Berliner Muslime

Die Lehrtexte des Wissensstudenten – Fünfte Stufe · Kapitel 21 von 35

Kapitel über das Erbe der Großmütter

Kapitel über das Erbe der Großmütter

Dichtung

٦٥ – وَإِنْ تَسَاوَى نَسَبُ الجَدَّاتِ
وَكُنَّ كُلُّهُنَّ وَارِثَاتِ

65 – Und wenn die Verwandtschaftsgrade der Großmütter gleich sind und sie alle erbberechtigt sind,

Dichtung

٦٦ – فَالسُّدْسُ بَيْنَهُنَّ بِالسَّوِيَّهْ
فِي القِسْمَةِ العَادِلَةِ الشَّرْعِيَّهْ

66 – so gehört das Sechstel ihnen zu gleichen Teilen, in der gerechten, scharia-gemäßen Teilung.

Dichtung

٦٧ – وَإِنْ تَكُنْ قُرْبَى لِأُمٍّ حَجَبَتْ
أُمَّ أَبٍ بُعْدَى وَسُدْساً سَلَبَتْ

67 – Und ist die Nähere von Mutterseite, so schließt sie die entferntere Mutter des Vaters aus und entzieht ihr das Sechstel.

Dichtung

٦٨ – وَإِنْ تَكُنْ بِالعَكْسِ فَالقَوْلَانِ
فِي كُتْبِ أَهْلِ العِلْمِ مَنْصُوصَانِ

68 – Und ist es umgekehrt, so gibt es dazu zwei Meinungen, die in den Büchern der Gelehrten ausdrücklich überliefert sind.

Dichtung

٦٩ – لَا تَسْقُطُ البُعْدَى عَلَى الصَّحِيحِ
وَاتَّفَقَ الجُلُّ عَلَى التَّصْحِيحِ

69 – Die Entferntere fällt nach der richtigen Ansicht nicht aus, und die Mehrzahl stimmte dieser Richtigstellung zu.

Dichtung

٧٠ – وَكُلُّ مَنْ أَدْلَتْ بِغَيْرِ وَارِثِ
فَمَا لَهَا حَظٌّ مِنَ المَوَارِثِ

70 – Und jede, die über einen Nicht-Erben verwandt ist, hat keinen Anteil an den Erbteilen.

Dichtung

٧١ – وَتَسْقُطُ البُعْدَى بِذَاتِ القُرْبِ
فِي المَذْهَبِ الأَوْلَى فَقُلْ لِي حَسْبِي

71 – Und die Entferntere fällt durch die Nähere weg, nach der vorzugswürdigeren Lehrmeinung; so sprich für mich: „Das genügt mir."

Dichtung

٧٢ – وَقَدْ تَنَاهَتْ قِسْمَةُ الفُرُوضِ
مِنْ غَيْرِ إِشْكَالٍ وَلَا غُمُوضِ

72 – Damit ist die Verteilung der Pflichtquoten abgeschlossen, ohne Schwierigkeit und ohne Unklarheit.