Berliner Muslime

Die Stütze der Rechtsbestimmungen (Al-ʿUmda fi l-Ahkam) · Kapitel 58 von 67

Kapitel: Die Hadd-Strafe für Diebstahl

Kapitel: Die Hadd-Strafe für Diebstahl

Hadith

٣٤٦ – عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عُمَرَ رَضِيَ اللهُ عَنْهُمَا: «أَنَّ النَّبِيَّ ﷺ قَطَعَ فِي مِجَنٍّ قِيمَتُهُ – وَفِي لَفْظٍ: ثَمَنُهُ – ثَلَاثَةُ دَرَاهِمَ».

346 – Von ʿAbdullah ibn ʿUmar – Allahs Wohlgefallen auf ihnen beiden: „Der Prophet ﷺ ließ wegen eines Schildes die Hand abschneiden, dessen Wert – in einer Fassung: dessen Preis – drei Dirham betrug."

Hadith

٣٤٧ – عَنْ عَائِشَةَ رَضِيَ اللهُ عَنْهَا أَنَّهَا سَمِعَتْ رَسُولَ اللَّهِ ﷺ يَقُولُ: «تُقْطَعُ اليَدُ فِي رُبُعِ دِينَارٍ فَصَاعِداً».

347 – Von ʿĀʾischa – Allahs Wohlgefallen auf ihr –, dass sie den Gesandten Allahs ﷺ sagen hörte: „Die Hand wird bei einem Viertel Dinar und darüber hinaus abgeschnitten."

Hadith

٣٤٨ – وَعَنْ عَائِشَةَ رَضِيَ اللهُ عَنْهَا: «أَنَّ قُرَيْشاً أَهَمَّهُمْ شَأْنُ المَخْزُومِيَّةِ الَّتِي سَرَقَتْ، فَقَالُوا: مَنْ يُكَلِّمُ فِيهَا رَسُولَ اللَّهِ ﷺ؟ فَقَالُوا: وَمَنْ يَجْتَرِئُ عَلَيْهِ إِلَّا أُسَامَةُ بْنُ زَيْدٍ – حِبُّ رَسُولِ اللَّهِ ﷺ –؟ فَكَلَّمَهُ أُسَامَةُ، فَقَالَ: أَتَشْفَعُ فِي حَدٍّ مِنْ حُدُودِ اللَّهِ؟ ثُمَّ قَامَ فَٱخْتَطَبَ، فَقَالَ: إِنَّمَا أَهْلَكَ الَّذِينَ مِنْ قَبْلِكُمْ: أَنَّهُمْ كَانُوا إِذَا سَرَقَ فِيهِمُ الشَّرِيفُ تَرَكُوهُ، وَإِذَا سَرَقَ فِيهِمُ الضَّعِيفُ أَقَامُوا عَلَيْهِ الحَدَّ، وَٱيْمُ اللَّهِ! لَوْ أَنَّ فَاطِمَةَ بِنْتَ مُحَمَّدٍ سَرَقَتْ لَقَطَعْتُ يَدَهَا».

348 – Und von ʿĀʾischa – Allahs Wohlgefallen auf ihr: „Die Quraisch beschäftigte die Angelegenheit der Frau vom Stamm Machzūm, die gestohlen hatte. Sie sagten: Wer spricht ihretwegen mit dem Gesandten Allahs ﷺ? Da sagten sie: Und wer wagt es bei ihm, wenn nicht Usama ibn Zaid – der Liebling des Gesandten Allahs ﷺ –? Usama sprach mit ihm, da sagte er: Legst du Fürsprache ein bei einer der Strafen Allahs? Dann stand er auf, hielt eine Ansprache und sagte: Verdorben sind diejenigen vor euch dadurch, dass sie, wenn bei ihnen ein Vornehmer stahl, ihn gehen ließen, und wenn bei ihnen ein Schwacher stahl, an ihm die Strafe vollzogen. Bei Allah! Würde Fatima, die Tochter Muhammads, stehlen, ich würde ihr die Hand abschneiden."

Hadith

وَفِي لَفْظٍ: «قَالَتْ: كَانَتِ ٱمْرَأَةٌ تَسْتَعِيرُ المَتَاعَ وَتَجْحَدُهُ؛ فَأَمَرَ النَّبِيُّ ﷺ بِقَطْعِ يَدِهَا».

Und in einer Fassung: „Sie sagte: Eine Frau pflegte Gebrauchsgegenstände zu leihen und es abzustreiten; da befahl der Prophet ﷺ, ihre Hand abzuschneiden."

Kapitel: Die Strafe für den Weingenuss

Hadith

٣٤٩ – عَنْ أَنَسِ بْنِ مَالِكٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ: «أَنَّ النَّبِيَّ ﷺ أُتِيَ بِرَجُلٍ قَدْ شَرِبَ الخَمْرَ، فَجَلَدَهُ بِجَرِيدٍ نَحْوَ أَرْبَعِينَ، قَالَ: وَفَعَلَهُ أَبُو بَكْرٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ، فَلَمَّا كَانَ عُمَرُ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ اسْتَشَارَ النَّاسَ، فَقَالَ عَبْدُ الرَّحْمَنِ: أَخَفَّ الحُدُودِ ثَمَانِينَ، فَأَمَرَ بِهِ عُمَرُ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ».

349 – Anas ibn Malik, Allah möge mit ihm zufrieden sein, berichtete: „Dem Propheten ﷺ wurde ein Mann gebracht, der Wein getrunken hatte. Da peitschte er ihn mit Palmzweigen etwa vierzigmal aus." Er sagte: „Abu Bakr, Allah möge mit ihm zufrieden sein, tat dasselbe. Als dann Umar, Allah möge mit ihm zufrieden sein, an der Reihe war, beriet er sich mit den Leuten. Da sagte Abd ar-Rahman: ‚Die leichteste der festgelegten Strafen sind achtzig.' Da ordnete Umar, Allah möge mit ihm zufrieden sein, dies an."

Hadith

٣٥٠ – عَنْ أَبِي بُرْدَةَ هَانِئِ بْنِ نِيَارٍ البَلَوِيِّ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ أَنَّهُ سَمِعَ رَسُولَ اللَّهِ ﷺ يَقُولُ: «لَا يُجْلَدُ فَوْقَ عَشَرَةِ أَسْوَاطٍ إِلَّا فِي حَدٍّ مِنْ حُدُودِ اللَّهِ».

350 – Abu Burda Hani ibn Niyar al-Balawi, Allah möge mit ihm zufrieden sein, berichtete, dass er den Gesandten Allahs ﷺ sagen hörte: „Man darf nicht mit mehr als zehn Peitschenhieben bestrafen, außer bei einer der von Allah festgelegten Strafen."