Berliner Muslime

Das Erreichen des Ziels aus den Belegen der Rechtsurteile · Kapitel 62 von 91

Das Buch der Scheidung

Das Buch der Scheidung

Hadith

٩١٠ – عَنِ ٱبْنِ عُمَرَ رضي الله عنهما قَالَ: قَالَ رَسُولُ اللَّهِ ﷺ: «أَبْغَضُ الْحَلَالِ إِلَى اللَّهِ: الطَّلَاقُ» رَوَاهُ أَبُو دَاوُدَ، وَٱبْنُ مَاجَهْ، وَصَحَّحَهُ الْحَاكِمُ، وَرَجَّحَ أَبُو حَاتِمٍ إِرْسَالَهُ.

910 – Von Ibn Umar, möge Allah mit ihnen beiden zufrieden sein, der sagte: Der Gesandte Allahs ﷺ sagte: „Das Verhassteste des Erlaubten bei Allah ist die Scheidung.“ Überliefert von Abu Dawud und Ibn Maja; al-Hakim erklärte ihn für sahih, Abu Hatim hielt jedoch seine Überlieferung als Mursal für die stärkere.

Hadith

٩١١ – وَعَنِ ٱبْنِ عُمَرَ رضي الله عنهما: «أَنَّهُ طَلَّقَ ٱمْرَأَتَهُ – وَهِيَ حَائِضٌ – فِي عَهْدِ رَسُولِ اللَّهِ ﷺ، فَسَأَلَ عُمَرُ رَسُولَ اللَّهِ ﷺ عَنْ ذَلِكَ، فَقَالَ: مُرْهُ فَلْيُرَاجِعْهَا، ثُمَّ لْيَتْرُكْهَا حَتَّى تَطْهُرَ، ثُمَّ تَحِيضَ، ثُمَّ تَطْهُرَ.

ثُمَّ إِنْ شَاءَ أَمْسَكَ بَعْدُ، وَإِنْ شَاءَ طَلَّقَ قَبْلَ أَنْ يَمَسَّ.

فَتِلْكَ الْعِدَّةُ الَّتِي أَمَرَ اللَّهُ أَنْ يُطَلَّقَ لَهَا النِّسَاءُ» مُتَّفَقٌ عَلَيْهِ.

911 – Von Ibn Umar, möge Allah mit ihnen beiden zufrieden sein: Er ließ sich von seiner Frau scheiden – während sie ihre Menstruation hatte – zur Zeit des Gesandten Allahs ﷺ. Da fragte Umar den Gesandten Allahs ﷺ danach, und er sagte: „Befiehl ihm, sie zurückzunehmen; dann soll er sie lassen, bis sie rein ist, dann die Menstruation hat und dann wieder rein ist.
Danach kann er sie, wenn er will, behalten, und wenn er will, sich scheiden lassen, bevor er sie berührt.
Das ist die Wartezeit, für die Allah geboten hat, dass die Frauen geschieden werden.“ Übereinstimmend überliefert.

Hadith

وَفِي رِوَايَةٍ لِمُسْلِمٍ: «مُرْهُ فَلْيُرَاجِعْهَا، ثُمَّ لِيُطَلِّقْهَا طَاهِراً، أَوْ حَامِلاً».

Und in einer Überlieferung bei Muslim: „Befiehl ihm, sie zurückzunehmen; dann soll er sich von ihr scheiden lassen, wenn sie rein oder schwanger ist.“

Hadith

وَفِي أُخْرَى لِلْبُخَارِيِّ: «وَحُسِبَتْ تَطْلِيقَةً».

Und in einer anderen bei al-Bukhari: „Und sie wurde als eine Scheidung gezählt.“

Hadith

وَفِي رِوَايَةٍ لِمُسْلِمٍ: قَالَ ٱبْنُ عُمَرَ رضي الله عنهما: «أَمَّا أَنْتَ طَلَّقْتَهَا وَاحِدَةً أَوِ ٱثْنَتَيْنِ؛ فَإِنَّ رَسُولَ اللَّهِ ﷺ أَمَرَنِي أَنْ أُرْجِعَهَا، ثُمَّ أُمْهِلَهَا حَتَّى تَحِيضَ حَيْضَةً أُخْرَى.

وَأَمَّا أَنْتَ طَلَّقْتَهَا ثَلَاثاً؛ فَقَدْ عَصَيْتَ رَبَّكَ فِيمَا أَمَرَكَ رَبُّكَ مِنْ طَلَاقِ ٱمْرَأَتِكَ».

Und in einer Überlieferung bei Muslim: Ibn Umar, möge Allah mit ihnen beiden zufrieden sein, sagte: „Was dich betrifft: Hast du sie einmal oder zweimal geschieden, so hat mir der Gesandte Allahs ﷺ befohlen, sie zurückzunehmen und ihr dann Frist zu lassen, bis sie eine weitere Menstruation hat.
Hast du sie jedoch dreimal geschieden, so hast du deinem Herrn die Treue gebrochen in dem, was dein Herr dir hinsichtlich der Scheidung deiner Frau geboten hat.“

Hadith

وَفِي رِوَايَةٍ أُخْرَى: قَالَ عَبْدُ اللَّهِ بْنُ عُمَرَ رضي الله عنهما: «فَرَدَّهَا عَلَيَّ، وَلَمْ يَرَهَا شَيْئاً، وَقَالَ: إِذَا طَهَرَتْ فَلْيُطَلِّقْ أَوْ لِيُمْسِكْ».

Und in einer weiteren Überlieferung: Abdullah ibn Umar, möge Allah mit ihnen beiden zufrieden sein, sagte: „Da gab er sie mir zurück und sah sie nicht als etwas an (als nicht gültig gezählt), und er sagte: ‚Wenn sie rein geworden ist, soll er sich scheiden lassen oder sie behalten.‘“

Hadith

٩١٢ – وَعَنِ ٱبْنِ عَبَّاسٍ رضي الله عنهما قَالَ: «كَانَ الطَّلَاقُ عَلَى عَهْدِ رَسُولِ اللَّهِ ﷺ، وَأَبِي بَكْرٍ، وَسَنَتَيْنِ مِنْ خِلَافَةِ عُمَرَ: طَلَاقُ الثَّلَاثِ وَاحِدَةً.

فَقَالَ عُمَرُ بْنُ الْخَطَّابِ رضي الله عنه: إِنَّ النَّاسَ قَدِ ٱسْتَعْجَلُوا فِي أَمْرٍ كَانَتْ لَهُمْ فِيهِ أَنَاةٌ، فَلَوْ أَمْضَيْنَاهُ عَلَيْهِمْ، فَأَمْضَاهُ عَلَيْهِمْ» رَوَاهُ مُسْلِمٌ.

912 – Von Ibn Abbas, möge Allah mit ihnen beiden zufrieden sein, der sagte: „Zur Zeit des Gesandten Allahs ﷺ, Abu Bakrs und in zwei Jahren der Herrschaft Umars galt die dreifache Scheidung als eine einzige.
Da sagte Umar ibn al-Chattab, möge Allah mit ihm zufrieden sein: ‚Die Leute haben sich in einer Angelegenheit beeilt, in der sie Bedenkzeit hatten. Würden wir sie doch bei ihnen in Kraft setzen!‘ Und er setzte sie bei ihnen in Kraft.“ Überliefert von Muslim.

Hadith

٩١٣ – وَعَنْ مَحْمُودِ بْنِ لَبِيدٍ رضي الله عنه قَالَ: «أُخْبِرَ رَسُولُ اللَّهِ ﷺ عَنْ رَجُلٍ طَلَّقَ ٱمْرَأَتَهُ ثَلَاثَ تَطْلِيقَاتٍ جَمِيعاً، فَقَامَ غَضْبَانَ، ثُمَّ قَالَ: أَيُلْعَبُ بِكِتَابِ اللَّهِ وَأَنَا بَيْنَ أَظْهُرِكُمْ؟! حَتَّى قَامَ رَجُلٌ، فَقَالَ: يَا رَسُولَ اللَّهِ، أَلَا أَقْتُلُهُ؟» رَوَاهُ النَّسَائِيُّ، وَرُوَاتُهُ مُوَثَّقُونَ.

913 – Von Mahmud ibn Labid, möge Allah mit ihm zufrieden sein, der sagte: „Dem Gesandten Allahs ﷺ wurde von einem Mann berichtet, der seine Frau mit drei Scheidungen zugleich geschieden hatte. Da stand er zornig auf und sagte dann: ‚Wird mit dem Buch Allahs gespielt, während ich noch unter euch bin?!‘ – bis ein Mann aufstand und sagte: ‚O Gesandter Allahs, soll ich ihn nicht töten?‘“ Überliefert von an-Nasa’i; seine Überlieferer gelten als zuverlässig.

Hadith

٩١٤ – وَعَنِ ٱبْنِ عَبَّاسٍ رضي الله عنهما قَالَ: «طَلَّقَ أَبُو رُكَانَةَ أُمَّ رُكَانَةَ، فَقَالَ لَهُ رَسُولُ اللَّهِ ﷺ: رَاجِعِ ٱمْرَأَتَكَ، فَقَالَ: إِنِّي طَلَّقْتُهَا ثَلَاثاً.

قَالَ: قَدْ عَلِمْتُ، رَاجِعْهَا» رَوَاهُ أَبُو دَاوُدَ.

914 – Von Ibn Abbas, möge Allah mit ihnen beiden zufrieden sein, der sagte: „Abu Rukana ließ sich von Umm Rukana scheiden, da sagte der Gesandte Allahs ﷺ zu ihm: ‚Nimm deine Frau zurück.‘ Er sagte: ‚Ich habe sie dreimal geschieden.‘
Er sagte: ‚Ich weiß es; nimm sie zurück.‘“ Überliefert von Abu Dawud.

Hadith

وَفِي لَفْظٍ لِأَحْمَدَ: «طَلَّقَ رُكَانَةُ – ٱمْرَأَتَهُ – فِي مَجْلِسٍ وَاحِدٍ ثَلَاثاً، فَحَزِنَ عَلَيْهَا، فَقَالَ لَهُ رَسُولُ اللَّهِ ﷺ: فَإِنَّهَا وَاحِدَةٌ»، وَفِي سَنَدِهِمَا ٱبْنُ إِسْحَاقَ، وَفِيهِ مَقَالٌ.

Und in einem Wortlaut bei Ahmad: „Rukana ließ sich – von seiner Frau – in einer einzigen Sitzung dreimal scheiden und war darüber betrübt. Da sagte der Gesandte Allahs ﷺ zu ihm: ‚Es ist nur eine.‘“ In der Kette beider befindet sich Ibn Ishaq, an dem Kritik geübt wurde.

Hadith

وَقَدْ رَوَى أَبُو دَاوُدَ مِنْ وَجْهٍ آخَرَ أَحْسَنَ مِنْهُ: «أَنَّ رُكَانَةَ طَلَّقَ ٱمْرَأَتَهُ سُهَيْمَةَ الْبَتَّةَ، فَقَالَ: وَاللَّهِ مَا أَرَدْتُ بِهَا إِلَّا وَاحِدَةً، فَرَدَّهَا إِلَيْهِ النَّبِيُّ ﷺ».

Abu Dawud hat jedoch auf einem anderen, besseren Weg überliefert: „Rukana sprach über seine Frau Suhaima die endgültige Scheidung aus und sagte: ‚Bei Allah, ich wollte damit nur eine einzige.‘ Da gab der Prophet ﷺ sie ihm zurück.“

Hadith

٩١٥ – وَعَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ رضي الله عنه قَالَ: قَالَ رَسُولُ اللَّهِ ﷺ: «ثَلَاثٌ جِدُّهُنَّ جِدٌّ، وَهَزْلُهُنَّ جِدٌّ: النِّكَاحُ، وَالطَّلَاقُ، وَالرَّجْعَةُ» رَوَاهُ الْأَرْبَعَةُ إِلَّا النَّسَائِيَّ، وَصَحَّحَهُ الْحَاكِمُ.

915 – Abu Huraira (r) berichtete: Der Gesandte Allahs ﷺ sagte: „Drei Dinge gibt es, deren Ernst Ernst ist und deren Scherz ebenfalls Ernst ist: die Heirat, die Scheidung und die Wiederaufnahme der Ehe.“ Überliefert von den Vieren außer an-Nasāʾī; al-Ḥākim stufte ihn als authentisch ein.

Hadith

وَفِي رِوَايَةٍ لِابْنِ عَدِيٍّ مِنْ وَجْهٍ آخَرَ ضَعِيفٍ: «الطَّلَاقُ، وَالْعَتَاقُ، وَالنِّكَاحُ».

In einer Überlieferung bei Ibn ʿAdī, auf einem anderen, schwachen Weg: „Die Scheidung, die Freilassung und die Heirat.“

Hadith

وَلِلْحَارِثِ بْنِ أَبِي أُسَامَةَ مِنْ حَدِيثِ عُبَادَةَ بْنِ الصَّامِتِ رضي الله عنه رَفَعَهُ: «لَا يَجُوزُ اللَّعِبُ فِي ثَلَاثٍ: الطَّلَاقِ، وَالنِّكَاحِ، وَالْعَتَاقِ، فَمَنْ قَالَهُنَّ فَقَدْ وَجَبْنَ» وَسَنَدُهُ ضَعِيفٌ.

Und al-Ḥārith ibn Abī Usāma überlieferte aus dem Hadith des ʿUbāda ibn aṣ-Ṣāmit (r), den er bis zum Propheten zurückführte: „Das Spielen ist bei dreierlei nicht erlaubt: der Scheidung, der Heirat und der Freilassung. Wer sie ausspricht, bei dem sind sie verbindlich geworden.“ Seine Überlieferungskette ist schwach.

Hadith

٩١٦ – وَعَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ رضي الله عنه، عَنِ النَّبِيِّ ﷺ قَالَ: «إِنَّ اللَّهَ تَجَاوَزَ عَنْ أُمَّتِي مَا حَدَّثَتْ بِهِ أَنْفُسَهَا، مَا لَمْ تَعْمَلْ، أَوْ تَكَلَّمْ» مُتَّفَقٌ عَلَيْهِ.

916 – Abu Huraira (r) berichtete vom Propheten ﷺ, er habe gesagt: „Allah hat meiner Gemeinschaft das nachgesehen, was ihre Seelen ihnen einflüstern, solange sie es nicht tun oder aussprechen.“ Übereinstimmend überliefert.

Hadith

٩١٧ – وَعَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ رضي الله عنهما، عَنِ النَّبِيِّ ﷺ قَالَ: «إِنَّ اللَّهَ وَضَعَ عَنْ أُمَّتِي: الْخَطَأَ، وَالنِّسْيَانَ، وَمَا اسْتُكْرِهُوا عَلَيْهِ» رَوَاهُ ابْنُ مَاجَهْ، وَالْحَاكِمُ، وَقَالَ أَبُو حَاتِمٍ: «لَا يَثْبُتُ».

917 – Ibn ʿAbbās (r) berichtete vom Propheten ﷺ, er habe gesagt: „Allah hat meiner Gemeinschaft den Irrtum, das Vergessen und das, wozu sie gezwungen werden, erlassen.“ Überliefert von Ibn Māǧa und al-Ḥākim; Abu Ḥātim sagte: „Er ist nicht gesichert.“

Hadith

٩١٨ – وَعَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ رضي الله عنهما قَالَ: «إِذَا حَرَّمَ امْرَأَتَهُ لَيْسَ بِشَيْءٍ، وَقَالَ: ﴿لَقَدْ كَانَ لَكُمْ فِي رَسُولِ اللَّهِ أُسْوَةٌ حَسَنَةٌ﴾» رَوَاهُ الْبُخَارِيُّ.

918 – Ibn ʿAbbās (r) sagte: „Wenn jemand seiner Frau gegenüber erklärt, sie sei ihm verboten, so hat das keine Wirkung.“ Und er sagte: „Wahrlich, im Gesandten Allahs habt ihr ein schönes Vorbild.“ Überliefert von al-Buchārī.

Hadith

وَلِمُسْلِمٍ: «إِذَا حَرَّمَ الرَّجُلُ عَلَيْهِ امْرَأَتَهُ؛ فَهِيَ يَمِينٌ يُكَفِّرُهَا».

Und bei Muslim: „Wenn ein Mann seine Frau sich selbst für verboten erklärt, dann ist das ein Eid, für den er Sühne leisten muss.“

Hadith

٩١٩ – وَعَنْ عَائِشَةَ رضي الله عنها: «أَنَّ ابْنَةَ الْجَوْنِ لَمَّا أُدْخِلَتْ عَلَى رَسُولِ اللَّهِ ﷺ وَدَنَا مِنْهَا، قَالَتْ: أَعُوذُ بِاللَّهِ مِنْكَ. قَالَ: لَقَدْ عُذْتِ بِعَظِيمٍ، الْحَقِي بِأَهْلِكِ» رَوَاهُ الْبُخَارِيُّ.

919 – ʿĀʾischa (r) berichtete: Als die Tochter al-Ǧauns zum Gesandten Allahs ﷺ geführt wurde und er sich ihr näherte, sagte sie: „Ich suche bei Allah Zuflucht vor dir.“ Er sagte: „Du hast bei dem Gewaltigen Zuflucht gesucht. Geh zurück zu deiner Familie.“ Überliefert von al-Buchārī.

Hadith

٩٢٠ – وَعَنْ جَابِرٍ رضي الله عنه قَالَ: قَالَ رَسُولُ اللَّهِ ﷺ: «لَا طَلَاقَ إِلَّا بَعْدَ نِكَاحٍ، وَلَا عِتْقَ إِلَّا بَعْدَ مِلْكٍ» رَوَاهُ أَبُو يَعْلَى، وَصَحَّحَهُ الْحَاكِمُ، وَهُوَ مَعْلُولٌ.

920 – Ǧābir (r) berichtete: Der Gesandte Allahs ﷺ sagte: „Es gibt keine Scheidung außer nach einer Heirat und keine Freilassung außer nach erworbenem Besitz.“ Überliefert von Abu Yaʿlā; al-Ḥākim stufte ihn als authentisch ein, doch er weist einen verborgenen Mangel auf.

Hadith

وَأَخْرَجَ ابْنُ مَاجَهْ عَنِ الْمِسْوَرِ بْنِ مَخْرَمَةَ رضي الله عنهما مِثْلَهُ، وَإِسْنَادُهُ حَسَنٌ، لَكِنَّهُ مَعْلُولٌ أَيْضاً.

Ibn Māǧa überlieferte Gleiches von al-Miswar ibn Maḫrama (r). Seine Überlieferungskette ist gut, doch auch er weist einen verborgenen Mangel auf.

Hadith

٩٢١ – وَعَنْ عَمْرِو بْنِ شُعَيْبٍ، عَنْ أَبِيهِ، عَنْ جَدِّهِ رضي الله عنه قَالَ: قَالَ رَسُولُ اللَّهِ ﷺ: «لَا نَذْرَ لِابْنِ آدَمَ فِيمَا لَا يَمْلِكُ، وَلَا عِتْقَ لَهُ فِيمَا لَا يَمْلِكُ، وَلَا طَلَاقَ لَهُ فِيمَا لَا يَمْلِكُ» أَخْرَجَهُ أَبُو دَاوُدَ، وَالتِّرْمِذِيُّ – وَصَحَّحَهُ –، وَنَقَلَ عَنِ الْبُخَارِيِّ: أَنَّهُ أَصَحُّ مَا وَرَدَ فِيهِ.

921 – ʿAmr ibn Šuʿaib berichtete von seinem Vater, von dessen Vater (r): Der Gesandte Allahs ﷺ sagte: „Der Mensch hat kein gültiges Gelübde über das, was er nicht besitzt, keine Freilassung über das, was er nicht besitzt, und keine Scheidung über das, was er nicht besitzt.“ Abu Dāwūd und at-Tirmiḏī haben ihn überliefert – und Letzterer stufte ihn als authentisch ein –, und er führte von al-Buchārī an, dies sei das Authentischste, was dazu überliefert ist.

Hadith

٩٢٢ – وَعَنْ عَائِشَةَ رضي الله عنها، عَنِ النَّبِيِّ ﷺ قَالَ: «رُفِعَ الْقَلَمُ عَنْ ثَلَاثَةٍ: عَنِ النَّائِمِ حَتَّى يَسْتَيْقِظَ، وَعَنِ الصَّغِيرِ حَتَّى يَكْبَرَ، وَعَنِ الْمَجْنُونِ حَتَّى يَعْقِلَ – أَوْ يُفِيقَ –» رَوَاهُ الْخَمْسَةُ إِلَّا التِّرْمِذِيَّ، وَصَحَّحَهُ الْحَاكِمُ.

922 – ʿĀʾischa (r) berichtete vom Propheten ﷺ, er habe gesagt: „Der Stift ist von dreien aufgehoben: vom Schlafenden, bis er erwacht, vom Kind, bis es erwachsen wird, und vom Verrückten, bis er zu Verstand kommt – oder: bis er zu sich kommt.“ Überliefert von den Fünfen außer at-Tirmiḏī; al-Ḥākim stufte ihn als authentisch ein.