Berliner Muslime

Die Stütze der Rechtsbestimmungen (Al-ʿUmda fi l-Ahkam) · Kapitel 57 von 67

Das Buch der Hadd-Strafen

Das Buch der Hadd-Strafen

Hadith

٣٤١ – عَنْ عُبَيْدِ اللَّهِ بْنِ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عُتْبَةَ بْنِ مَسْعُودٍ، عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ وَزَيْدِ بْنِ خَالِدٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُمَا أَنَّهُمَا قَالَا: «إِنَّ رَجُلاً مِنَ الأَعْرَابِ أَتَى رَسُولَ اللَّهِ ﷺ فَقَالَ: يَا رَسُولَ اللَّهِ! أَنْشُدُكَ اللَّهَ إِلَّا قَضَيْتَ بَيْنَنَا بِكِتَابِ اللَّهِ. فَقَالَ الخَصْمُ الآخَرُ – وَهُوَ أَفْقَهُ مِنْهُ –: نَعَمْ، فَٱقْضِ بَيْنَنَا بِكِتَابِ اللَّهِ، وَٱئْذَنْ لِي. فَقَالَ رَسُولُ اللَّهِ ﷺ: قُلْ، قَالَ: إِنَّ ٱبْنِي كَانَ عَسِيفاً عَلَى هَذَا؛ فَزَنَى بِٱمْرَأَتِهِ، وَإِنِّي أُخْبِرْتُ أَنَّ عَلَى ٱبْنِي الرَّجْمَ، فَٱفْتَدَيْتُ مِنْهُ بِمِئَةِ شَاةٍ وَوَلِيدَةٍ، فَسَأَلْتُ أَهْلَ العِلْمِ فَأَخْبَرُونِي أَنَّمَا عَلَى ٱبْنِي جَلْدُ مِئَةٍ وَتَغْرِيبُ عَامٍ، وَأَنَّ عَلَى ٱمْرَأَةِ هَذَا الرَّجْمَ. فَقَالَ رَسُولُ اللَّهِ ﷺ: وَالَّذِي نَفْسِي بِيَدِهِ! لَأَقْضِيَنَّ بَيْنَكُمَا بِكِتَابِ اللَّهِ: الوَلِيدَةُ وَالغَنَمُ رَدٌّ عَلَيْكَ، وَعَلَى ٱبْنِكَ جَلْدُ مِئَةٍ وَتَغْرِيبُ عَامٍ، وَٱغْدُ يَا أُنَيْسُ – لِرَجُلٍ مِنْ أَسْلَمَ – إِلَى ٱمْرَأَةِ هَذَا؛ فَإِنِ ٱعْتَرَفَتْ فَٱرْجُمْهَا. قَالَ: فَغَدَا عَلَيْهَا فَٱعْتَرَفَتْ، فَأَمَرَ بِهَا رَسُولُ اللَّهِ ﷺ فَرُجِمَتْ».

341 – Von Ubaidullah ibn Abdillah ibn Utba ibn Masud, von Abu Huraira und Zaid ibn Khalid (r), dass beide sagten: „Ein Mann von den Beduinen kam zum Gesandten Allahs ﷺ und sagte: ‚O Gesandter Allahs! Ich beschwöre dich bei Allah, urteile zwischen uns nach dem Buch Allahs.‘ Da sagte der andere Streitgegner – er war kundiger als jener –: ‚Ja, urteile zwischen uns nach dem Buch Allahs, und erlaube mir (zu sprechen).‘ Der Gesandte Allahs ﷺ sagte: ‚Sprich.‘ Er sagte: ‚Mein Sohn war bei diesem hier als Lohnarbeiter angestellt; da beging er Unzucht mit dessen Frau. Mir wurde berichtet, dass meinen Sohn die Steinigung erwarte, und so kaufte ich ihn mit hundert Schafen und einer Sklavin los. Dann befragte ich die Gelehrten, und sie teilten mir mit, dass meinen Sohn nur hundert Peitschenhiebe und ein Jahr Verbannung erwarten, und dass die Frau dieses Mannes die Steinigung erwarte.‘ Da sagte der Gesandte Allahs ﷺ: ‚Bei dem, in dessen Hand meine Seele ist! Ich werde zwischen euch beiden nach dem Buch Allahs urteilen: Die Sklavin und die Schafe sind dir zurückzugeben, und dein Sohn erhält hundert Peitschenhiebe und ein Jahr Verbannung. Und geh morgen früh, Unais – (er sprach zu einem Mann vom Stamm Aslam) – zur Frau dieses Mannes; wenn sie gesteht, dann steinige sie.‘ Er sagte: Da ging er am Morgen zu ihr, und sie gestand. Da ordnete der Gesandte Allahs ﷺ ihre Strafe an, und sie wurde gesteinigt."

Der „ʿAsīf" ist der Lohnarbeiter.

Hadith

٣٤٢ – وَعَنْهُ، عَنْهُمَا رَضِيَ اللهُ عَنْهُمَا قَالَا: «سُئِلَ النَّبِيُّ ﷺ عَنِ الأَمَةِ إِذَا زَنَتْ وَلَمْ تُحْصِنْ؛ قَالَ: إِنْ زَنَتْ فَٱجْلِدُوهَا، ثُمَّ إِنْ زَنَتْ فَٱجْلِدُوهَا، ثُمَّ إِنْ زَنَتْ فَٱجْلِدُوهَا، ثُمَّ بِيعُوهَا وَلَوْ بِضَفِيرٍ! قَالَ ٱبْنُ شِهَابٍ: لَا أَدْرِي، أَبَعْدَ الثَّالِثَةِ أَوِ الرَّابِعَةِ، وَالضَّفِيرُ: الحَبْلُ».

342 – Und von ihm und von den beiden – Allahs Wohlgefallen auf ihnen –, die sagten: „Der Prophet ﷺ wurde nach der Sklavin gefragt, wenn sie Unzucht begeht und nicht verheiratet ist. Er sagte: Wenn sie Unzucht begeht, so peitscht sie aus; begeht sie dann wieder Unzucht, so peitscht sie aus; begeht sie dann wieder Unzucht, so peitscht sie aus; danach verkauft sie, und sei es für ein Seil!" Ibn Schihab sagte: „Ich weiß nicht, ob nach dem dritten oder nach dem vierten Mal." Der „Ḍafīr" ist das Seil.

Hadith

٣٤٣ – عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ رَضِيَ اللهُ عَنْهُ أَنَّهُ قَالَ: «أَتَى رَجُلٌ مِنَ المُسْلِمِينَ رَسُولَ اللَّهِ ﷺ – وَهُوَ فِي المَسْجِدِ – فَنَادَاهُ فَقَالَ: يَا رَسُولَ اللَّهِ! إِنِّي زَنَيْتُ، فَأَعْرِضْ عَنْهُ. فَتَنَحَّى تِلْقَاءَ وَجْهِهِ فَقَالَ: يَا رَسُولَ اللَّهِ! إِنِّي زَنَيْتُ، فَأَعْرِضْ عَنْهُ، حَتَّى ثَنَى ذَلِكَ عَلَيْهِ أَرْبَعَ مَرَّاتٍ. فَلَمَّا شَهِدَ عَلَى نَفْسِهِ أَرْبَعَ شَهَادَاتٍ؛ دَعَاهُ رَسُولُ اللَّهِ ﷺ فَقَالَ: أَبِكَ جُنُونٌ؟ قَالَ: لَا. قَالَ: فَهَلْ أَحْصَنْتَ؟ قَالَ: نَعَمْ. فَقَالَ رَسُولُ اللَّهِ ﷺ: ٱذْهَبُوا بِهِ فَٱرْجُمُوهُ. قَالَ ٱبْنُ شِهَابٍ: فَأَخْبَرَنِي أَبُو سَلَمَةَ بْنُ عَبْدِ الرَّحْمَنِ سَمِعَ جَابِرَ بْنَ عَبْدِ اللَّهِ رَضِيَ اللهُ عَنْهُ يَقُولُ: كُنْتُ فِيمَنْ رَجَمَهُ، فَرَجَمْنَاهُ بِالمُصَلَّى، فَلَمَّا أَذْلَقَتْهُ الحِجَارَةُ هَرَبَ، فَأَدْرَكْنَاهُ بِالحَرَّةِ، فَرَجَمْنَاهُ».

343 – Von Abu Huraira – Allahs Wohlgefallen auf ihm –, dass er sagte: „Ein Mann von den Muslimen kam zum Gesandten Allahs ﷺ – als dieser in der Moschee war – und rief ihn an und sagte: O Gesandter Allahs! Ich habe Unzucht begangen! Da wandte er sich von ihm ab. Der Mann trat auf die Seite, der sein Gesicht zugewandt war, und sagte: O Gesandter Allahs! Ich habe Unzucht begangen! Da wandte er sich von ihm ab. So wiederholte er es viermal. Als er viermal gegen sich selbst Zeugnis abgelegt hatte, rief der Gesandte Allahs ﷺ ihn und sagte: Hast du den Wahnsinn? Er sagte: Nein. Er sagte: Bist du verheiratet? Er sagte: Ja. Da sagte der Gesandte Allahs ﷺ: Geht mit ihm fort und steinigt ihn! Ibn Schihab sagte: Mir berichtete Abu Salama ibn ʿAbd ar-Raḥmān, dass er Dschabir ibn ʿAbdillah – Allahs Wohlgefallen auf ihm – sagen hörte: Ich gehörte zu denen, die ihn steinigten. Wir steinigten ihn am Gebetsplatz. Als die Steine ihn zu quälen begannen, floh er; wir holten ihn in der Harra ein und steinigten ihn."

Der Mann: Das ist Māʿiz ibn Mālik. Seine Geschichte überlieferten Dschabir ibn Samura, ʿAbdullah ibn ʿAbbas, Abu Saʿid al-Chudri und Buraida ibn al-Ḥuṣaib al-Aslami – Allah habe Wohlgefallen an ihnen.

Hadith

٣٤٤ – عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عُمَرَ رَضِيَ اللهُ عَنْهُمَا أَنَّهُ قَالَ: «إِنَّ اليَهُودَ جَاؤُوا إِلَى رَسُولِ اللَّهِ ﷺ فَذَكَرُوا لَهُ أَنَّ ٱمْرَأَةً مِنْهُمْ وَرَجُلاً زَنِيَا. فَقَالَ لَهُمْ رَسُولُ اللَّهِ ﷺ: مَا تَجِدُونَ فِي التَّوْرَاةِ فِي شَأْنِ الرَّجْمِ؟ فَقَالُوا: نَفْضَحُهُمْ وَيُجْلَدُونَ. قَالَ عَبْدُ اللَّهِ بْنُ سَلَامٍ: كَذَبْتُمْ، إِنَّ فِيهَا الرَّجْمَ، فَأْتَوْا بِالتَّوْرَاةِ فَنَشَرُوهَا، فَوَضَعَ أَحَدُهُمْ يَدَهُ عَلَى آيَةِ الرَّجْمِ فَقَرَأَ مَا قَبْلَهَا وَمَا بَعْدَهَا. فَقَالَ لَهُ عَبْدُ اللَّهِ بْنُ سَلَامٍ: ٱرْفَعْ يَدَكَ! فَرَفَعَ يَدَهُ، فَإِذَا فِيهَا آيَةُ الرَّجْمِ، فَقَالَ: صَدَقَ يَا مُحَمَّدُ. فَأَمَرَ بِهِمَا النَّبِيُّ ﷺ فَرُجِمَا. قَالَ: فَرَأَيْتُ الرَّجُلَ يَجْنَأُ عَلَى المَرْأَةِ؛ يَقِيهَا الحِجَارَةَ».

344 – Von ʿAbdullah ibn ʿUmar – Allahs Wohlgefallen auf ihnen beiden –, dass er sagte: „Die Juden kamen zum Gesandten Allahs ﷺ und erzählten ihm, dass eine Frau von ihnen und ein Mann Unzucht begangen hatten. Da sagte der Gesandte Allahs ﷺ zu ihnen: Was findet ihr in der Tora in Bezug auf die Steinigung? Sie sagten: Wir bloßstellen sie, und sie werden ausgepeitscht. ʿAbdullah ibn Salām sagte: Ihr lügt! In ihr steht die Steinigung. Bringt die Tora her! Da brachten sie die Tora und rollten sie auf. Einer von ihnen legte seine Hand auf den Steinigungsvers und las, was davor und was danach stand. Da sagte ʿAbdullah ibn Salām zu ihm: Hebe deine Hand! Er hob seine Hand, und siehe: Dort stand der Steinigungsvers. Da sagte er: Er hat die Wahrheit gesagt, o Muhammad. Da befahl der Prophet ﷺ die beiden, und sie wurden gesteinigt. Er sagte: Ich sah den Mann sich über die Frau beugen, um sie vor den Steinen zu schützen."

Der Mann, der seine Hand auf den Steinigungsvers legte: Das ist ʿAbdullah ibn Sūriyā.

Hadith

٣٤٥ – عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ رَضِيَ اللهُ عَنْهُ أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ ﷺ قَالَ: «لَوْ أَنَّ ٱمْرَأً ٱطَّلَعَ عَلَيْكَ بِغَيْرِ إِذْنٍ، فَخَذَفْتَهُ بِحَصَاةٍ فَفَقَأْتَ عَيْنَهُ؛ مَا كَانَ عَلَيْكَ جُنَاحٌ».

345 – Von Abu Huraira – Allahs Wohlgefallen auf ihm –, dass der Gesandte Allahs ﷺ sagte: „Wenn ein Mann ohne Erlaubnis zu dir hineinschaut und du ihn mit einem Steinchen bewirfst und ihm dadurch das Auge ausschlägst, so läge darin keine Sünde für dich."