Berliner Muslime

Die Stütze der Rechtsbestimmungen (Al-ʿUmda fi l-Ahkam) · Kapitel 56 von 67

Das Buch der Vergeltung

Das Buch der Vergeltung

Hadith

٣٣١ – عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ مَسْعُودٍ رضي الله عنه قَالَ: قَالَ النَّبِيُّ ﷺ: «لَا يَحِلُّ دَمُ ٱمْرِئٍ مُسْلِمٍ يَشْهَدُ أَنْ لَا إِلَهَ إِلَّا اللَّهُ وَأَنِّي رَسُولُ اللَّهِ؛ إِلَّا بِإِحْدَى ثَلَاثٍ: الثَّيِّبُ الزَّانِي، وَالنَّفْسُ بِالنَّفْسِ، وَالتَّارِكُ لِدِينِهِ المُفَارِقُ لِلْجَمَاعَةِ».

331 – Abdullah ibn Mas'ud, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Prophet ﷺ sagte: „Das Blut eines muslimischen Menschen, der bezeugt, dass es keinen Gott gibt außer Allah und dass ich der Gesandte Allahs bin, ist nur in einem von drei Fällen erlaubt: der verheiratete Ehebrecher, Leben für Leben und derjenige, der seine Religion verlässt und sich von der Gemeinschaft trennt."

Hadith

٣٣٢ – عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ مَسْعُودٍ رضي الله عنه قَالَ: قَالَ رَسُولُ اللَّهِ ﷺ: «أَوَّلُ مَا يُقْضَى بَيْنَ النَّاسِ يَوْمَ القِيَامَةِ فِي الدِّمَاءِ».

332 – Abdullah ibn Mas'ud, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Gesandte Allahs ﷺ sagte: „Das Erste, worüber am Tag der Auferstehung zwischen den Menschen entschieden wird, sind die Blutvergießen."

Hadith

٣٣٣ – عَنْ سَهْلِ بْنِ أَبِي حَثْمَةَ رضي الله عنه قَالَ: «ٱنْطَلَقَ عَبْدُ اللَّهِ بْنُ سَهْلٍ وَمُحَيِّصَةُ بْنُ مَسْعُودٍ إِلَى خَيْبَرَ – وَهِيَ يَوْمَئِذٍ صُلْحٌ – فَتَفَرَّقَا. فَأَتَى مُحَيِّصَةُ إِلَى عَبْدِ اللَّهِ بْنِ سَهْلٍ – وَهُوَ يَتَشَحَّطُ فِي دَمِهِ قَتِيلاً – فَدَفَنَهُ، ثُمَّ قَدِمَ المَدِينَةَ، فَٱنْطَلَقَ عَبْدُ الرَّحْمَنِ بْنُ سَهْلٍ وَمُحَيِّصَةُ وَحُوَيِّصَةُ ٱبْنَا مَسْعُودٍ إِلَى النَّبِيِّ ﷺ، فَذَهَبَ عَبْدُ الرَّحْمَنِ يَتَكَلَّمُ، فَقَالَ: كَبِّرْ، كَبِّرْ – وَهُوَ أَحْدَثُ القَوْمِ – فَسَكَتَ، فَتَكَلَّمَا. فَقَالَ: أَتَحْلِفُونَ وَتَسْتَحِقُّونَ قَاتِلَكُمْ – أَوْ صَاحِبَكُمْ؟ – قَالُوا: وَكَيْفَ نَحْلِفُ، وَلَمْ نَشْهَدْ، وَلَمْ نَرَ؟ قَالَ: فَتُبْرِئُكُمْ يَهُودُ بِخَمْسِينَ يَمِيناً؟ فَقَالُوا: كَيْفَ نَأْخُذُ بِأَيْمَانِ قَوْمٍ كُفَّارٍ؟ فَعَقَلَهُ النَّبِيُّ ﷺ مِنْ عِنْدِهِ».

333 – Sahl ibn Abi Hathma, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: „Abdullah ibn Sahl und Muhayyisa ibn Mas'ud zogen nach Chaibar – das war damals eine Zeit des Friedensvertrags – und trennten sich dort. Da kam Muhayyisa zu Abdullah ibn Sahl – der erschlagen in seinem Blut lag – und begrub ihn. Dann kam er nach Medina. Daraufhin gingen Abd ar-Rahman ibn Sahl sowie Muhayyisa und Huwayyisa, die beiden Söhne Mas'uds, zum Propheten ﷺ. Abd ar-Rahman wollte zu sprechen beginnen, doch er sagte: Lass den Älteren sprechen, den Älteren! – er war der Jüngste der Leute –, da schwieg er, und die beiden sprachen. Er sagte: Wollt ihr schwören und damit Anspruch auf euren Mörder – oder euren Gefährten – erwerben? Sie sagten: Wie sollen wir schwören, wo wir doch nicht dabei waren und nichts gesehen haben? Er sagte: Dann sprechen euch die Juden mit fünfzig Eiden frei? Sie sagten: Wie sollen wir die Eide eines ungläubigen Volkes annehmen? Da zahlte der Prophet ﷺ das Blutgeld aus eigenem Besitz."

Hadith

وَفِي حَدِيثِ حَمَّادِ بْنِ زَيْدٍ: «فَقَالَ رَسُولُ اللَّهِ ﷺ: يُقْسِمُ خَمْسُونَ مِنْكُمْ عَلَى رَجُلٍ مِنْهُمْ، فَيُدْفَعُ بِرُمَّتِهِ، قَالُوا: أَمْرٌ لَمْ نَشْهَدْ كَيْفَ نَحْلِفُ؟ قَالَ: فَتُبْرِئُكُمْ يَهُودُ بِأَيْمَانِ خَمْسِينَ مِنْهُمْ؟ قَالُوا: يَا رَسُولَ اللَّهِ قَوْمٌ كُفَّارٌ!».

In der Überlieferung von Hammad ibn Zaid heißt es: „Der Gesandte Allahs ﷺ sagte: Fünfzig von euch sollen gegen einen Mann von ihnen schwören, dann wird er (euch) samt seinem Strick übergeben. Sie sagten: Eine Sache, bei der wir nicht dabei waren – wie sollen wir da schwören? Er sagte: Dann sprechen euch die Juden mit den Eiden von fünfzig der ihren frei? Sie sagten: O Gesandter Allahs, es ist ein Volk von Ungläubigen!"

Hadith

وَفِي حَدِيثِ سَعِيدِ بْنِ عُبَيْدٍ: «فَكَرِهَ رَسُولُ اللَّهِ ﷺ أَنْ يُبْطِلَ دَمَهُ؛ فَوَدَاهُ بِمِئَةٍ مِنْ إِبِلِ الصَّدَقَةِ».

In der Überlieferung von Sa'id ibn Ubaid heißt es: „Der Gesandte Allahs ﷺ missfiel es, dass sein Blut ungesühnt bleiben sollte; so zahlte er das Blutgeld für ihn mit hundert Kamelen aus den Kamelen der Sadaqa."

Hadith

٣٣٤ – عَنْ أَنَسِ بْنِ مَالِكٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ: «أَنَّ جَارِيَةً وُجِدَ رَأْسُهَا مَرْضُوخاً بَيْنَ حَجَرَيْنِ، فَقِيلَ: مَنْ فَعَلَ هَذَا بِكِ؟ فُلَانٌ؟ فُلَانٌ؟ حَتَّى ذُكِرَ يَهُودِيٌّ؛ فَأَوْمَأَتْ بِرَأْسِهَا. فَأُخِذَ اليَهُودِيُّ فَٱعْتَرَفَ؛ فَأَمَرَ رَسُولُ اللَّهِ ﷺ أَنْ يُرَضَّ رَأْسُهُ بَيْنَ حَجَرَيْنِ».

334 – Von Anas ibn Malik (r): „Ein Mädchen wurde gefunden, dessen Kopf zwischen zwei Steinen zertrümmert war. Da wurde gefragt: ‚Wer hat dir das angetan? Der und der? Der und der?‘, bis ein Jude genannt wurde; da nickte sie mit ihrem Kopf. Der Jude wurde ergriffen und gestand. Daraufhin befahl der Gesandte Allahs ﷺ, dass sein Kopf zwischen zwei Steinen zertrümmert werde."

Hadith

وَلِمُسْلِمٍ، وَالنَّسَائِيِّ عَنْ أَنَسٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ: «أَنَّ يَهُودِيّاً قَتَلَ جَارِيَةً عَلَى أَوْضَاحٍ؛ فَأَقَادَهُ رَسُولُ اللَّهِ ﷺ بِهَا».

Bei Muslim und an-Nasa’i von Anas (r): „Ein Jude tötete ein Mädchen wegen einiger Silberschmuckstücke; da ließ der Gesandte Allahs ﷺ Vergeltung an ihm für sie üben."

Hadith

٣٣٥ – عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ: «لَمَّا فَتَحَ اللَّهُ عَلَى رَسُولِهِ ﷺ مَكَّةَ قَتَلَتْ هُذَيْلٌ رَجُلاً مِنْ بَنِي لَيْثٍ بِقَتِيلٍ كَانَ لَهُمْ فِي الجَاهِلِيَّةِ. فَقَامَ النَّبِيُّ ﷺ فَقَالَ: إِنَّ اللَّهَ عَزَّ وَجَلَّ قَدْ حَبَسَ عَنْ مَكَّةَ الفِيلَ، وَسَلَّطَ عَلَيْهَا رَسُولَهُ وَالمُؤْمِنِينَ. وَإِنَّهَا لَمْ تَحِلَّ لِأَحَدٍ كَانَ قَبْلِي، وَلَا تَحِلُّ لِأَحَدٍ بَعْدِي، وَإِنَّمَا أُحِلَّتْ لِي سَاعَةً مِنْ نَهَارٍ. وَإِنَّهَا سَاعَتِي هَذِهِ حَرَامٌ، لَا يُعْضَدُ شَجَرُهَا، وَلَا يُخْتَلَى خَلَاهَا، وَلَا يُعْضَدُ شَوْكُهَا، وَلَا تُلْتَقَطُ سَاقِطَتُهَا إِلَّا لِمُنْشِدٍ. وَمَنْ قُتِلَ لَهُ قَتِيلٌ؛ فَهُوَ بِخَيْرِ النَّظَرَيْنِ: إِمَّا أَنْ يَقْتُلَ، وَإِمَّا أَنْ يُفْدَى. فَقَامَ رَجُلٌ مِنْ أَهْلِ اليَمَنِ – يُقَالُ لَهُ: أَبُو شَاهٍ – فَقَالَ: يَا رَسُولَ اللَّهِ! ٱكْتُبُوا لِي، فَقَالَ رَسُولُ اللَّهِ ﷺ: ٱكْتُبُوا لِأَبِي شَاهٍ. ثُمَّ قَامَ العَبَّاسُ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ فَقَالَ: يَا رَسُولَ اللَّهِ! إِلَّا الإِذْخِرَ؛ فَإِنَّا نَجْعَلُهُ فِي بُيُوتِنَا وَقُبُورِنَا، فَقَالَ رَسُولُ اللَّهِ ﷺ: إِلَّا الإِذْخِرَ».

335 – Von Abu Huraira (r): „Als Allah Seinem Gesandten ﷺ Mekka eroberte, tötete der Stamm Hudhail einen Mann von den Banu Layth als Vergeltung für einen Erschlagenen, den diese in der Zeit der Unwissenheit gehabt hatten. Da stand der Prophet ﷺ auf und sagte: ‚Allah, der Mächtige und Erhabene, hat den Elefanten von Mekka ferngehalten und hat Seinen Gesandten und die Gläubigen über die Stadt Macht gewinnen lassen. Sie war keinem vor mir erlaubt, und sie wird keinem nach mir erlaubt sein; mir wurde sie nur für eine Stunde des Tages erlaubt. Und diese meine Stunde ist heilig: Ihre Bäume dürfen nicht abgehauen, ihr frisches Gras nicht ausgerissen, ihre Dornen nicht abgeschlagen werden, und ihr verlorenes Gut darf nur aufheben, wer es bekanntmacht. Und wem ein Angehöriger getötet wird, der hat die Wahl zwischen zwei Möglichkeiten: Entweder wird der Täter getötet, oder es wird Sühnegeld gezahlt.‘ Da stand ein Mann aus dem Jemen auf – man nannte ihn Abu Schah – und sagte: ‚O Gesandter Allahs! Lasst es mir aufschreiben!‘ Der Gesandte Allahs ﷺ sagte: ‚Schreibt es für Abu Schah auf.‘ Dann stand al-Abbas (r) auf und sagte: ‚O Gesandter Allahs! Außer dem Idhkhir-Gras; denn wir verwenden es in unseren Häusern und Gräbern.‘ Da sagte der Gesandte Allahs ﷺ: ‚Außer dem Idhkhir.‘"

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٣٣٦ – عَنْ عُمَرَ بْنِ الخَطَّابِ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ: «أَنَّهُ ٱسْتَشَارَ النَّاسَ فِي إِمْلَاصِ المَرْأَةِ، فَقَالَ المُغِيرَةُ بْنُ شُعْبَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ: شَهِدْتُ النَّبِيَّ ﷺ قَضَى فِيهِ بِغُرَّةٍ – عَبْدٍ أَوْ أَمَةٍ –، فَقَالَ: لَتَأْتِيَنَّ بِمَنْ يَشْهَدُ مَعَكَ، فَشَهِدَ مَعَهُ مُحَمَّدُ بْنُ مَسْلَمَةَ».

336 – Von Umar ibn al-Khattab (r): „Er befragte die Leute zur Fehlgeburt einer Frau (infolge eines Schlags). Da sagte al-Mughira ibn Schuba (r): ‚Ich habe gesehen, wie der Prophet ﷺ dafür eine Ghurra als Entschädigung festsetzte – einen Sklaven oder eine Sklavin.‘ Da sagte er: ‚Du musst jemanden bringen, der mit dir dafür Zeugnis ablegt.‘ Und Muhammad ibn Maslama legte mit ihm Zeugnis ab."

Hadith

٣٣٧ – عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ: «ٱقْتَتَلَتِ ٱمْرَأَتَانِ مِنْ هُذَيْلٍ؛ فَرَمَتْ إِحْدَاهُمَا الأُخْرَى بِحَجَرٍ فَقَتَلَتْهَا وَمَا فِي بَطْنِهَا. فَٱخْتَصَمُوا إِلَى رَسُولِ اللَّهِ ﷺ؛ فَقَضَى رَسُولُ اللَّهِ ﷺ أَنَّ دِيَةَ جَنِينِهَا غُرَّةٌ – عَبْدٌ أَوْ وَلِيدَةٌ –، وَقَضَى بِدِيَةِ المَرْأَةِ عَلَى عَاقِلَتِهَا، وَوَرَّثَهَا وَلَدَهَا وَمَنْ مَعَهُمْ. فَقَامَ حَمَلُ بْنُ النَّابِغَةِ الهُذَلِيُّ فَقَالَ: يَا رَسُولَ اللَّهِ! كَيْفَ أَغْرَمُ مَنْ لَا شَرِبَ وَلَا أَكَلْ، وَلَا نَطَقَ وَلَا ٱسْتَهَلْ؟ فَمِثْلُ ذَلِكَ يُطَلْ! فَقَالَ رَسُولُ اللَّهِ ﷺ: إِنَّمَا هُوَ مِنْ إِخْوَانِ الكُهَّانِ؛ مِنْ أَجْلِ سَجْعِهِ الَّذِي سَجَعَ».

337 – Von Abu Huraira (r): „Zwei Frauen vom Stamm Hudhail gerieten in Streit; da warf die eine die andere mit einem Stein und tötete sie samt dem, was in ihrem Leib war. Sie trugen den Streit vor den Gesandten Allahs ﷺ, und der Gesandte Allahs ﷺ entschied, dass das Sühnegeld für ihre Leibesfrucht eine Ghurra sei – ein Sklave oder eine Sklavin –, und er entschied, dass das Blutgeld für die Frau von ihrer Verwandtschaft der Täterin (der Aqila) zu zahlen sei; ihre Erben waren ihr Kind und diejenigen, die mit ihnen (erbberechtigt) waren. Da stand Hamal ibn an-Nabigha al-Hudhali auf und sagte: ‚O Gesandter Allahs! Wie soll ich für einen aufkommen, der weder getrunken noch gegessen hat, weder gesprochen noch geschrien hat? So etwas gilt doch als hinfällig!‘ Da sagte der Gesandte Allahs ﷺ: ‚Er ist nur einer von den Brüdern der Wahrsager – wegen seines Reimens, mit dem er gereimt hat.‘"

Hadith

٣٣٨ – عَنْ عِمْرَانَ بْنِ حُصَيْنٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُمَا: «أَنَّ رَجُلاً عَضَّ يَدَ رَجُلٍ فَنَزَعَ يَدَهُ مِنْ فِيهِ، فَوَقَعَتْ ثَنَايَاهُ، فَٱخْتَصَمُوا إِلَى النَّبِيِّ ﷺ فَقَالَ: يَعَضُّ أَحَدُكُمْ أَخَاهُ كَمَا يَعَضُّ الفَحْلُ؟! لَا دِيَةَ لَكَ».

338 – Von Imran ibn Husain (r): „Ein Mann biss einem anderen in die Hand; dieser zog seine Hand aus dessen Mund, und dabei fielen jenem die Schneidezähne aus. Da trugen sie den Streit vor den Propheten ﷺ, und er sagte: ‚Beißt einer von euch seinen Bruder, wie der Hengst beißt?! Du hast keinen Anspruch auf Blutgeld.‘"

Hadith

٣٣٩ – عَنِ الحَسَنِ بْنِ أَبِي الحَسَنِ البَصْرِيِّ قَالَ: «حَدَّثَنَا جُنْدُبٌ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ فِي هَذَا المَسْجِدِ، وَمَا نَسِينَا مِنْهُ حَدِيثاً، وَمَا نَخْشَى أَنْ يَكُونَ جُنْدُبٌ كَذَبَ عَلَى رَسُولِ اللَّهِ ﷺ. قَالَ: قَالَ رَسُولُ اللَّهِ ﷺ: كَانَ فِيمَنْ كَانَ قَبْلَكُمْ رَجُلٌ بِهِ جُرْحٌ فَجَزِعَ، فَأَخَذَ سِكِّيناً فَحَزَّ بِهَا يَدَهُ؛ فَمَا رَقَأَ الدَّمُ حَتَّى مَاتَ، قَالَ اللَّهُ عَزَّ وَجَلَّ: عَبْدِي بَادَرَنِي بِنَفْسِهِ؛ حَرَّمْتُ عَلَيْهِ الجَنَّةَ».

339 – Von al-Hasan ibn Abi l-Hasan al-Basri; er sagte: „Dschundub (r) berichtete uns in dieser Moschee – und wir haben von ihm keinen Hadith vergessen, und wir befürchten nicht, dass Dschundub über den Gesandten Allahs ﷺ gelogen hätte. Er sagte: Der Gesandte Allahs ﷺ sagte: ‚Unter denen, die vor euch lebten, war ein Mann mit einer Wunde. Er verlor die Geduld, nahm ein Messer und schnitt sich damit die Hand auf; da hörte das Blut nicht mehr auf zu fließen, bis er starb. Allah, der Mächtige und Erhabene, sprach: Mein Diener ist Mir mit sich selbst zuvorgekommen; so habe Ich ihm das Paradies verboten.‘"

Hadith

٣٤٠ – عَنْ أَنَسِ بْنِ مَالِكٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ: «قَدِمَ نَاسٌ مِنْ عُكْلٍ – أَوْ عُرَيْنَةَ – فَٱجْتَوَوُا المَدِينَةَ، فَأَمَرَ لَهُمُ النَّبِيُّ ﷺ بِلِقَاحٍ، وَأَمَرَهُمْ أَنْ يَشْرَبُوا مِنْ أَبْوَالِهَا وَأَلْبَانِهَا. فَٱنْطَلَقُوا، فَلَمَّا صَحُّوا قَتَلُوا رَاعِيَ النَّبِيِّ ﷺ وَٱسْتَاقُوا النَّعَمَ، فَجَاءَ الخَبَرُ فِي أَوَّلِ النَّهَارِ، فَبَعَثَ فِي آثَارِهِمْ. فَلَمَّا ٱرْتَفَعَ النَّهَارُ جِيءَ بِهِمْ، فَأَمَرَ بِقَطْعِ أَيْدِيهِمْ وَأَرْجُلِهِمْ، وَسُمِرَتْ أَعْيُنُهُمْ، وَتُرِكُوا فِي الحَرَّةِ يَسْتَسْقُونَ فَلَا يُسْقَوْنَ. قَالَ أَبُو قِلَابَةَ: فَهَؤُلَاءِ سَرَقُوا وَقَتَلُوا وَكَفَرُوا بَعْدَ إِيمَانِهِمْ، وَحَارَبُوا اللَّهَ وَرَسُولَهُ». أَخْرَجَهُ الجَمَاعَةُ.

340 – Von Anas ibn Malik (r); er sagte: „Leute von den Stämmen Ukl – oder Uraina – kamen (nach Medina), doch das Klima der Stadt bekam ihnen nicht. Da ordnete der Prophet ﷺ für sie Milchkamele an und befahl ihnen, von deren Urin und Milch zu trinken. Sie zogen los, und als sie gesund geworden waren, töteten sie den Hirten des Propheten ﷺ und trieben die Kamele fort. Die Nachricht traf am frühen Morgen ein, und er schickte (Männer) auf ihre Spuren. Als der Tag fortgeschritten war, wurden sie herbeigebracht; da ordnete er an, ihnen Hände und Füße abzuschlagen, und ihre Augen wurden (mit glühenden Nägeln) ausgebrannt. Dann wurden sie im Harra-Lavafeld zurückgelassen; sie baten um Wasser, doch es wurde ihnen nicht gegeben." Abu Qilaba sagte: „Diese Männer hatten gestohlen, getötet, nach ihrem Glauben den Unglauben angenommen und gegen Allah und Seinen Gesandten Krieg geführt." Überliefert von der Gruppe (der Überlieferer).