Berliner Muslime

Die Lehrtexte des Wissensstudenten – Fünfte Stufe · Kapitel 24 von 35

Kapitel über die gemeinschaftliche Aufgabe (al-Muschtaraka)

Kapitel über die gemeinschaftliche Aufgabe (al-Muschtaraka)

Dichtung

٩٧ – وَإِنْ تَجِدْ زَوْجاً وَأُمّاً وَرِثَا
وَإِخْوَةً لِلْأُمِّ حَازُوا الثُّلُثَا

97 – Und findest du einen Ehemann und eine Mutter als Erben vor, dazu Geschwister mütterlicherseits, die das Drittel erlangen,

Dichtung

٩٨ – وَإِخْوَةً أَيْضاً لِأُمٍّ وَأَبِ
وَاسْتُغْرِقَ المَالُ بِفَرْضِ النُّصُبِ

98 – und ebenfalls Geschwister von Mutter und Vater, und das Vermögen durch die festgesetzten Anteile ausgeschöpft ist,

Dichtung

٩٩ – فَاجْعَلْهُمُ كُلَّهُمُ لِأُمِّ
وَاجْعَلْ أَبَاهُمْ حَجَراً فِي اليَمِّ

99 – so mache sie alle zu Kindern der Mutter und mache ihren Vater zu einem Stein im Meer,

Dichtung

١٠٠ – وَاقْسِمْ عَلَى الإِخْوَةِ ثُلْثَ التَّرِكَهْ
فَهَذِهِ المَسْأَلَةُ «المُشَرَّكَهْ»

100 – und teile das Drittel des Nachlasses unter den Geschwistern; dies ist die Aufgabe „al-Muschtaraka" („die Gemeinschaftliche").