Berliner Muslime

Das Erreichen des Ziels aus den Belegen der Rechtsurteile · Kapitel 54 von 91

Das Kapitel über die Schenkung

Das Kapitel über die Schenkung

Hadith

٧٨٦ – عَنِ النُّعْمَانِ بْنِ بَشِيرٍ ﵄: «أَنَّ أَبَاهُ أَتَى بِهِ رَسُولَ اللَّهِ ﷺ فَقَالَ: إِنِّي نَحَلْتُ ٱبْنِي هَذَا غُلاماً كَانَ لِي. فَقَالَ رَسُولُ اللَّهِ ﷺ: أَكُلَّ وَلَدِكَ نَحَلْتَهُ مِثْلَ هَذَا؟ فَقَالَ: لَا. فَقَالَ رَسُولُ اللَّهِ ﷺ: فَٱرْجِعْهُ». وَفِي لَفْظٍ: «فَٱنْطَلَقَ أَبِي إِلَى النَّبِيِّ ﷺ لِيُشْهِدَهُ عَلَى صَدَقَتِي، فَقَالَ: أَفَعَلْتَ هَذَا بِوَلَدِكَ كُلِّهِمْ؟ قَالَ: لَا. قَالَ: ٱتَّقُوا اللَّهَ، وَٱعْدِلُوا بَيْنَ أَوْلَادِكُمْ؛ فَرَجَعَ أَبِي فَرَدَّ تِلْكَ الصَّدَقَةَ» مُتَّفَقٌ عَلَيْهِ. وَفِي رِوَايَةٍ لِمُسْلِمٍ: «قَالَ: فَأَشْهِدْ عَلَى هَذَا غَيْرِي، ثُمَّ قَالَ: أَيَسُرُّكَ أَنْ يَكُونُوا لَكَ فِي الْبِرِّ سَوَاءً؟ قَالَ: بَلَى، قَالَ: فَلَا إِذَنْ».

786 – Von an-Nu'man ibn Baschir (r): „Sein Vater brachte ihn zum Gesandten Allahs ﷺ und sagte: ‚Ich habe diesem meinem Sohn einen Sklaven geschenkt, der mir gehörte.' Da fragte der Gesandte Allahs ﷺ: ‚Hast du jedem deiner Kinder etwas Gleiches geschenkt?' Er antwortete: ‚Nein.' Da sagte der Gesandte Allahs ﷺ: ‚Dann nimm ihn zurück.'" In einer anderen Fassung heißt es: „Da ging mein Vater zum Propheten ﷺ, damit dieser meine Schenkung bezeuge. Er fragte: ‚Hast du das mit allen deinen Kindern so gemacht?' Er antwortete: ‚Nein.' Er sagte: ‚Fürchtet Allah und seid gerecht gegenüber euren Kindern.' Da kehrte mein Vater zurück und nahm jene Gabe zurück." Übereinstimmend überliefert (Muttafaq ʿalaih). In einer Überlieferung bei Muslim heißt es: „Er sagte: ‚Dann nimm einen anderen als mich zum Zeugen dafür.' Dann sagte er: ‚Würde es dich freuen, wenn sie dir alle im gleichen Maße in Güte begegneten?' Er sagte: ‚Gewiss.' Er sagte: ‚Dann tue es nicht.'"

Hadith

٧٨٧ – وَعَنِ ٱبْنِ عَبَّاسٍ ﵄ قَالَ: قَالَ النَّبِيُّ ﷺ: «الْعَائِدُ فِي هِبَتِهِ كَالْكَلْبِ يَقِيءُ، ثُمَّ يَعُودُ فِي قَيْئِهِ» مُتَّفَقٌ عَلَيْهِ. وَفِي رِوَايَةٍ لِلْبُخَارِيِّ: «لَيْسَ لَنَا مَثَلُ السَّوْءِ؛ الَّذِي يَعُودُ فِي هِبَتِهِ: كَالْكَلْبِ يَرْجِعُ فِي قَيْئِهِ».

787 – Von Ibn ʿAbbas (r): Der Prophet ﷺ sagte: „Wer seine Schenkung zurücknimmt, gleicht einem Hund, der erbricht und dann zu seinem Erbrochenen zurückkehrt." Übereinstimmend überliefert. In einer Überlieferung bei al-Buchari heißt es: „Uns steht kein schlechtes Gleichnis zu; wer zu seiner Schenkung zurückkehrt, ist wie der Hund, der zu seinem Erbrochenen zurückkehrt."

Hadith

٧٨٨ – وَعَنِ ٱبْنِ عُمَرَ، وَٱبْنِ عَبَّاسٍ ﵄، عَنِ النَّبِيِّ ﷺ قَالَ: «لَا يَحِلُّ لِرَجُلٍ مُسْلِمٍ أَنْ يُعْطِيَ الْعَطِيَّةَ ثُمَّ يَرْجِعَ فِيهَا؛ إِلَّا الْوَالِدَ فِيمَا يُعْطِي وَلَدَهُ» رَوَاهُ أَحْمَدُ، وَالْأَرْبَعَةُ، وَصَحَّحَهُ التِّرْمِذِيُّ، وَٱبْنُ حِبَّانَ، وَالْحَاكِمُ.

788 – Von Ibn ʿUmar und Ibn ʿAbbas (r), dass der Prophet ﷺ sagte: „Es ist einem muslimischen Mann nicht erlaubt, eine Gabe zu geben und sie dann zurückzunehmen – außer dem Vater bei dem, was er seinem Kind gibt." Überliefert von Ahmad und den Vieren; at-Tirmidhi, Ibn Hibban und al-Hakim erklärten es für sahih.

Hadith

٧٨٩ – وَعَنْ عَائِشَةَ ﵂ قَالَتْ: «كَانَ رَسُولُ اللَّهِ ﷺ يَقْبَلُ الْهَدِيَّةَ، وَيُثِيبُ عَلَيْهَا» رَوَاهُ الْبُخَارِيُّ.

789 – Von ʿAischa (r): „Der Gesandte Allahs ﷺ nahm das Geschenk an und vergalt es." Überliefert von al-Buchari.

Hadith

٧٩٠ – وَعَنِ ٱبْنِ عَبَّاسٍ ﵄ قَالَ: «وَهَبَ رَجُلٌ لِرَسُولِ اللَّهِ ﷺ نَاقَةً، فَأَثَابَهُ عَلَيْهَا، فَقَالَ: رَضِيتَ؟ قَالَ: لَا. فَزَادَهُ، قَالَ: رَضِيتَ؟ قَالَ: لَا. فَزَادَهُ، قَالَ: رَضِيتَ؟ قَالَ: نَعَمْ» رَوَاهُ أَحْمَدُ، وَصَحَّحَهُ ٱبْنُ حِبَّانَ.

790 – Von Ibn ʿAbbas (r): „Ein Mann schenkte dem Gesandten Allahs ﷺ eine Kamelstute, und dieser vergalt es ihm. Er fragte: ‚Bist du zufrieden?' Er antwortete: ‚Nein.' Da gab er ihm mehr dazu und fragte: ‚Bist du zufrieden?' Er antwortete: ‚Nein.' Da gab er ihm noch mehr dazu und fragte: ‚Bist du zufrieden?' Er antwortete: ‚Ja.'" Überliefert von Ahmad; Ibn Hibban erklärte es für sahih.

Hadith

٧٩١ – وَعَنْ جَابِرٍ ﵁ قَالَ: قَالَ رَسُولُ اللَّهِ ﷺ: «الْعُمْرَى لِمَنْ وُهِبَتْ لَهُ» مُتَّفَقٌ عَلَيْهِ. وَلِمُسْلِمٍ: «أَمْسِكُوا عَلَيْكُمْ أَمْوَالَكُمْ وَلَا تُفْسِدُوهَا، فَإِنَّهُ مَنْ أَعْمَرَ عُمْرَى فَهِيَ لِلَّذِي أُعْمِرَهَا حَيّاً وَمَيِّتاً، وَلِعَقِبِهِ». وَفِي لَفْظٍ: «إِنَّمَا الْعُمْرَى الَّتِي أَجَازَ رَسُولُ اللَّهِ ﷺ: أَنْ يَقُولَ: هِيَ لَكَ وَلِعَقِبِكَ. فَأَمَّا إِذَا قَالَ: هِيَ لَكَ مَا عِشْتَ، فَإِنَّهَا تَرْجِعُ إِلَى صَاحِبِهَا». وَلِأَبِي دَاوُدَ، وَالنَّسَائِيِّ: «لَا تُرْقِبُوا، وَلَا تُعْمِرُوا، فَمَنْ أُرْقِبَ شَيْئاً أَوْ أُعْمِرَ شَيْئاً؛ فَهُوَ لِوَرَثَتِهِ».

791 – Von Dschabir (r): Der Gesandte Allahs ﷺ sagte: „Die ‚Umra'-Schenkung gehört dem, dem sie geschenkt wurde." Übereinstimmend überliefert. Bei Muslim heißt es: „Behaltet euer Vermögen für euch und verderbt es nicht; denn wer eine ‚Umra'-Schenkung gewährt, dessen Gabe gehört dem, dem sie gewährt wurde – zu Lebzeiten und nach dem Tod – und seinen Nachkommen." In einer anderen Fassung heißt es: „Die ‚Umra', die der Gesandte Allahs ﷺ erlaubt hat, besteht darin, dass man sagt: ‚Sie gehört dir und deinen Nachkommen.' Sagt er aber: ‚Sie gehört dir, solange du lebst', so kehrt sie zu ihrem Besitzer zurück." Bei Abu Dawud und an-Nasa'i heißt es: „Gewährt weder ‚Ruqba' noch ‚Umra'; wem etwas als ‚Ruqba' oder ‚Umra' gewährt wurde, dem gehört es – und nach ihm seinen Erben."

Hadith

٧٩٢ – وَعَنْ عُمَرَ ﵁ قَالَ: «حَمَلْتُ عَلَى فَرَسٍ فِي سَبِيلِ اللَّهِ، فَأَضَاعَهُ صَاحِبُهُ، فَظَنَنْتُ أَنَّهُ بَائِعُهُ بِرُخْصٍ، فَسَأَلْتُ رَسُولَ اللَّهِ ﷺ عَنْ ذَلِكَ، فَقَالَ: لَا تَبْتَعْهُ وَإِنْ أَعْطَاكَهُ بِدِرْهَمٍ...» الْحَدِيثَ، مُتَّفَقٌ عَلَيْهِ.

792 – Von ʿUmar (r): „Ich stellte jemandem ein Pferd auf dem Weg Allahs zur Verfügung, doch sein Besitzer vernachlässigte es. Da dachte ich, er werde es zu einem billigen Preis verkaufen. Ich fragte den Gesandten Allahs ﷺ danach, und er sagte: ‚Kaufe es nicht, auch wenn er es dir für einen Dirham gibt …'" – bis zum Ende des Hadithes. Übereinstimmend überliefert.

Hadith

٧٩٣ – وَعَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ ﵁، عَنِ النَّبِيِّ ﷺ قَالَ: «تَهَادَوْا؛ تَحَابُّوا» رَوَاهُ الْبُخَارِيُّ فِي «الْأَدَبِ الْمُفْرَدِ»، وَأَبُو يَعْلَى، بِإِسْنَادٍ حَسَنٍ.

793 – Von Abu Hurairah (r), dass der Prophet ﷺ sagte: „Beschenkt einander, so liebt ihr einander." Überliefert von al-Buchari in „al-Adab al-Mufrad" und von Abu Yaʿla mit guter Überlieferungskette.

Hadith

٧٩٤ – وَعَنْ أَنَسٍ ﵁ قَالَ: قَالَ رَسُولُ اللَّهِ ﷺ: «تَهَادَوْا؛ فَإِنَّ الْهَدِيَّةَ تَسُلُّ السَّخِيمَةَ» رَوَاهُ الْبَزَّارُ بِإِسْنَادٍ ضَعِيفٍ.

794 – Von Anas (r): Der Gesandte Allahs ﷺ sagte: „Beschenkt einander; denn das Geschenk zieht den Groll aus der Brust." Überliefert von al-Bazzar mit schwacher Überlieferungskette.

Hadith

٧٩٥ – وَعَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ ﵁ قَالَ: قَالَ رَسُولُ اللَّهِ ﷺ: «يَا نِسَاءَ الْمُسْلِمَاتِ، لَا تَحْقِرَنَّ جَارَةٌ لِجَارَتِهَا وَلَوْ فِرْسِنَ شَاةٍ» مُتَّفَقٌ عَلَيْهِ.

795 – Von Abu Hurairah (r): Der Gesandte Allahs ﷺ sagte: „O ihr muslimischen Frauen, keine Nachbarin soll das Geschenk ihrer Nachbarin gering schätzen, und sei es auch nur ein Schafsfuß." Übereinstimmend überliefert.

Hadith

٧٩٦ – وَعَنِ ٱبْنِ عُمَرَ ﵄، عَنِ النَّبِيِّ ﷺ قَالَ: «مَنْ وَهَبَ هِبَةً فَهُوَ أَحَقُّ بِهَا، مَا لَمْ يُثَبْ عَلَيْهَا» رَوَاهُ الْحَاكِمُ وَصَحَّحَهُ، وَالْمَحْفُوظُ مِنْ رِوَايَةِ ٱبْنِ عُمَرَ ﵄، عَنْ عُمَرَ ﵁: قَوْلُهُ.

796 – Von Ibn ʿUmar (r), dass der Prophet ﷺ sagte: „Wer eine Gabe schenkt, hat ein größeres Anrecht darauf, solange sie ihm nicht vergolten wurde." Überliefert von al-Hakim, der es für sahih erklärte. Als gesichert gilt jedoch die Überlieferung Ibn ʿUmars von ʿUmar (r) als dessen eigener Ausspruch.