Die Stütze der Rechtsbestimmungen (Al-ʿUmda fi l-Ahkam) · Kapitel 48 von 67
Das Kapitel über Riba (Zins) und Sarf (Geldtausch)
Das Kapitel über Riba (Zins) und Sarf (Geldtausch)
٢٦٩ – عَنْ عُمَرَ بْنِ الخَطَّابِ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ: قَالَ رَسُولُ اللَّهِ ﷺ: «الذَّهَبُ بِالوَرِقِ رِباً؛ إِلَّا هَاءَ وَهَاءَ، وَالبُرُّ بِالبُرِّ رِباً؛ إِلَّا هَاءَ وَهَاءَ، وَالشَّعِيرُ بِالشَّعِيرِ رِباً؛ إِلَّا هَاءَ وَهَاءَ».
Von Umar ibn al-Chattab, möge Allah mit ihm zufrieden sein, wird überliefert: Der Gesandte Allahs ﷺ sagte: „Gold gegen Silber ist Riba, außer Zug um Zug („da und da“). Weizen gegen Weizen ist Riba, außer Zug um Zug. Gerste gegen Gerste ist Riba, außer Zug um Zug.“
٢٧٠ – عَنْ أَبِي سَعِيدٍ الخُدْرِيِّ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ ﷺ قَالَ: «لَا تَبِيعُوا الذَّهَبَ بِالذَّهَبِ إِلَّا مِثْلاً بِمِثْلٍ، وَلَا تُشِفُّوا بَعْضَهَا عَلَى بَعْضٍ، وَلَا تَبِيعُوا الوَرِقَ بِالوَرِقِ إِلَّا مِثْلاً بِمِثْلٍ، وَلَا تُشِفُّوا بَعْضَهَا عَلَى بَعْضٍ، وَلَا تَبِيعُوا مِنْهَا غَائِباً بِنَاجِزٍ». وَفِي لَفْظٍ: «إِلَّا يَداً بِيَدٍ». وَفِي لَفْظٍ: «إِلَّا وَزْناً بِوَزْنٍ؛ مِثْلاً بِمِثْلٍ، سَوَاءً بِسَوَاءٍ».
Von Abu Saīd al-Chudrī, möge Allah mit ihm zufrieden sein, wird überliefert, dass der Gesandte Allahs ﷺ sagte: „Verkauft nicht Gold gegen Gold, außer gleich gegen gleich, und macht das eine nicht größer als das andere. Verkauft nicht Silber gegen Silber, außer gleich gegen gleich, und macht das eine nicht größer als das andere. Und verkauft nichts davon, was nicht anwesend ist, gegen etwas Gegenwärtiges.“ In einer Fassung heißt es: „… außer von Hand zu Hand.“ In einer weiteren Fassung heißt es: „… außer nach Gewicht gegen Gewicht, gleich gegen gleich, gleichwertig gegen gleichwertig.“
٢٧١ – وَعَنْهُ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ: «جَاءَ بِلَالٌ إِلَى النَّبِيِّ ﷺ بِتَمْرٍ بَرْنِيٍّ، فَقَالَ لَهُ النَّبِيُّ ﷺ: مِنْ أَيْنَ هَذَا؟ قَالَ بِلَالٌ: كَانَ عِنْدَنَا تَمْرٌ رَدِيءٌ، فَبِعْتُ مِنْهُ صَاعَيْنِ بِصَاعٍ؛ لِيُطْعَمَ النَّبِيُّ ﷺ. فَقَالَ النَّبِيُّ ﷺ عِنْدَ ذَلِكَ: أَوَّهْ! عَيْنُ الرِّبَا، عَيْنُ الرِّبَا؛ لَا تَفْعَلْ؛ وَلَكِنْ إِذَا أَرَدْتَ أَنْ تَشْتَرِيَ فَبِعِ التَّمْرَ بِبَيْعٍ آخَرَ، ثُمَّ ٱشْتَرِ بِهِ».
Von ihm, möge Allah mit ihm zufrieden sein, wird überliefert: „Bilāl kam mit Barnī-Datteln zum Propheten ﷺ, und der Prophet ﷺ fragte ihn: Woher hast du das? Bilāl sagte: Wir hatten minderwertige Datteln, und ich habe zwei Sā‘ davon gegen ein Sā‘ verkauft, damit der Prophet ﷺ davon essen kann. Da sagte der Prophet ﷺ: Wehe! Das ist genau der Riba, das ist genau der Riba! Tu das nicht. Wenn du aber kaufen willst, dann verkaufe die Datteln in einem eigenen Geschäft und kaufe dann damit ein.“
٢٧٢ – عَنْ أَبِي المِنْهَالِ قَالَ: «سَأَلْتُ البَرَاءَ بْنَ عَازِبٍ وَزَيْدَ بْنَ أَرْقَمَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُمَا عَنِ الصَّرْفِ؛ فَكُلُّ وَاحِدٍ مِنْهُمَا يَقُولُ: هَذَا خَيْرٌ مِنِّي، وَكِلَاهُمَا يَقُولُ: نَهَى رَسُولُ اللَّهِ ﷺ عَنْ بَيْعِ الذَّهَبِ بِالوَرِقِ دَيْناً».
Von Abu l-Minhāl wird überliefert: „Ich fragte al-Barā’ ibn Āzib und Zaid ibn Arqam, möge Allah mit beiden zufrieden sein, nach dem Geldtausch (Sarf). Jeder von beiden sagte: Dieser hier ist besser als ich. Und beide sagten: Der Gesandte Allahs ﷺ hat verboten, Gold gegen Silber auf Kredit zu verkaufen.“
٢٧٣ – عَنْ أَبِي بَكْرَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ: «نَهَى رَسُولُ اللَّهِ ﷺ عَنِ الفِضَّةِ بِالفِضَّةِ، وَالذَّهَبِ بِالذَّهَبِ؛ إِلَّا سَوَاءً بِسَوَاءٍ. وَأَمَرَنَا أَنْ نَشْتَرِيَ الفِضَّةَ بِالذَّهَبِ كَيْفَ شِئْنَا، وَنَشْتَرِيَ الذَّهَبَ بِالفِضَّةِ كَيْفَ شِئْنَا. قَالَ: فَسَأَلَهُ رَجُلٌ فَقَالَ: يَداً بِيَدٍ؟ فَقَالَ: هَكَذَا سَمِعْتُ».
Von Abu Bakra, möge Allah mit ihm zufrieden sein, wird überliefert: „Der Gesandte Allahs ﷺ hat verboten, Silber gegen Silber und Gold gegen Gold zu tauschen, außer gleichwertig gegen gleichwertig. Er hat uns aber erlaubt, Silber gegen Gold zu kaufen, wie wir wollen, und Gold gegen Silber zu kaufen, wie wir wollen. Er sagte: Da fragte ihn ein Mann: Von Hand zu Hand? Er antwortete: So habe ich es gehört.“
Kapitel über das Pfand und anderes
٢٧٤ – عَنْ عَائِشَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهَا: «أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ ﷺ ٱشْتَرَى طَعَاماً مِنْ يَهُودِيٍّ، وَرَهَنَهُ دِرْعاً مِنْ حَدِيدٍ».
274 – Von Aischa, möge Allah mit ihr zufrieden sein: „Der Gesandte Allahs ﷺ kaufte von einem Juden Nahrungsmittel und verpfändete ihm dafür einen eisernen Panzer.“
٢٧٥ – عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ ﷺ قَالَ: «مَطْلُ الغَنِيِّ ظُلْمٌ؛ فَإِذَا أُتْبِعَ أَحَدُكُمْ عَلَى مَلِيءٍ فَلْيَتْبَعْ».
275 – Von Abu Huraira, möge Allah mit ihm zufrieden sein: Der Gesandte Allahs ﷺ sagte: „Das Hinauszögern der Zahlung durch einen Wohlhabenden ist Unrecht; wird nun einer von euch an einen Zahlungsfähigen verwiesen, so soll er sich an ihn halten.“
٢٧٦ – وَعَنْهُ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ: قَالَ رَسُولُ اللَّهِ ﷺ – أَوْ قَالَ: سَمِعْتُ النَّبِيَّ ﷺ يَقُولُ –: «مَنْ أَدْرَكَ مَالَهُ بِعَيْنِهِ عِنْدَ رَجُلٍ – أَوْ إِنْسَانٍ – قَدْ أَفْلَسَ؛ فَهُوَ أَحَقُّ بِهِ مِنْ غَيْرِهِ».
276 – Und von ihm, möge Allah mit ihm zufrieden sein, der sagte: Der Gesandte Allahs ﷺ sagte – oder er sagte: Ich hörte den Propheten ﷺ sagen –: „Wer sein Eigentum unverändert bei einem Mann – oder einem Menschen – findet, der zahlungsunfähig geworden ist, der hat darauf ein vorrangiges Recht gegenüber jedem anderen.“
٢٧٧ – عَنْ جَابِرِ بْنِ عَبْدِ اللَّهِ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُمَا قَالَ: «جَعَلَ – وَفِي لَفْظٍ: قَضَى – النَّبِيُّ ﷺ بِالشُّفْعَةِ فِي كُلِّ مَالٍ لَمْ يُقْسَمْ، فَإِذَا وَقَعَتِ الحُدُودُ، وَصُرِّفَتِ الطُّرُقُ؛ فَلَا شُفْعَةَ».
277 – Von Dschabir ibn Abdillah, möge Allah mit ihnen beiden zufrieden sein, der sagte: „Der Prophet ﷺ setzte – in einer anderen Überlieferung: entschied – das Vorkaufsrecht bei jedem Besitz fest, der noch nicht aufgeteilt ist; sobald aber die Grenzen gezogen und die Wege abgeteilt sind, besteht kein Vorkaufsrecht mehr.“
٢٧٨ – عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عُمَرَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُمَا قَالَ: «أَصَابَ عُمَرُ أَرْضاً بِخَيْبَرَ، فَأَتَى النَّبِيَّ ﷺ يَسْتَأْمِرُهُ فِيهَا، فَقَالَ: يَا رَسُولَ اللَّهِ! إِنِّي أَصَبْتُ أَرْضاً بِخَيْبَرَ لَمْ أُصِبْ مَالاً قَطُّ هُوَ أَنْفَسُ عِنْدِي مِنْهُ، فَمَا تَأْمُرُنِي بِهِ؟ قَالَ: إِنْ شِئْتَ حَبَّسْتَ أَصْلَهَا، وَتَصَدَّقْتَ بِهَا. قَالَ: فَتَصَدَّقَ بِهَا؛ غَيْرَ أَنَّهُ لَا يُبَاعُ أَصْلُهَا، وَلَا يُورَثُ، وَلَا يُوهَبُ. قَالَ: فَتَصَدَّقَ عُمَرُ فِي الفُقَرَاءِ، وَفِي القُرْبَى، وَفِي الرِّقَابِ، وَفِي سَبِيلِ اللَّهِ، وَٱبْنِ السَّبِيلِ، وَالضَّيْفِ، لَا جُنَاحَ عَلَى مَنْ وَلِيَهَا أَنْ يَأْكُلَ مِنْهَا بِالمَعْرُوفِ، أَوْ يُطْعِمَ صَدِيقاً؛ غَيْرَ مُتَمَوِّلٍ فِيهِ». وَفِي لَفْظٍ: «غَيْرَ مُتَأَثِّلٍ».
278 – Von Abdullah ibn Umar, möge Allah mit ihnen beiden zufrieden sein, der sagte: „Umar erhielt ein Stück Land in Chaibar. Da kam er zum Propheten ﷺ, um ihn deswegen um Rat zu fragen, und sagte: ‚O Gesandter Allahs! Ich habe in Chaibar ein Stück Land bekommen, und nie habe ich Vermögen erhalten, das mir wertvoller wäre als dieses. Was rätst du mir damit?‘ Er sagte: ‚Wenn du willst, so halte seine Substanz fest und spende seinen Ertrag als Almosen.‘ Da spendete er es als Almosen – mit der Bestimmung, dass seine Substanz nicht verkauft, nicht vererbt und nicht verschenkt werden darf. Umar widmete es den Armen, den Verwandten, dem Freikauf von Sklaven, dem Weg Allahs, dem Reisenden und dem Gast. Es ist für den, der es verwaltet, nicht verwerflich, in rechtlich angemessener Weise davon zu essen oder einen Freund davon zu speisen, ohne dabei Vermögen daraus anzuhäufen.“ In einer anderen Überlieferung heißt es: „… ohne sich dadurch Besitz zu schaffen.“
٢٧٩ – عَنْ عُمَرَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ: «حَمَلْتُ عَلَى فَرَسٍ فِي سَبِيلِ اللَّهِ، فَأَضَاعَهُ الَّذِي كَانَ عِنْدَهُ، فَأَرَدْتُ أَنْ أَشْتَرِيَهُ وَظَنَنْتُ أَنَّهُ يَبِيعُهُ بِرُخْصٍ؛ فَسَأَلْتُ النَّبِيَّ ﷺ فَقَالَ: لَا تَشْتَرِهِ وَلَا تَعُدْ فِي صَدَقَتِكَ – وَإِنْ أَعْطَاكَهُ بِدِرْهَمٍ –؛ فَإِنَّ العَائِدَ فِي هِبَتِهِ كَالعَائِدِ فِي قَيْئِهِ». وَفِي لَفْظٍ: «فَإِنَّ الَّذِي يَعُودُ فِي صَدَقَتِهِ كَالكَلْبِ يَعُودُ فِي قَيْئِهِ».
279 – Von Umar, möge Allah mit ihm zufrieden sein, der sagte: „Ich gab jemandem ein Pferd für den Weg Allahs, doch der, bei dem es war, vernachlässigte es. Da wollte ich es kaufen, denn ich meinte, er würde es billig verkaufen. Ich fragte den Propheten ﷺ, und er sagte: ‚Kaufe es nicht und nimm dein Almosen nicht zurück – auch wenn er es dir für einen einzigen Dirham gäbe –; denn wer seine Gabe zurücknimmt, ist wie einer, der sein Erbrochenes wieder aufnimmt.‘“ In einer anderen Überlieferung heißt es: „Denn wer sein Almosen zurücknimmt, ist wie der Hund, der zu seinem Erbrochenen zurückkehrt.“
٢٨٠ – وَعَنِ ٱبْنِ عَبَّاسٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُمَا أَنَّ النَّبِيَّ ﷺ قَالَ: «العَائِدُ فِي هِبَتِهِ كَالعَائِدِ فِي قَيْئِهِ».
280 – Und von Ibn Abbas, möge Allah mit ihnen beiden zufrieden sein: Der Prophet ﷺ sagte: „Wer seine Gabe zurücknimmt, ist wie einer, der sein Erbrochenes wieder aufnimmt.“
٢٨١ – عَنِ النُّعْمَانِ بْنِ بَشِيرٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُمَا قَالَ: «تَصَدَّقَ عَلَيَّ أَبِي بِبَعْضِ مَالِهِ، فَقَالَتْ أُمِّي – عَمْرَةُ بِنْتُ رَوَاحَةَ –: لَا أَرْضَى حَتَّى تُشْهِدَ رَسُولَ اللَّهِ ﷺ. فَٱنْطَلَقَ أَبِي إِلَى رَسُولِ اللَّهِ ﷺ لِيُشْهِدَهُ عَلَى صَدَقَتِي، فَقَالَ لَهُ رَسُولُ اللَّهِ ﷺ: أَفَعَلْتَ هَذَا بِوَلَدِكَ كُلِّهِمْ؟ قَالَ: لَا. قَالَ: ٱتَّقُوا اللَّهَ، وَٱعْدِلُوا فِي أَوْلَادِكُمْ. فَرَجَعَ أَبِي فَرَدَّ تِلْكَ الصَّدَقَةَ». وَفِي لَفْظٍ: «قَالَ: فَلَا تُشْهِدْنِي إِذَنْ؛ فَإِنِّي لَا أَشْهَدُ عَلَى جَوْرٍ». وَفِي لَفْظٍ: «فَأَشْهِدْ عَلَى هَذَا غَيْرِي».
281 – Von An-Numan ibn Baschir, möge Allah mit ihnen beiden zufrieden sein, der sagte: „Mein Vater schenkte mir einen Teil seines Vermögens. Da sagte meine Mutter – Amra bint Rawaha –: ‚Ich bin nicht zufrieden, bis du den Gesandten Allahs ﷺ zum Zeugen nimmst.‘ Also ging mein Vater zum Gesandten Allahs ﷺ, um ihn für meine Schenkung zum Zeugen zu nehmen. Der Gesandte Allahs ﷺ sagte zu ihm: ‚Hast du das mit allen deinen Kindern so gemacht?‘ Er sagte: ‚Nein.‘ Er sagte: ‚Fürchtet Allah und behandelt eure Kinder gerecht.‘ Da kehrte mein Vater zurück und nahm jene Schenkung zurück.“ In einer anderen Überlieferung heißt es: „Er sagte: ‚Dann nimm mich nicht zum Zeugen; denn ich bezeuge kein Unrecht.‘“ Und in einer weiteren Überlieferung: „‚So nimm einen anderen als mich zum Zeugen dafür.‘“
٢٨٢ – عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عُمَرَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُمَا: «أَنَّ النَّبِيَّ ﷺ عَامَلَ أَهْلَ خَيْبَرَ بِشَطْرِ مَا يَخْرُجُ مِنْهَا مِنْ ثَمَرٍ أَوْ زَرْعٍ».
282 – Von Abdullah ibn Umar, möge Allah mit ihnen beiden zufrieden sein: „Der Prophet ﷺ schloss mit den Leuten von Chaibar einen Vertrag auf die Hälfte dessen, was das Land an Früchten oder Saat hervorbrachte.“
٢٨٣ – عَنْ رَافِعِ بْنِ خَدِيجٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ: «كُنَّا أَكْثَرَ الأَنْصَارِ حَقْلاً؛ فَكُنَّا نُكْرِي الأَرْضَ عَلَى أَنَّ لَنَا هَذِهِ وَلَهُمْ هَذِهِ، فَرُبَّمَا أَخْرَجَتْ هَذِهِ وَلَمْ تُخْرِجْ هَذِهِ؛ فَنَهَانَا عَنْ ذَلِكَ، وَأَمَّا الوَرِقُ فَلَمْ يَنْهَنَا». وَلِمُسْلِمٍ عَنْ حَنْظَلَةَ بْنِ قَيْسٍ قَالَ: «سَأَلْتُ رَافِعَ بْنَ خَدِيجٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ عَنْ كِرَاءِ الأَرْضِ بِالذَّهَبِ وَالوَرِقِ. فَقَالَ: لَا بَأْسَ بِهِ؛ إِنَّمَا كَانَ النَّاسُ يُؤَاجِرُونَ عَلَى عَهْدِ النَّبِيِّ ﷺ بِمَا عَلَى المَاذِيَانَاتِ، وَأَقْبَالِ الجَدَاوِلِ، وَأَشْيَاءَ مِنَ الزَّرْعِ، فَيَهْلِكُ هَذَا وَيَسْلَمُ هَذَا، وَيَسْلَمُ هَذَا وَيَهْلِكُ هَذَا، وَلَمْ يَكُنْ لِلنَّاسِ كِرَاءٌ إِلَّا هَذَا، فَلِذَلِكَ زَجَرَ عَنْهُ، فَأَمَّا شَيْءٌ مَعْلُومٌ مَضْمُونٌ فَلَا بَأْسَ بِهِ».
283 – Von Rafi ibn Chadidsch, möge Allah mit ihm zufrieden sein, der sagte: „Wir Ansar hatten die meisten Felder. So verpachteten wir das Land unter der Bedingung, dass uns dieses Stück gehöre und ihnen jenes. Manchmal trug dieses Stück Ertrag, jenes aber nicht. Da verbot er uns das. Von der Pacht gegen Silber aber hat er uns nichts verboten.“ Bei Muslim heißt es von Handhala ibn Qais, er sagte: „Ich fragte Rafi ibn Chadidsch, möge Allah mit ihm zufrieden sein, nach der Verpachtung von Land gegen Gold und Silber. Er sagte: ‚Dagegen ist nichts einzuwenden. Die Leute verpachteten zur Zeit des Propheten ﷺ nur gegen das, was an den großen Wasserläufen und an den Anfängen der Bewässerungsgräben wuchs, sowie gegen bestimmte Teile der Ernte. Dann ging dieses Stück zugrunde und jenes blieb verschont, oder jenes ging zugrunde und dieses blieb verschont. Eine andere Form der Pacht gab es für die Leute nicht. Deshalb wurde davon abgeraten. Ist es aber etwas Bestimmtes und Zugesichertes, so ist nichts dagegen einzuwenden.‘“
Al-Madhiyanat: die großen Wasserläufe.
Al-Dschadwal: der kleine Bach.
٢٨٤ – عَنْ جَابِرِ بْنِ عَبْدِ اللَّهِ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُمَا قَالَ: «قَضَى النَّبِيُّ ﷺ بِالعُمْرَى لِمَنْ وُهِبَتْ لَهُ». وَفِي لَفْظٍ: «مَنْ أُعْمِرَ عُمْرَى لَهُ وَلِعَقِبِهِ فَإِنَّهَا لِلَّذِي أُعْطِيَهَا، لَا تَرْجِعُ إِلَى الَّذِي أَعْطَاهَا؛ لِأَنَّهُ أَعْطَى عَطَاءً وَقَعَتْ فِيهِ المَوَارِيثُ». وَقَالَ جَابِرٌ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ: «إِنَّمَا العُمْرَى الَّتِي أَجَازَ رَسُولُ اللَّهِ ﷺ: أَنْ يَقُولَ: هِيَ لَكَ وَلِعَقِبِكَ؛ فَأَمَّا إِذَا قَالَ: هِيَ لَكَ مَا عِشْتَ؛ فَإِنَّهَا تَرْجِعُ إِلَى صَاحِبِهَا».
284 – Von Dschabir ibn Abdillah, möge Allah mit ihnen beiden zufrieden sein, der sagte: „Der Prophet ﷺ entschied, dass die Umra dem gehört, dem sie geschenkt wurde.“ In einer anderen Überlieferung heißt es: „Wem eine Umra auf Lebenszeit zugesprochen wird, für ihn und seine Nachkommen, so gehört sie dem, dem sie gegeben wurde; sie fällt nicht an den zurück, der sie gegeben hat. Denn er hat eine Gabe gemacht, für die die Erbregeln gelten.“ Und Dschabir, möge Allah mit ihm zufrieden sein, sagte: „Die Umra, die der Gesandte Allahs ﷺ für zulässig erklärte, ist nur die, bei der man sagt: ‚Sie gehört dir und deinen Nachkommen.‘ Wenn er aber sagt: ‚Sie gehört dir, solange du lebst‘, so fällt sie an ihren Eigentümer zurück.“
وَفِي لَفْظٍ لِمُسْلِمٍ: «أَمْسِكُوا عَلَيْكُمْ أَمْوَالَكُمْ وَلَا تُفْسِدُوهَا، فَإِنَّهُ مَنْ أَعْمَرَ عُمْرَى فَهِيَ لِلَّذِي أُعْمِرَهَا حَيّاً وَمَيِّتاً وَلِعَقِبِهِ».
In einer Fassung bei Muslim heißt es: „Behaltet euer Vermögen für euch und richtet es nicht zugrunde! Denn wem etwas auf Lebenszeit überlassen wird, dem gehört es – zu Lebzeiten wie nach seinem Tod – und auch seinen Nachkommen.“
٢٨٥ – عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ ﵁ أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ ﷺ قَالَ: «لَا يَمْنَعَنَّ جَارٌ جَارَهُ أَنْ يَغْرِزَ خَشَبَةً فِي جِدَارِهِ. ثُمَّ يَقُولُ أَبُو هُرَيْرَةَ: مَا لِي أَرَاكُمْ عَنْهَا مُعْرِضِينَ؟ وَاللَّهِ! لَأَرْمِيَنَّ بِهَا بَيْنَ أَكْتَافِكُمْ».
285 – Von Abu Huraira ﵁ wird berichtet, dass der Gesandte Allahs ﷺ sagte: „Kein Nachbar soll seinem Nachbarn verwehren, einen Balken in seine Wand einzulassen.“ Dann pflegte Abu Huraira zu sagen: „Was ist mit euch, dass ich euch davon abgewandt sehe? Bei Allah, ich werde es euch wahrlich zwischen die Schultern werfen!“
٢٨٦ – عَنْ عَائِشَةَ ﵂ أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ ﷺ قَالَ: «مَنْ ظَلَمَ قِيدَ شِبْرٍ مِنَ الْأَرْضِ؛ طُوِّقَهُ مِنْ سَبْعِ أَرَضِينَ».
286 – Von Aischa ﵂ wird berichtet, dass der Gesandte Allahs ﷺ sagte: „Wer auch nur eine Handspanne Land zu Unrecht an sich nimmt, dem wird es von sieben Erden um den Hals gelegt.“
„Qida“ bedeutet: Ausmaß, Länge.