Berliner Muslime

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Kurs 6 · Methodenlehre

Das Verbot

النَّهْيُ


Das Verbot ist das Gegenstück zum Befehl: die sprachliche Aufforderung, etwas zu unterlassen. Für sich allein bedeutet es, dass die Sache verboten ist, dass eine verbotene Handlung ungültig ist, dass man sofort und dauerhaft davon lassen muss und dass das Gegenteil geboten ist. Ein anderer Beweis kann es abschwächen, etwa zur Missbilligung.

النَّهْيُ
Das Verbot
مَا يَدُلُّ عَلَيْهِ
Woran man es erkennt
  1. 1
    لَا تَفْعَلْ
    „Tu nicht!“
  2. 2
    قَوْلُ الصَّحَابِيِّ: «نَهَى رَسُولُ اللَّهِ ﷺ»، «نُهِينَا»
    Der Gefährte sagt: „Der Gesandte ﷺ verbot“, „Uns wurde verboten“
دَلَالَتُهُ
Was es bedeutet
  1. 3
    بِنَفْسِهِ
    Für sich allein
    • التَّحْرِيمُVerbotenheit
    • الْفَسَادُUngültigkeit des Verbotenen
    • الْفَوْرُSofort lassen
    • التَّكْرَارُDauerhaft lassen
    • الْأَمْرُ بِضِدِّهِGebot des Gegenteils
  2. 4
    بِغَيْرِهِ
    Durch einen anderen Beweis
    • بِحَسَبِ الدَّلِيلِJe nach Beweisetwa Missbilligung

Die Begriffe

النَّهْيُ يَقْتَضِي الْفَسَادَ
Das Verbot macht ungültig

Verbietet die Scharia eine Handlung, so ist sie, wenn man sie trotzdem tut, ungültig – etwa das freiwillige Gebet in den verbotenen Zeiten oder der Kauf nach dem zweiten Ruf zum Freitagsgebet. Das ist ein wichtiger Grundsatz im Madhhab.

التَّكْرَارُ فِي النَّهْيِ
Dauer beim Verbot

Anders als beim Befehl gilt das Verbot immer: Man erfüllt es nur, wenn man die Sache zu jeder Zeit lässt.

الْأَمْرُ بِضِدِّهِ
Gebot des Gegenteils

Wem etwas verboten ist, dem ist geboten, eines der Gegenteile zu tun. Bei mehreren Gegenteilen genügt eines.

Das Verbot bedeutet: verboten, ungültig, sofort und für immer lassen – bis ein Beweis es abschwächt.

Prüfe dich selbst

5 Fragen zu diesem Blatt. Nichts wird gespeichert.

  1. 1. Was bedeutet das Verbot für sich allein in Bezug auf eine verbotene Handlung, die man trotzdem tut?

  2. 2. Welcher Punkt gehört NICHT zu dem, was das Verbot für sich allein bedeutet?

  3. 3. Worin unterscheidet sich das Verbot vom Befehl bei der Wiederholung (التَّكْرَارُ)?

  4. 4. Jemandem ist etwas verboten, und es gibt mehrere Gegenteile. Was muss er tun?

  5. 5. Woran erkennt man ein Verbot laut Baum?

Für den Unterricht

  • Blatt 17 und 18 nebeneinanderlegen und die Unterschiede herausarbeiten: Beim Befehl steht „Wiederholung“ nur als eine Ansicht, beim Verbot uneingeschränkt.
  • Die Beispiele zur Ungültigkeit (Gebet in verbotenen Zeiten, Kauf beim Freitagsgebet) sind eigene Ergänzungen aus den Kursen 2 und 3.
  • Für „je nach Beweis“ ein Beispiel suchen lassen: Das Verbot, mit der rechten Hand die Scham zu berühren, gilt im Madhhab als Missbilligung.

Nach dem Programm des معهد الإمام البهوتي, أصول الفقه, S. 73