Berliner Muslime

Die Stütze der Rechtsbestimmungen (Al-ʿUmda fi l-Ahkam) · Kapitel 38 von 67

Kapitel: Das Fidya-Lösegeld

Kapitel: Das Fidya-Lösegeld

Hadith

٢١٣ – عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ مَعْقِلٍ قَالَ: «جَلَسْتُ إِلَى كَعْبِ بْنِ عُجْرَةَ رَضِيَ اللهُ عَنْهُ فَسَأَلْتُهُ عَنِ الفِدْيَةِ؛ فَقَالَ: نَزَلَتْ فِيَّ خَاصَّةً، وَهِيَ لَكُمْ عَامَّةً؛ حُمِلْتُ إِلَى رَسُولِ اللَّهِ ﷺ وَالقَمْلُ يَتَنَاثَرُ عَلَى وَجْهِي. فَقَالَ: مَا كُنْتُ أُرَى الوَجَعَ بَلَغَ بِكَ مَا أَرَى – أَوْ مَا كُنْتُ أُرَى الجَهْدَ بَلَغَ بِكَ مَا أَرَى – أَتَجِدُ شَاةً؟ فَقُلْتُ: لَا. فَقَالَ: فَصُمْ ثَلَاثَةَ أَيَّامٍ، أَوْ أَطْعِمْ سِتَّةَ مَسَاكِينَ؛ لِكُلِّ مِسْكِينٍ نِصْفُ صَاعٍ». وَفِي رِوَايَةٍ: «فَأَمَرَهُ رَسُولُ اللَّهِ ﷺ أَنْ يُطْعِمَ فَرَقاً بَيْنَ سِتَّةٍ، أَوْ يُهْدِيَ شَاةً، أَوْ يَصُومَ ثَلَاثَةَ أَيَّامٍ».

213 – Abdullah ibn Maʿqil berichtet: „Ich setzte mich zu Kaʿb ibn ʿUdscha, möge Allah mit ihm zufrieden sein, und fragte ihn nach dem Fidya-Lösegeld. Da sagte er: ‚Es wurde besonders meinetwegen herabgesandt, gilt aber für euch alle allgemein. Ich wurde zum Gesandten Allahs ﷺ getragen, während mir die Läuse über das Gesicht rieselten. Da sagte er: „Ich hatte nicht gedacht, dass das Leiden dich so weit gebracht hat, wie ich es sehe – oder: Ich hatte nicht gedacht, dass die Not dich so weit gebracht hat, wie ich es sehe –. Findest du ein Schaf?“ Ich sagte: „Nein.“ Da sagte er: „So faste drei Tage oder speise sechs Arme; für jeden Armen einen halben Sāʿ.“‘“ In einer anderen Überlieferung heißt es: „Der Gesandte Allahs ﷺ befahl ihm, einen Faraq unter sechs Personen zu verteilen, oder ein Schaf als Opfertier zu schicken, oder drei Tage zu fasten.“