Kurs 6 · Methodenlehre
Wege zum Rechtsgrund
مَسَالِكُ الْعِلَّةِ
Die Analogie steht und fällt mit dem Rechtsgrund. Aber woher weiß man, was der Grund eines Urteils ist? Die Methodenlehre nennt drei Wege: Der Konsens legt ihn fest, ein Text nennt ihn oder deutet auf ihn hin, oder der Gelehrte erschließt ihn durch Nachdenken. Für den Text und das Erschließen gibt es jeweils mehrere Unterformen.
- 1صَرِيحٌAusdrücklich
- 2ظَاهِرٌOffenkundig
- 3الْإِيمَاءُ وَالتَّنْبِيهُFingerzeig und Hinweis
- 4السَّبْرُ وَالتَّقْسِيمُPrüfen und Aussondern
- 5الْمُنَاسَبَةُPassung
- 6الشَّبَهُÄhnlichkeit
- 7الدَّوَرَانُMitlaufen
Die Begriffe
Ein Verfahren, mit dem man feststellt, dass eine bestimmte Eigenschaft der Rechtsgrund eines Urteils ist.
Man sammelt alle Eigenschaften, die als Grund in Frage kommen (Aufteilen), und streicht die, die nicht taugen (Prüfen). Was übrig bleibt, ist der Grund.
Eine Eigenschaft passt so zum Urteil, dass das Urteil an ihr einen Nutzen bewirkt oder einen Schaden abwehrt – etwa der Rausch beim Weinverbot, der den Verstand schützt.
Eine Eigenschaft, die nicht selbst passend ist, aber dem Passenden ähnelt und daher als Grund vermutet wird. Ein schwächerer Weg.
Das Urteil ist da, wenn die Eigenschaft da ist, und fehlt, wenn sie fehlt: Traubensaft ist erlaubt, wird er berauschend, ist er verboten, wird er zu Essig, ist er wieder erlaubt.
Den Rechtsgrund kennt man aus dem Konsens, aus dem Text oder durch Erschließen.
Prüfe dich selbst
5 Fragen zu diesem Blatt. Nichts wird gespeichert.
1. Welche drei Wege zum Rechtsgrund (مَسَالِكُ الْعِلَّةِ) nennt das Heft?
2. Welche Unterform gehört zum Weg über den Text (النَّصُّ)?
3. Welcher Weg gehört NICHT zum Erschließen (الِاسْتِنْبَاطُ)?
4. Man sammelt alle möglichen Merkmale und streicht die untauglichen. Wie heißt dieser Weg?
5. Was ist ein مَسْلَكٌ?
Für den Unterricht
- Der Weg über den Text wird auf dem nächsten Blatt im Einzelnen gezeigt.
- Die Beispiele in den Begriffen sind eigene Ergänzungen.
- Darauf hinweisen: Die Reihenfolge ist auch eine Rangfolge – Konsens und Text gehen dem Erschließen vor.
Nach dem Programm des معهد الإمام البهوتي, أصول الفقه, S. 79