْمَالِيَّةِ
Bevor es um einzelne Verträge geht, teilt das Heft alle Geldgeschäfte in fünf Familien ein. Entscheidend ist die Frage: Was passiert mit dem Besitz? Wird getauscht, wird etwas ohne Gegenleistung genommen, wird verschenkt, wird gemeinsam gewirtschaftet oder wird ein Recht abgesichert? Wer diese fünf Familien kennt, kann jedes neue Geschäft zuerst grob einordnen – und weiß dann, welche Regeln überhaupt in Frage kommen.
Die Begriffe
Beide Seiten geben etwas und bekommen etwas: Ware gegen Geld, Nutzung gegen Miete. Hierher gehören Kauf, Miete, Darlehen und Ähnliches. Weil jeder etwas hergibt, sind die Bedingungen hier am strengsten.
Man bekommt etwas, ohne dafür etwas zu geben: Herrenloses durch Jagd oder Urbarmachung, fremdes Gut zum Nutzen (Leihe) oder zum Aufbewahren (Verwahrung), Eigentum durch Geschenk, Erbe oder Fund – und auch das Nehmen zu Unrecht wird hier behandelt.
Einer gibt aus freien Stücken Vermögen weg, ohne etwas zurückzuerwarten: Geschenk, Stiftung, Vermächtnis, Freilassung.
Einer wirkt mit einem anderen zusammen oder setzt ihn an seine Stelle: Schuldübertragung, Vollmacht, Gesellschaft sowie Bewässerungs- und Feldpacht.
Verträge, die nicht selbst Besitz übertragen, sondern ein bestehendes Recht absichern: Pfand, Bürgschaft, Personenbürgschaft.
Tauschen, nehmen, schenken, teilen, absichern – jedes Geldgeschäft gehört in eine dieser fünf Familien.
Prüfe dich selbst
5 Fragen zu diesem Blatt. Nichts wird gespeichert.
1. In wie viele Familien teilt das Heft alle Geldgeschäfte ein?
2. Was bedeutet تَوْثِيقَاتٌ?
3. Zu welcher Familie gehört die Stiftung?
4. Welche Verträge gehören zu den مُشَارَكَاتٌ (Beteiligungen)?
5. Jemand erbt ein Haus. In welche Familie gehört dieser Erwerb?
Für den Unterricht
- Alltagsbeispiele sammeln und von den Zuhörern einsortieren lassen: Bäckereinkauf, Erbschaft, Geschenk zur Hochzeit, gemeinsamer Imbiss, Kaution bei der Wohnung.
- Hinweisen, dass die folgenden Blätter jede Familie aufgreifen: Austausch (Blätter 2–19), Absicherung (20–23), Beteiligungen (25–30), Nehmen ohne Gegenleistung (31–37), freiwillige Gaben (38–42).
Nach dem Programm des معهد الإمام البهوتي, فقه المعاملات, S. 9