Berliner Muslime

Die Lehrtexte des Wissensstudenten – Fünfte Stufe · Kapitel 31 von 35

Kapitel über die Verschütteten, die Ertrunkenen und Ähnliche

Kapitel über die Verschütteten, die Ertrunkenen und Ähnliche

Dichtung

١٦٦ – وَإِنْ يَمُتْ قَوْمٌ بِهَدْمٍ أَوْ غَرَقْ
أَوْ حَادِثٍ عَمَّ الْجَمِيعَ كَالْحَرَقْ

166 – Und sterben Leute durch einen Einsturz oder durch Ertrinken oder durch ein Ereignis, das alle trifft, wie etwa einen Brand,

Dichtung

١٦٧ – وَلَمْ يَكُنْ يُعْلَمُ حَالُ السَّابِقِ
فَلَا تُوَرِّثْ زَاهِقاً مِنْ زَاهِقِ

167 – und ist nicht bekannt, wer von ihnen zuerst gestorben ist, so lass keinen Umgekommenen von einem Umgekommenen erben.

Dichtung

١٦٨ – وَعُدَّهُمْ كَأَنَّهُمْ أَجَانِبُ
فَهَكَذَا الْقَوْلُ السَّدِيدُ الصَّائِبُ

168 – Behandle sie, als wären sie einander Fremde; so lautet die zutreffende, richtige Aussage.