Die Stütze der Rechtsbestimmungen (Al-ʿUmda fi l-Ahkam) · Kapitel 53 von 67
Das Buch der Scheidung
Das Buch der Scheidung
٣١١ – عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عُمَرَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُمَا : «أَنَّهُ طَلَّقَ امْرَأَةً لَهُ وَهِيَ حَائِضٌ، فَذَكَرَ ذَلِكَ عُمَرُ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ لِرَسُولِ اللَّهِ ﷺ، فَتَغَيَّظَ فِيهِ رَسُولُ اللَّهِ ﷺ ثُمَّ قَالَ : لِيُرَاجِعْهَا ثُمَّ يُمْسِكْهَا حَتَّى تَطْهُرَ، ثُمَّ تَحِيضَ فَتَطْهُرَ، فَإِنْ بَدَا لَهُ أَنْ يُطَلِّقَهَا ؛ فَلْيُطَلِّقْهَا قَبْلَ أَنْ يَمَسَّهَا ، فَتِلْكَ الْعِدَّةُ كَمَا أَمَرَ اللَّهُ عَزَّ وَجَلَّ». وَفِي لَفْظٍ : «حَتَّى تَحِيضَ حَيْضَةً مُسْتَقْبَلَةً، سِوَى حَيْضَتِهَا الَّتِي طَلَّقَهَا فِيهَا». وَفِي لَفْظٍ : «فَحُسِبَتْ مِنْ طَلَاقِهَا، وَرَاجَعَهَا عَبْدُ اللَّهِ كَمَا أَمَرَ رَسُولُ اللَّهِ ﷺ».
311 – Von Abdullah ibn Umar (r.): „Er ließ sich von einer Frau von ihm scheiden, während sie ihre Monatsblutung hatte. Umar (r.) erwähnte dies dem Gesandten Allahs ﷺ, und der Gesandte Allahs ﷺ wurde darüber zornig. Dann sagte er: ‚Er soll sie zurücknehmen und sie dann behalten, bis sie rein wird; dann menstruiert sie wieder und wird wieder rein. Entschließt er sich danach, sie zu scheiden, so soll er sie scheiden, bevor er sie berührt. Das ist die Wartezeit, wie Allah, der Mächtige und Erhabene, es geboten hat.‘“ In einer Fassung heißt es: „… bis sie ihre nächste Monatsblutung hat, abgesehen von der Monatsblutung, in der er sie geschieden hat.“ In einer weiteren Fassung heißt es: „Es wurde als ihre Scheidung gezählt, und Abdullah nahm sie zurück, wie der Gesandte Allahs ﷺ es angeordnet hatte.“
٣١٢ – عَنْ فَاطِمَةَ بِنْتِ قَيْسٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهَا : «أَنَّ أَبَا عَمْرِو بْنَ حَفْصٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ طَلَّقَهَا الْبَتَّةَ وَهُوَ غَائِبٌ – وَفِي رِوَايَةٍ : طَلَّقَهَا ثَلَاثاً –، فَأَرْسَلَ إِلَيْهَا وَكِيلُهُ بِشَعِيرٍ فَسَخِطَتْهُ، فَقَالَ : وَاللَّهِ! مَالَكِ عَلَيْنَا مِنْ شَيْءٍ. فَجَاءَتْ رَسُولَ اللَّهِ ﷺ فَذَكَرَتْ ذَلِكَ لَهُ، فَقَالَ : لَيْسَ لَكِ عَلَيْهِ نَفَقَةٌ – وَفِي لَفْظٍ : وَلَا سُكْنَى –؛ فَأَمَرَهَا أَنْ تَعْتَدَّ فِي بَيْتِ أُمِّ شَرِيكٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهَا. ثُمَّ قَالَ : تِلْكَ امْرَأَةٌ يَغْشَاهَا أَصْحَابِي، اعْتَدِّي عِنْدَ ابْنِ أُمِّ مَكْتُومٍ ؛ فَإِنَّهُ رَجُلٌ أَعْمَى، تَضَعِينَ ثِيَابَكِ، فَإِذَا حَلَلْتِ فَآذِنِينِي. قَالَتْ : فَلَمَّا حَلَلْتُ ذَكَرْتُ لَهُ أَنَّ مُعَاوِيَةَ بْنَ أَبِي سُفْيَانَ وَأَبَا جَهْمٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُمَا خَطَبَانِي. فَقَالَ رَسُولُ اللَّهِ ﷺ : أَمَّا أَبُو الْجَهْمِ فَلَا يَضَعُ عَصَاهُ عَنْ عَاتِقِهِ، وَأَمَّا مُعَاوِيَةُ فَصُعْلُوكٌ لَا مَالَ لَهُ، انْكِحِي أُسَامَةَ بْنَ زَيْدٍ ؛ فَكَرِهْتُهُ. ثُمَّ قَالَ : انْكِحِي أُسَامَةَ بْنَ زَيْدٍ ؛ فَنَكَحْتُهُ، فَجَعَلَ اللَّهُ فِيهِ خَيْراً وَاغْتَبَطْتُ».
312 – Von Fatima bint Qais (r.): „Abu Amr ibn Hafs (r.) sprach über sie die endgültige Scheidung aus, während er abwesend war – in einer Überlieferung heißt es: Er sprach die dreifache Scheidung über sie aus –. Da sandte sein Bevollmächtigter ihr Gerste, doch sie war darüber verärgert. Er sagte: ‚Bei Allah! Du hast uns gegenüber keinerlei Anspruch.‘ Da kam sie zum Gesandten Allahs ﷺ und erzählte ihm davon. Er sagte: ‚Du hast ihm gegenüber keinen Anspruch auf Unterhalt‘ – in einer Fassung heißt es: ‚und keinen Anspruch auf Unterkunft‘ –; und er ordnete ihr an, ihre Wartezeit im Haus der Umm Sharik (r.) zu verbringen. Dann sagte er: ‚Jene ist eine Frau, die von meinen Gefährten aufgesucht wird. Verbringe deine Wartezeit bei Ibn Umm Maktum; er ist ein blinder Mann, vor ihm kannst du deine Kleider ablegen. Wenn deine Wartezeit zu Ende ist, so gib mir Bescheid.‘ Sie sagte: Als meine Wartezeit zu Ende war, erwähnte ich ihm gegenüber, dass Muawiya ibn Abi Sufyan und Abu Jahm (r.) um mich angehalten hatten. Da sagte der Gesandte Allahs ﷺ: ‚Was Abu al-Jahm betrifft, so legt er seinen Stock nicht von seiner Schulter; und Muawiya ist mittellos und besitzt kein Vermögen. Heirate Usama ibn Zaid.‘ Ich mochte ihn jedoch nicht. Dann sagte er: ‚Heirate Usama ibn Zaid.‘ So heiratete ich ihn, und Allah legte Gutes in ihn, sodass man mich beneidete.“
Kapitel: Die Wartezeit
٣١٣ – عَنْ سُبَيْعَةَ الْأَسْلَمِيَّةِ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهَا : «أَنَّهَا كَانَتْ تَحْتَ سَعْدِ بْنِ خَوْلَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ، وَهُوَ فِي بَنِي عَامِرِ بْنِ لُؤَيٍّ، وَكَانَ مِمَّنْ شَهِدَ بَدْراً، فَتُوُفِّيَ عَنْهَا فِي حَجَّةِ الْوَدَاعِ وَهِيَ حَامِلٌ ؛ فَلَمْ تَنْشَبْ أَنْ وَضَعَتْ حَمْلَهَا بَعْدَ وَفَاتِهِ، فَلَمَّا تَعَلَّتْ مِنْ نِفَاسِهَا تَجَمَّلَتْ لِلْخُطَّابِ. فَدَخَلَ عَلَيْهَا أَبُو السَّنَابِلِ ابْنُ بَعْكَكٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ – رَجُلٌ مِنْ بَنِي عَبْدِ الدَّارِ –، فَقَالَ لَهَا : مَا لِي أَرَاكِ مُتَجَمِّلَةً؟ لَعَلَّكِ تُرَجِّينَ النِّكَاحَ! وَاللَّهِ مَا أَنْتِ بِنَاكِحٍ حَتَّى تَمُرَّ عَلَيْكِ أَرْبَعَةُ أَشْهُرٍ وَعَشْرٌ. قَالَتْ سُبَيْعَةُ : فَلَمَّا قَالَ لِي ذَلِكَ جَمَعْتُ عَلَيَّ ثِيَابِي حِينَ أَمْسَيْتُ، فَأَتَيْتُ النَّبِيَّ ﷺ فَسَأَلْتُهُ عَنْ ذَلِكَ ؛ فَأَفْتَانِي بِأَنِّي قَدْ حَلَلْتُ حِينَ وَضَعْتُ حَمْلِي، وَأَمَرَنِي بِالتَّزْوِيجِ إِنْ بَدَا لِي. قَالَ ابْنُ شِهَابٍ : وَلَا أَرَى بَأْساً أَنْ تَتَزَوَّجَ حِينَ وضَعَتْ وَإِنْ كَانَتْ فِي دَمِهَا ؛ غَيْرَ أَنَّهُ لَا يَقْرَبُهَا زَوْجُهَا حَتَّى تَطْهُرَ».
313 – Von Subai'a al-Aslamiyya (r.): „Sie war mit Sa'd ibn Khawla (r.) verheiratet, der zu den Banu Amir ibn Luayy gehörte und zu denen zählte, die bei Badr dabei waren. Er starb während der Abschiedspilgerfahrt, als sie schwanger war. Es dauerte nicht lange, bis sie nach seinem Tod ihr Kind gebar. Als sie aus ihrem Wochenbett heraus war, schmückte sie sich für die Heiratsbewerber. Da trat Abu as-Sanabil ibn Ba'kak (r.) – ein Mann von den Banu Abd ad-Dar – zu ihr ein und sagte zu ihr: ‚Was ist mit dir, dass ich dich geschmückt sehe? Vielleicht hoffst du auf eine Heirat! Bei Allah, du darfst nicht heiraten, bis vier Monate und zehn Tage über dich vergangen sind.‘ Subai'a sagte: Als er mir das sagte, raffte ich am Abend meine Kleider um mich, ging zum Propheten ﷺ und fragte ihn danach. Da gab er mir das Rechtsurteil, dass ich mit der Geburt meiner Leibesfrucht aus der Wartezeit entlassen war, und er wies mich an zu heiraten, wenn es sich für mich ergebe.“ Ibn Shihab sagte: „Ich sehe keinen Einwand dagegen, dass sie heiratet, sobald sie geboren hat, auch wenn sie noch im Wochenfluss ist; nur darf ihr Ehemann ihr nicht nahekommen, bis sie rein ist.“
٣١٤ – عَنْ زَيْنَبَ بِنْتِ أُمِّ سَلَمَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُمَا قَالَتْ : «تُوُفِّيَ حَمِيمٌ لِأُمِّ حَبِيبَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهَا ؛ فَدَعَتْ بِصُفْرَةٍ فَمَسَحَتْهُ بِذِرَاعَيْهَا، وَقَالَتْ : إِنَّمَا أَصْنَعُ هَذَا ؛ لِأَنِّي سَمِعْتُ رَسُولَ اللَّهِ ﷺ يَقُولُ : لَا يَحِلُّ لِامْرَأَةٍ تُؤْمِنُ بِاللَّهِ وَالْيَوْمِ الْآخِرِ أَنْ تُحِدَّ فَوْقَ ثَلَاثٍ ؛ إِلَّا عَلَى زَوْجٍ أَرْبَعَةَ أَشْهُرٍ وَعَشْراً».
314 – Von Zainab bint Umm Salama (r.), sie sagte: „Ein Verwandter der Umm Habiba (r.) starb. Da ließ sie gelben Duftstoff bringen und rieb ihn sich mit ihren Unterarmen ab und sagte: ‚Ich tue dies nur, weil ich den Gesandten Allahs ﷺ sagen hörte: Einer Frau, die an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, ist es nicht erlaubt, mehr als drei Tage zu trauern – außer um einen Ehemann: vier Monate und zehn Tage.‘“
Al-Hamim: die Verwandtschaft.
٣١٥ – عَنْ أُمِّ عَطِيَّةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهَا أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ ﷺ قَالَ : «لَا تُحِدُّ امْرَأَةٌ عَلَى مَيِّتٍ فَوْقَ ثَلَاثٍ ؛ إِلَّا عَلَى زَوْجٍ أَرْبَعَةَ أَشْهُرٍ وَعَشْراً، وَلَا تَلْبَسُ ثَوْباً مَصْبُوغاً إِلَّا ثَوْبَ عَصْبٍ، وَلَا تَكْتَحِلُ، وَلَا تَمَسُّ طِيباً ؛ إِلَّا إِذَا طَهَرَتْ ؛ نُبْذَةً مِنْ قُسْطٍ أَوْ أَظْفَارٍ».
315 – Von Umm Atiyya (r.): Der Gesandte Allahs ﷺ sagte: „Eine Frau darf um einen Verstorbenen nicht mehr als drei Tage trauern – außer um einen Ehemann: vier Monate und zehn Tage. Sie darf kein gefärbtes Gewand tragen, außer einem Gewand aus Asb-Stoff, sie darf sich nicht mit Kohl schminken und keinen Duftstoff berühren – außer wenn sie rein geworden ist: ein Stückchen Qust oder Azfar.“
Al-Asb: jemenitische Stoffe, in denen Weiß und Schwarz vorkommen.
٣١٦ – عَنْ أُمِّ سَلَمَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهَا قَالَتْ: «جَاءَتِ ٱمْرَأَةٌ إِلَى رَسُولِ اللَّهِ ﷺ فَقَالَتْ: يَا رَسُولَ اللَّهِ! إِنَّ ٱبْنَتِي تُوُفِّيَ عَنْهَا زَوْجُهَا وَقَدِ ٱشْتَكَتْ عَيْنُهَا، أَفَنَكْحُلُهَا؟ فَقَالَ رَسُولُ اللَّهِ ﷺ: لَا – مَرَّتَيْنِ أَوْ ثَلَاثاً –، كُلَّ ذَلِكَ يَقُولُ: لَا. ثُمَّ قَالَ: إِنَّمَا هِيَ أَرْبَعَةُ أَشْهُرٍ وَعَشْرٌ، وَقَدْ كَانَتْ إِحْدَاكُنَّ فِي الجَاهِلِيَّةِ تَرْمِي بِالبَعَرَةِ عَلَى رَأْسِ الحَوْلِ. فَقَالَتْ زَيْنَبُ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهَا: كَانَتِ المَرْأَةُ إِذَا تُوُفِّيَ عَنْهَا زَوْجُهَا دَخَلَتْ حِفْشاً، وَلَبِسَتْ شَرَّ ثِيَابِهَا، وَلَمْ تَمَسَّ طِيباً وَلَا شَيْئاً حَتَّى تَمُرَّ بِهَا سَنَةٌ، ثُمَّ تُؤْتَى بِدَابَّةٍ – حِمَارٍ، أَوْ شَاةٍ، أَوْ طَيْرٍ –؛ فَتَفْتَضُّ بِهِ؛ فَقَلَّمَا تَفْتَضُّ بِشَيْءٍ إِلَّا مَاتَ، ثُمَّ تَخْرُجُ فَتُعْطَى بَعَرَةً فَتَرْمِي بِهَا، ثُمَّ تُرَاجِعُ بَعْدُ مَا شَاءَتْ مِنْ طِيبٍ أَوْ غَيْرِهِ».
316 – Von Umm Salama, möge Allah mit ihr zufrieden sein, wird berichtet, sie sagte: „Eine Frau kam zum Gesandten Allahs ﷺ und sagte: ‚O Gesandter Allahs! Meine Tochter hat ihren Ehemann durch den Tod verloren, und nun sind ihre Augen entzündet. Dürfen wir ihr Kohl auftragen?‘ Da sagte der Gesandte Allahs ﷺ: ‚Nein‘ – zweimal oder dreimal –, jedes Mal sagte er: ‚Nein.‘ Dann sagte er: ‚Es sind doch nur vier Monate und zehn Tage. Dabei pflegte eine von euch in der Zeit der Unwissenheit am Ende des Jahres eine Kotkugel zu werfen.‘ Da sagte Zainab, möge Allah mit ihr zufrieden sein: ‚Wenn einer Frau früher der Ehemann starb, ging sie in ein Hifsch, zog ihre schlechtesten Kleider an und berührte weder Duftstoff noch irgendetwas anderes, bis ein Jahr an ihr vorübergegangen war. Dann wurde ihr ein Tier gebracht – ein Esel, ein Schaf oder ein Vogel –, und sie rieb sich damit ab. Selten rieb sie sich an etwas, das dann nicht starb. Danach trat sie heraus, es wurde ihr eine Kotkugel gegeben, die sie warf, und danach nahm sie wieder, was sie wollte, an Duftstoff oder anderem.‘“
Das Hifsch: das kleine Haus.
Und „tafta‘ddu“: Sie reibt damit ihren Körper ab.