Das Erreichen des Ziels aus den Belegen der Rechtsurteile · Kapitel 29 von 91
Kapitel: Die Verteilung der Almosen
Kapitel: Die Verteilung der Almosen
٥١٨ – عَنْ أَبِي سَعِيدٍ الْخُدْرِيِّ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ: قَالَ رَسُولُ اللَّهِ ﷺ: «لَا تَحِلُّ الصَّدَقَةُ لِغَنِيٍّ إِلَّا لِخَمْسَةٍ: لِعَامِلٍ عَلَيْهَا، أَوْ رَجُلٍ ٱشْتَرَاهَا بِمَالِهِ، أَوْ غَارِمٍ، أَوْ غَازٍ فِي سَبِيلِ اللَّهِ، أَوْ مِسْكِينٍ تُصُدِّقَ عَلَيْهِ مِنْهَا فَأَهْدَى مِنْهَا لِغَنِيٍّ» رَوَاهُ أَحْمَدُ، وَأَبُو دَاوُدَ، وَٱبْنُ مَاجَهْ، وَصَحَّحَهُ الْحَاكِمُ، وَأُعِلَّ بِالْإِرْسَالِ.
518 – Von Abu Said al-Chudri, möge Allah mit ihm zufrieden sein, wird überliefert: Der Gesandte Allahs ﷺ sagte: „Das Almosen ist für einen Reichen nicht erlaubt, außer für fünf: für den damit Beauftragten, für einen Mann, der es mit seinem eigenen Vermögen gekauft hat, für einen Schuldner, für einen Kämpfer auf dem Weg Allahs oder für einen Armen, dem davon als Almosen gegeben wurde und der davon einem Reichen etwas schenkt.“ Ahmad, Abu Dawud und Ibn Madscha haben ihn überliefert; al-Hakim hat ihn als sahih eingestuft, und er wurde wegen einer Mursal-Überlieferung (fehlender Gefährte in der Kette) bemängelt.
٥١٩ – وَعَنْ عُبَيْدِ اللَّهِ بْنِ عَدِيِّ بْنِ الْخِيَارِ: «أَنَّ رَجُلَيْنِ حَدَّثَاهُ: أَنَّهُمَا أَتَيَا رَسُولَ اللَّهِ ﷺ يَسْأَلَانِهِ مِنَ الصَّدَقَةِ، فَقَلَّبَ فِيهِمَا الْبَصَرَ، فَرَآهُمَا جَلْدَيْنِ، فَقَالَ: إِنْ شِئْتُمَا أَعْطَيْتُكُمَا، وَلَا حَظَّ فِيهَا لِغَنِيٍّ، وَلَا لِقَوِيٍّ مُكْتَسِبٍ» رَوَاهُ أَحْمَدُ – وَقَوَّاهُ –، وَأَبُو دَاوُدَ، وَالنَّسَائِيُّ.
519 – Von Ubaidullah ibn Adi ibn al-Chiyar wird überliefert: „Zwei Männer erzählten ihm, dass sie zum Gesandten Allahs ﷺ kamen, um ihn um etwas vom Almosen zu bitten. Da ließ er den Blick über sie schweifen und sah, dass sie kräftig waren. Er sagte: ‚Wenn ihr wollt, gebe ich euch etwas; doch es gibt darin keinen Anteil für einen Reichen und auch nicht für einen Starken, der sich seinen Unterhalt verdienen kann.‘“ Ahmad hat ihn überliefert – und er hielt ihn für stark –, ebenso Abu Dawud und an-Nasa’i.
٥٢٠ – وَعَنْ قَبِيصَةَ بْنِ مُخَارِقٍ الْهِلَالِيِّ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ: قَالَ رَسُولُ اللَّهِ ﷺ: «إِنَّ الْمَسْأَلَةَ لَا تَحِلُّ إِلَّا لِأَحَدِ ثَلَاثَةٍ:
رَجُلٌ تَحَمَّلَ حَمَالَةً، فَحَلَّتْ لَهُ الْمَسْأَلَةُ حَتَّى يُصِيبَهَا، ثُمَّ يُمْسِكُ.
وَرَجُلٌ أَصَابَتْهُ جَائِحَةٌ ٱجْتَاحَتْ مَالَهُ، فَحَلَّتْ لَهُ الْمَسْأَلَةُ حَتَّى يُصِيبَ قِواماً مِنْ عَيْشٍ.
وَرَجُلٌ أَصَابَتْهُ فَاقَةٌ حَتَّى يَقُومَ ثَلَاثَةٌ مِنْ ذَوِي الْحِجَى مِنْ قَوْمِهِ: لَقَدْ أَصَابَتْ فُلَاناً فَاقَةٌ؛ فَحَلَّتْ لَهُ الْمَسْأَلَةُ حَتَّى يُصِيبَ قِواماً مِنْ عَيْشٍ.
فَمَا سِوَاهُنَّ مِنَ الْمَسْأَلَةِ – يَا قَبِيصَةُ – سُحْتٌ، يَأْكُلُهَا سُحْتاً» رَوَاهُ مُسْلِمٌ، وَأَبُو دَاوُدَ، وَٱبْنُ خُزَيْمَةَ، وَٱبْنُ حِبَّانَ.
520 – Von Qabisa ibn Muchariq al-Hilali, möge Allah mit ihm zufrieden sein, wird überliefert: Der Gesandte Allahs ﷺ sagte: „Das Bitten ist nur einem von dreien erlaubt:
Einem Mann, der eine Bürgschaftsverpflichtung auf sich genommen hat; ihm ist das Bitten erlaubt, bis er sie erfüllt hat, dann hört er auf.
Einem Mann, den ein Unglück getroffen hat, das sein Vermögen vernichtet hat; ihm ist das Bitten erlaubt, bis er eine ausreichende Lebensgrundlage findet.
Und einem Mann, den so große Not getroffen hat, dass drei verständige Männer seines Volkes aufstehen und sagen: ‚Den und den hat wahrlich Not getroffen‘; ihm ist das Bitten erlaubt, bis er eine ausreichende Lebensgrundlage findet.
Alles Bitten außer diesem, Qabisa, ist verbotener Erwerb, und wer es nimmt, nimmt verbotenen Erwerb.“ Muslim, Abu Dawud, Ibn Chuzaima und Ibn Hibban haben ihn überliefert.
٥٢١ – وَعَنْ عَبْدِ الْمُطَّلِبِ بْنِ رَبِيعَةَ بْنِ الْحَارِثِ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ: قَالَ رَسُولُ اللَّهِ ﷺ: «إِنَّ الصَّدَقَةَ لَا تَنْبَغِي لِآلِ مُحَمَّدٍ، إِنَّمَا هِيَ أَوْسَاخُ النَّاسِ».
وَفِي رِوَايَةٍ: «وَإِنَّهَا لَا تَحِلُّ لِمُحَمَّدٍ، وَلَا لِآلِ مُحَمَّدٍ» رَوَاهُ مُسْلِمٌ.
521 – Von Abd al-Muttalib ibn Rabi’a ibn al-Harith, möge Allah mit ihm zufrieden sein, wird überliefert: Der Gesandte Allahs ﷺ sagte: „Das Almosen gebührt der Familie Muhammads nicht; es ist nur der Schmutz der Menschen.“
In einer Überlieferung heißt es: „Und es ist weder für Muhammad erlaubt noch für die Familie Muhammads.“ Muslim hat ihn überliefert.
٥٢٢ – وَعَنْ جُبَيْرِ بْنِ مُطْعِمٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ: «مَشَيْتُ أَنَا وَعُثْمَانُ بْنُ عَفَّانَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ إِلَى النَّبِيِّ ﷺ فَقُلْنَا: يَا رَسُولَ اللَّهِ، أَعْطَيْتَ بَنِي الْمُطَّلِبِ مِنْ خُمُسِ خَيْبَرَ وَتَرَكْتَنَا، وَنَحْنُ وَهُمْ بِمَنْزِلَةٍ وَاحِدَةٍ!
فَقَالَ رَسُولُ اللَّهِ ﷺ: إِنَّمَا بَنُو الْمُطَّلِبِ وَبَنُو هَاشِمٍ شَيْءٌ وَاحِدٌ» رَوَاهُ الْبُخَارِيُّ.
522 – Von Dschubair ibn Mut’im, möge Allah mit ihm zufrieden sein, wird überliefert: „Ich ging mit Uthman ibn Affan, möge Allah mit ihm zufrieden sein, zum Propheten ﷺ, und wir sagten: ‚Gesandter Allahs, du hast den Banu al-Muttalib vom Fünftel von Chaibar gegeben und uns übergangen, obwohl wir und sie doch auf einer Stufe stehen!‘
Da sagte der Gesandte Allahs ﷺ: ‚Die Banu al-Muttalib und die Banu Haschim sind ein und dasselbe.‘“ Al-Buchari hat ihn überliefert.
٥٢٣ – وَعَنْ أَبِي رَافِعٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ: «أَنَّ النَّبِيَّ ﷺ بَعَثَ رَجُلاً عَلَى الصَّدَقَةِ مِنْ بَنِي مَخْزُومٍ، فَقَالَ لِأَبِي رَافِعٍ: ٱصْحَبْنِي؛ فَإِنَّكَ تُصِيبُ مِنْهَا.
قَالَ: حَتَّى آتِيَ النَّبِيَّ ﷺ فَأَسْأَلَهُ، فَأَتَاهُ فَسَأَلَهُ، فَقَالَ: مَوْلَى الْقَوْمِ مِنْ أَنْفُسِهِمْ، وَإِنَّا لَا تَحِلُّ لَنَا الصَّدَقَةُ» رَوَاهُ أَحْمَدُ، وَالثَّلَاثَةُ، وَٱبْنُ خُزَيْمَةَ، وَٱبْنُ حِبَّانَ.
523 – Von Abu Rafi’, möge Allah mit ihm zufrieden sein, wird überliefert: „Der Prophet ﷺ sandte einen Mann von den Banu Machzum zur Einsammlung der Almosen. Dieser sagte zu Abu Rafi’: ‚Begleite mich, dann bekommst du etwas davon.‘
Er sagte: ‚Nicht, bevor ich zum Propheten ﷺ gekommen bin und ihn gefragt habe.‘ Er kam zu ihm und fragte ihn, und er sagte: ‚Der Freigelassene eines Volkes gehört zu ihnen, und uns ist das Almosen nicht erlaubt.‘“ Ahmad und die Drei haben ihn überliefert, ebenso Ibn Chuzaima und Ibn Hibban.
٥٢٤ – وَعَنْ سَالِمِ بْنِ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عُمَرَ، عَنْ أَبِيهِ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُمَا: «أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ ﷺ كَانَ يُعْطِي عُمَرَ الْعَطَاءَ، فَيَقُولُ: أَعْطِهِ أَفْقَرَ مِنِّي.
فَيَقُولُ: خُذْهُ فَتَمَوَّلْهُ، أَوْ تَصَدَّقْ بِهِ.
وَمَا جَاءَكَ مِنْ هَذَا الْمَالِ وَأَنْتَ غَيْرُ مُشْرِفٍ وَلَا سَائِلٍ، فَخُذْهُ.
وَمَا لَا؛ فَلَا تُتْبِعْهُ نَفْسَكَ» رَوَاهُ مُسْلِمٌ.
524 – Von Salim ibn Abdullah ibn Umar wird von seinem Vater, möge Allah mit ihnen beiden zufrieden sein, überliefert: „Der Gesandte Allahs ﷺ pflegte Umar Gaben zu geben, und Umar sagte: ‚Gib es jemandem, der ärmer ist als ich.‘
Da sagte er: ‚Nimm es, vermehre es als Vermögen oder gib es als Almosen.
Und was dir von diesem Vermögen zukommt, ohne dass du danach strebst oder darum bittest, das nimm.
Und was nicht, dem hänge dein Herz nicht nach.‘“ Muslim hat ihn überliefert.