Das Buch Akhsar al-Mukhtasarat – Die kürzeste der Kurzfassungen zum Fiqh nach der Rechtsschule von Imam Ahmad ibn Hanbal · Kapitel 5 von 36
Einleitung des Herausgebers
Einleitung des Herausgebers
Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen.
Alles Lob gebührt Allah, der die Wahrheit ist und sie klar darlegt. Ich bezeuge, dass es keinen Gott gibt außer Allah, den Schöpfer der Ersten und der Letzten. Und ich bezeuge, dass Muhammad Sein Diener und Gesandter ist, der gesagt hat: „Wem Allah Gutes will, dem verleiht Er Einsicht in die Religion." Allahs Segen und Frieden auf ihm, auf seiner Familie und auf seinen Gefährten, den Männern von Edelmut und gefestigtem Vorzug.
Nun denn:
Dies ist ein anmutiges Buch und ein elegantes Kompendium des Imams, Asketen und Rechtsgelehrten Muhammad ibn Badr ad-Din al-Balbani al-Hanbali ad-Dimaschqi. Er verfasste es über das Recht der Hanbaliten, in knapper Ausdrucksweise und mit reichhaltigen Regelungen. Er hat es aus seinem Buch „Kafi al-Mubtadi" gekürzt, damit es dem Lernenden leichter fällt, es zu erfassen und auswendig zu lernen.
Wegen der Stellung dieses Kompendiums bei den Hanbaliten haben es mehrere Gelehrte kommentiert und mit Glossen versehen. Al-Muhibbi sagte über ihn: „Er hat – gemeint ist al-Balbani – ein Kompendium in seiner Rechtsschule, klein im Umfang und von großem Nutzen."1
Und Scheich Uthman ibn Jami an-Najdi al-Hanbali sagte: „Ich fand es – gemeint ist dieses Kompendium – bei äußerster Kürze dennoch die meisten der großen Fragen umfassend; der Wissensstudent kann nicht darauf verzichten, es auswendig zu lernen."2
1 „Khulasat al-Athar fi A'yan al-Qarn al-Hadi Aschar" (3/402).
2 „al-Fawa'id al-Muntakhabat" (2/a).
Und der gelehrte Scheich Muhammad ibn Abd al-Aziz ibn Mani al-Hanbali sagte: „Und er – gemeint ist dieses Kompendium – ist ein Stützpfeiler der Rechtsschule."1
Als Erster hat es mit einem umfassenden Kommentar der gelehrte Scheich Zain ad-Din Abd ar-Rahman ibn Abd Allah al-Khalwati al-Halabi al-Ba'li, später ad-Dimaschqi, erläutert, gestorben im Jahr 1192 n. H., und zwar in seinem Werk mit dem Titel „Kaschf al-Mukhaddarat – Scharh Akhsar al-Mukhtasarat"; es ist gedruckt. Auch andere haben es kommentiert, so Scheich Abd al-Wahhab ibn Muhammad ibn Fairuz, gestorben im Jahr 1205 n. H., Scheich Ahmad ibn Abd Allah al-Aqil an-Najdi, gestorben im Jahr 1234 n. H., und Scheich Uthman ibn Abd Allah ibn Jami an-Najdi, gestorben im Jahr 1240 n. H.2 Diesem nützlichen Kompendium genügt somit die große Sorgfalt, die die Gelehrten ihm gewidmet haben.
Was dieses Kompendium in der vorliegenden Ausgabe an Schönheit und Glanz zusätzlich erhalten hat, ist die Randglosse, die der gelehrte, vielseitig bewanderte Abd al-Qadir ibn Badran mit Meisterschaft verfasst hat. Er klärte das Unklare, erläuterte das Seltene und nannte die Fragen, in denen die Rechtsschule von den übrigen Rechtsschulen abweicht. Ebenso erwähnte er einige Fragen, die in dieser Zeit aufgekommen sind, und stellte eine feine Einleitung voran, die einige der grundlegenden usulitischen Fragen enthält, die in den Passagen der Texte vorkommen. Dann verfasste er für den Autor eine schöne Biographie3 und erwies sich darin als überaus schöpferisch. Dadurch trifft auf diese Randglosse die Beschreibung zu, kostbar zu sein. Einer der großen Gelehrten der Hanbaliten des vergangenen Jahrhunderts hat sie gelobt, nämlich der gelehrte Scheich Abd Allah ibn Khalaf ibn Duhyan al-Hanbali – Allah erbarme sich seiner –, als er sagte: „Was Akhsar al-Mukhtasarat betrifft, so ist es mit einem sehr nützlichen Kommentar versehen, aus dem Diktat von Scheich Abd al-Qadir …"4
1 Aus dem Randvermerk der Handschrift Ibn Manis von „Akhsar al-Mukhtasarat".
2 Von ihm gibt es ein eigenhändig geschriebenes Exemplar in der Bibliothek „al-Mausu'a al-Fiqhiyya" unter der Nummer (39); es umfasst 375 Blätter.
3 Deshalb habe ich es dabei belassen und für den Verfasser keine Biographie geschrieben, sondern nur auf die Quellen verwiesen, die ihn biographisch behandeln.
4 „Allama von Kuwait, Scheich Abd Allah ad-Duhyan" von dessen Verfasser, S. 191.
Da niemand eine Biographie des Gelehrten Ibn Badran verfasst hat, die ihm und seinem Wissen gebührt – trotz seiner lobenswerten Vorzüge und erhabenen Eigenschaften –, wollte ich mich damit ehren, ihm zu dienen und seine Vorzüge und Verdienste sichtbar zu machen. So habe ich seine Biographie nach dieser Einleitung eingefügt. Ich bitte Allah, dass Er den Leser dieses Kompendiums und den, der es auswendig lernt, damit nützt und dass Er mir Lohn und Belohnung nicht vorenthält. Und ich bitte Ihn um Erfolg zum Richtigen. Und das Ende unseres Gebets ist: Aller Lob gebührt Allah, dem Herrn der Welten.
Muhammad ibn Nasir al-Ajami
Kuwait – al-Dschahra', die Behütete
22.4.1416 n. H.
17.9.1995 n. Chr.