Berliner Muslime

Die Lehrtexte des Wissensstudenten – Fünfte Stufe · Kapitel 14 von 35

Kapitel über die festgelegten Anteile

Kapitel über die festgelegten Anteile

Dichtung

٢٧ – وَاعْلَمْ بِأَنَّ الإِرْثَ نَوْعَانِ هُمَا
فَرْضٌ وَتَعْصِيبٌ عَلَى مَا قُسِمَا

27 – Und wisse, dass die Erbschaft zwei Arten hat: festgelegter Anteil und Restanteil (Taʿṣīb), je nachdem, wie verteilt wird.

Dichtung

٢٨ – فَالفَرْضُ فِي نَصِّ الكِتَابِ سِتَّهْ
لَا فَرْضَ فِي الإِرْثِ سِوَاهَا البَتَّهْ

28 – Der festgelegte Anteil im Text des Buches (des Quran) umfasst sechs; es gibt in der Erbschaft außer ihnen schlechterdings keinen festgelegten Anteil.

Dichtung

٢٩ – نِصْفٌ وَرُبْعٌ ثُمَّ نِصْفُ الرُّبْعِ
وَالثُّلْثُ وَالسُّدْسُ بِنَصِّ الشَّرْعِ

29 – Die Hälfte und das Viertel, dann die Hälfte des Viertels, das Drittel und das Sechstel – nach dem Text der Scharia.

Dichtung

٣٠ – وَالثُّلُثَانِ وَهُمَا التَّمَامُ
فَاحْفَظْ فَكُلُّ حَافِظٍ إِمَامُ

30 – Und die zwei Drittel – damit ist es vollständig; so präge es dir ein, denn jeder, der sich (das) einprägt, wird zum Imam.