Das Erreichen des Ziels aus den Belegen der Rechtsurteile · Kapitel 46 von 91
Kapitel: Das Geständnis (al-Iqrār)
Kapitel: Das Geständnis (al-Iqrār)
Hierzu gehört das Vorangehende sowie Ähnliches.
Hadith
٧٤٧ – وَعَنْ أَبِي ذَرٍّ رَضِيَ اللهُ عَنْهُ قَالَ: قَالَ لِي رَسُولُ اللهِ ﷺ: «قُلِ الْحَقَّ وَلَوْ كَانَ مُرّاً» صَحَّحَهُ ابْنُ حِبَّانَ – فِي حَدِيثٍ طَوِيلٍ –.
747 – Von Abu Dharr (r), er sagte: Der Gesandte Allahs ﷺ sagte zu mir: „Sprich die Wahrheit, auch wenn sie bitter ist." Ibn Hibbān hat ihn als authentisch eingestuft – aus einem langen Hadith.