Berliner Muslime

Die Lehrtexte des Wissensstudenten – Fünfte Stufe · Kapitel 13 von 35

Kapitel über die weiblichen Erben

Kapitel über die weiblichen Erben

Dichtung

٢٤ – وَالوَارِثَاتُ فِي النِّسَاءِ سَبْعُ
لَمْ يُعْطِ أُنْثَى غَيْرَهُنَّ الشَّرْعُ

24 – Die Erbinnen unter den Frauen sind sieben; keiner weiblichen Person außer ihnen hat die Scharia (einen Erbteil) gegeben.

Dichtung

٢٥ – بِنْتٌ وَبِنْتُ ابْنٍ وَأُمٌّ مُشْفِقَهْ
وَزَوْجَةٌ وَجَدَّةٌ وَمُعْتِقَهْ

25 – Tochter, Tochter des Sohnes, die liebevolle Mutter, Ehefrau, Großmutter und Freilasserin.

Dichtung

٢٦ – وَالأُخْتُ مِنْ أَيِّ الجِهَاتِ كَانَتْ
فَهَذِهِ عِدَّتُهُنَّ بَانَتْ

26 – Und die Schwester, aus welcher der Seiten sie auch sei; das ist ihre Anzahl, sie ist (damit) klar.