Berliner Muslime

Die Stütze der Rechtsbestimmungen (Al-ʿUmda fi l-Ahkam) · Kapitel 50 von 67

Kapitel über die Vermächtnisse

Kapitel über die Vermächtnisse

Hadith

٢٨٨ – عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عُمَرَ ﵄ أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ ﷺ قَالَ: «مَا حَقُّ امْرِئٍ مُسْلِمٍ لَهُ شَيْءٌ يُوصِي فِيهِ، يَبِيتُ لَيْلَتَيْنِ؛ إِلَّا وَوَصِيَّتُهُ مَكْتُوبَةٌ عِنْدَهُ». زَادَ مُسْلِمٌ: «قَالَ ابْنُ عُمَرَ ﵄: مَا مَرَّتْ عَلَيَّ لَيْلَةٌ مُنْذُ سَمِعْتُ رَسُولَ اللَّهِ ﷺ يَقُولُ ذَلِكَ إِلَّا وَعِنْدِي وَصِيَّتِي».

288 – Von Abdullah ibn Umar ﵄ wird berichtet, dass der Gesandte Allahs ﷺ sagte: „Es steht einem muslimischen Mann, der etwas besitzt, worüber er ein Vermächtnis verfügen möchte, nicht zu, zwei Nächte zu verbringen, ohne dass sein Vermächtnis schriftlich bei ihm liegt.“ Muslim fügte hinzu: „Ibn Umar ﵄ sagte: Seit ich den Gesandten Allahs ﷺ dies sagen hörte, ist keine Nacht über mich vergangen, ohne dass mein Vermächtnis bei mir war.“

Hadith

٢٨٩ – عَنْ سَعْدِ بْنِ أَبِي وَقَّاصٍ ﵁ قَالَ: «جَاءَنِي رَسُولُ اللَّهِ ﷺ يَعُودُنِي عَامَ حَجَّةِ الْوَدَاعِ مِنْ وَجَعٍ اشْتَدَّ بِي، فَقُلْتُ: يَا رَسُولَ اللَّهِ! قَدْ بَلَغَ بِي مِنَ الْوَجَعِ مَا تَرَى، وَأَنَا ذُو مَالٍ وَلَا يَرِثُنِي إِلَّا ابْنَةٌ؛ أَفَأَتَصَدَّقُ بِثُلُثَيْ مَالِي؟ قَالَ: لَا. قُلْتُ: فَالشَّطْرُ يَا رَسُولَ اللَّهِ؟ قَالَ: لَا. قُلْتُ: فَالثُّلُثُ؟ قَالَ: الثُّلُثُ؛ وَالثُّلُثُ كَثِيرٌ؛ إِنَّكَ أَنْ تَذَرَ وَرَثَتَكَ أَغْنِيَاءَ خَيْرٌ مِنْ أَنْ تَذَرَهُمْ عَالَةً يَتَكَفَّفُونَ النَّاسَ، وَإِنَّكَ لَنْ تُنْفِقَ نَفَقَةً تَبْتَغِي بِهَا وَجْهَ اللَّهِ إِلَّا أُجِرْتَ بِهَا؛ حَتَّى مَا تَجْعَلُ فِي فِي امْرَأَتِكَ. قَالَ: فَقُلْتُ: يَا رَسُولَ اللَّهِ! أُخَلَّفُ بَعْدَ أَصْحَابِي؟ قَالَ: إِنَّكَ لَنْ تُخَلَّفَ فَتَعْمَلَ عَمَلاً تَبْتَغِي بِهِ وَجْهَ اللَّهِ إِلَّا ازْدَدْتَ بِهِ دَرَجَةً وَرِفْعَةً، وَلَعَلَّكَ أَنْ تُخَلَّفَ حَتَّى يَنْتَفِعَ بِكَ أَقْوَامٌ وَيُضَرَّ بِكَ آخَرُونَ. اللَّهُمَّ أَمْضِ لِأَصْحَابِي هِجْرَتَهُمْ، وَلَا تَرُدَّهُمْ عَلَى أَعْقَابِهِمْ، لَكِنِ الْبَائِسُ سَعْدُ بْنُ خَوْلَةَ؛ يَرْثِي لَهُ رَسُولُ اللَّهِ ﷺ أَنْ مَاتَ بِمَكَّةَ».

289 – Von Sa'd ibn Abi Waqqas ﵁ wird berichtet: „Im Jahr der Abschiedspilgerfahrt kam der Gesandte Allahs ﷺ zu mir, um mich in einer Krankheit zu besuchen, die mich schwer befallen hatte. Ich sagte: ‚O Gesandter Allahs! Die Krankheit hat mich so weit gebracht, wie du siehst, und ich bin ein vermögender Mann, und mich beerbt nur eine Tochter. Soll ich zwei Drittel meines Vermögens als Almosen geben?‘ Er sagte: ‚Nein.‘ Ich sagte: ‚Dann die Hälfte, o Gesandter Allahs?‘ Er sagte: ‚Nein.‘ Ich sagte: ‚Dann ein Drittel?‘ Er sagte: ‚Das Drittel – und das Drittel ist viel. Wenn du deine Erben wohlhabend zurücklässt, ist das besser, als wenn du sie arm zurücklässt, sodass sie die Menschen um Gaben anbetteln. Und du wirst keine Ausgabe tätigen, mit der du das Antlitz Allahs suchst, ohne dafür belohnt zu werden – sogar für den Bissen, den du deiner Frau in den Mund legst.‘ Ich sagte: ‚O Gesandter Allahs! Werde ich nach meinen Gefährten zurückgelassen?‘ Er sagte: ‚Du wirst nicht zurückgelassen, sodass du eine Tat verrichtest, mit der du das Antlitz Allahs suchst, ohne dadurch an Rang und Ansehen zu gewinnen. Und vielleicht wirst du zurückgelassen, damit Menschen durch dich Nutzen haben und andere durch dich Schaden erleiden. O Allah, vollende für meine Gefährten ihre Hidschra und wirf sie nicht auf ihre Fersen zurück! Bedauernswert aber ist Sa'd ibn Chaula.‘ Der Gesandte Allahs ﷺ trauerte um ihn, weil er in Mekka starb.“

Hadith

٢٩٠ – عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عَبَّاسٍ ﵄ قَالَ: «لَوْ أَنَّ النَّاسَ غَضُّوا مِنَ الثُّلُثِ إِلَى الرُّبُعِ؛ فَإِنَّ رَسُولَ اللَّهِ ﷺ قَالَ: الثُّلُثُ؛ وَالثُّلُثُ كَثِيرٌ».

290 – Von Abdullah ibn Abbas ﵄ wird berichtet: „Wenn die Menschen doch vom Drittel auf ein Viertel heruntergingen! Denn der Gesandte Allahs ﷺ sagte: ‚Das Drittel – und das Drittel ist viel.‘“