Berliner Muslime

Die Lehrtexte des Wissensstudenten – Fünfte Stufe · Kapitel 33 von 35

Kapitel über die Rückverteilung (ar-Radd)

Kapitel über die Rückverteilung (ar-Radd)1

Dichtung

١ – إِنْ أَبْقَتِ الْفُرُوضُ بَعْضَ التَّرِكَهْ
وَلَيْسَ ثَمَّ عَاصِبٌ قَدْ مَلَكَهْ

1 – Lassen die Pflichtanteile einen Teil des Nachlasses übrig und gibt es keinen Erben aus der Seitenlinie (Asib), der ihn in Besitz nähme,

Dichtung

٢ – فَرُدَّهُ لِمَنْ سِوَى الزَّوْجَيْنِ
مِنْ كُلِّ ذِي فَرْضٍ بِغَيْرِ مَيْنِ

2 – so gib ihn zurück an alle außer den beiden Ehepartnern, an jeden Anteilsberechtigten, ohne Zweifel,

Dichtung

٣ – وَأَعْطِهِمْ مِنْ عَدَدِ السِّهَامِ
مِنْ أَصْلِ سِتَّةٍ عَلَى الدَّوَامِ

3 – und gib ihnen nach der Zahl der Anteile, ausgehend von der Grundzahl Sechs, stets.

1 Der Dichter ar-Rahbi, möge Allah sich seiner erbarmen, war Schafiit; darum ging er weder auf die Rückverteilung noch auf das Erbe der entfernten Verwandten (Dhawu l-Arham) ein. Deshalb hat Scheich Abdullah ibn Salih al-Chulaifi an-Nadschdi al-Hanbali, möge Allah sich seiner erbarmen (gest. 1381 n. d. H.), beides in elf (11) Versen gedichtet.

Dichtung

٤ – إِنْ تَخْتَلِفْ أَجْنَاسُهُمْ وَإِلَّا
فَأَصْلُهُمْ مِنْ رُوسِهِمْ تَجَلَّى

4 – Sind ihre Arten verschieden – und andernfalls –, so ergibt sich ihre Grundzahl offenkundig aus ihren Köpfen.

Dichtung

٥ – وَاجْعَلْ لَهُمْ مَعْ أَحَدِ الزَّوْجَيْنِ
عَلَى انْفِرَادٍ ذَا وَذَا أَصْلَيْنِ

5 – Und setze für sie zusammen mit einem der beiden Ehepartner, jeweils für sich, zwei Grundzahlen an,

Dichtung

٦ – وَاسْتَعْمِلَنَّ الضَّرْبَ وَالتَّصْحِيحَ إِنْ
تَحْتَاجُهُ كَمَا عَهِدْتَ مِنْ سَنَنْ

6 – und wende Multiplikation und Berichtigung an, falls du sie brauchst, so wie du es von den Verfahrensweisen kennst.