Das Erreichen des Ziels aus den Belegen der Rechtsurteile · Kapitel 70 von 91
Das Buch der Strafen
Das Buch der Strafen
Kapitel: Die Strafe für den Unzüchtigen
١٠٢٩ – عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ، وَزَيْدِ بْنِ خَالِدٍ الْجُهَنِيِّ ﵄: «أَنَّ رَجُلاً مِنَ الْأَعْرَابِ أَتَى رَسُولَ اللَّهِ ﷺ، فَقَالَ: يَا رَسُولَ اللَّهِ، أَنْشُدُكَ بِاللَّهِ إِلَّا قَضَيْتَ لِي بِكِتَابِ اللَّهِ. فَقَالَ الْآخَرُ – وَهُوَ أَفْقَهُ مِنْهُ –: نَعَمْ، فَٱقْضِ بَيْنَنَا بِكِتَابِ اللَّهِ، وَأْذَنْ لِي، فَقَالَ: قُلْ. قَالَ: إِنَّ ٱبْنِي كَانَ عَسِيفاً عَلَى هَذَا، فَزَنَى بِٱمْرَأَتِهِ، وَإِنِّي أُخْبِرْتُ أَنَّ عَلَى ٱبْنِي الرَّجْمَ، فَٱفْتَدَيْتُ مِنْهُ بِمِئَةِ شَاةٍ وَوَلِيدَةٍ، فَسَأَلْتُ أَهْلَ الْعِلْمِ فَأَخْبَرُونِي أَنَّمَا عَلَى ٱبْنِي جَلْدُ مِئَةٍ وَتَغْرِيبُ عَامٍ، وَأَنَّ عَلَى ٱمْرَأَةِ هَذَا الرَّجْمَ. فَقَالَ رَسُولُ اللَّهِ ﷺ: وَالَّذِي نَفْسِي بِيَدِهِ، لَأَقْضِيَنَّ بَيْنَكُمَا بِكِتَابِ اللَّهِ، الْوَلِيدَةُ وَالْغَنَمُ رَدٌّ عَلَيْكَ، وَعَلَى ٱبْنِكَ جَلْدُ مِئَةٍ وَتَغْرِيبُ عَامٍ. وَٱغْدُ يَا أُنَيْسُ إِلَى ٱمْرَأَةِ هَذَا، فَإِنِ ٱعْتَرَفَتْ فَٱرْجُمْهَا» مُتَّفَقٌ عَلَيْهِ، وَهَذَا اللَّفْظُ لِمُسْلِمٍ.
1029 – Von Abu Huraira und Zaid ibn Chalid al-Dschuhani, Allah habe Wohlgefallen an ihnen: „Ein Mann von den Beduinen kam zum Gesandten Allahs ﷺ und sagte: ‚O Gesandter Allahs, ich beschwöre dich bei Allah, urteile für mich nach dem Buch Allahs.‘ Da sagte der andere – er war kundiger als jener –: ‚Ja, urteile zwischen uns nach dem Buch Allahs, und erlaube mir (zu sprechen).‘ Er sagte: ‚Sprich.‘ Da sagte er: ‚Mein Sohn war Tagelöhner bei diesem Mann und hat mit dessen Frau Unzucht begangen. Mir wurde mitgeteilt, dass meinen Sohn die Steinigung erwartet, da kaufte ich ihn mit hundert Schafen und einer Sklavin frei. Dann fragte ich die Gelehrten, und sie teilten mir mit, meinem Sohn gebührten hundert Peitschenhiebe und ein Jahr Verbannung, und die Frau dieses Mannes habe die Steinigung zu erwarten.‘ Da sagte der Gesandte Allahs ﷺ: ‚Bei dem, in dessen Hand meine Seele ist, ich werde zwischen euch beiden nach dem Buch Allahs urteilen: Die Sklavin und die Schafe sind dir zurückzugeben, und dein Sohn erhält hundert Peitschenhiebe und ein Jahr Verbannung. Und geh morgen früh, o Unais, zur Frau dieses Mannes; wenn sie gesteht, so steinige sie.‘“ Übereinstimmend überliefert; dieser Wortlaut stammt von Muslim.
١٠٣٠ – وَعَنْ عُبَادَةَ بْنِ الصَّامِتِ ﵁ قَالَ: قَالَ رَسُولُ اللَّهِ ﷺ: «خُذُوا عَنِّي، خُذُوا عَنِّي؛ فَقَدْ جَعَلَ اللَّهُ لَهُنَّ سَبِيلاً: الْبِكْرُ بِالْبِكْرِ؛ جَلْدُ مِئَةٍ وَنَفْيُ سَنَةٍ. وَالثَّيِّبُ بِالثَّيِّبِ؛ جَلْدُ مِئَةٍ وَالرَّجْمُ» رَوَاهُ مُسْلِمٌ.
1030 – Von Ubada ibn as-Samit, Allah habe Wohlgefallen an ihm, der sagte: Der Gesandte Allahs ﷺ sagte: „Nehmt von mir, nehmt von mir! Allah hat ihnen (den Frauen) einen Weg bestimmt: Der Unverheiratete mit der Unverheirateten: hundert Peitschenhiebe und ein Jahr Verbannung. Der Verheiratete mit der Verheirateten: hundert Peitschenhiebe und die Steinigung.“ Überliefert von Muslim.
١٠٣١ – وَعَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ ﵁ قَالَ: «أَتَى رَجُلٌ مِنَ الْمُسْلِمِينَ رَسُولَ اللَّهِ ﷺ – وَهُوَ فِي الْمَسْجِدِ –، فَنَادَاهُ فَقَالَ: يَا رَسُولَ اللَّهِ، إِنِّي زَنَيْتُ، فَأَعْرَضَ عَنْهُ. فَتَنَحَّى تِلْقَاءَ وَجْهِهِ، فَقَالَ: يَا رَسُولَ اللَّهِ، إِنِّي زَنَيْتُ، فَأَعْرَضَ عَنْهُ، حَتَّى ثَنَى ذَلِكَ عَلَيْهِ أَرْبَعَ مَرَّاتٍ. فَلَمَّا شَهِدَ عَلَى نَفْسِهِ أَرْبَعَ شَهَادَاتٍ، دَعَاهُ رَسُولُ اللَّهِ ﷺ فَقَالَ: أَبِكَ جُنُونٌ؟ قَالَ: لَا. قَالَ: فَهَلْ أَحْصَنْتَ؟ قَالَ: نَعَمْ. فَقَالَ رَسُولُ اللَّهِ ﷺ: ٱذْهَبُوا بِهِ فَٱرْجُمُوهُ» مُتَّفَقٌ عَلَيْهِ.
1031 – Von Abu Huraira, Allah habe Wohlgefallen an ihm, der sagte: „Ein Mann von den Muslimen kam zum Gesandten Allahs ﷺ – dieser war in der Moschee –, rief ihn und sagte: ‚O Gesandter Allahs, ich habe Unzucht begangen.‘ Da wandte er sich von ihm ab. Der Mann trat auf die Seite, in die sein Gesicht blickte, und sagte: ‚O Gesandter Allahs, ich habe Unzucht begangen.‘ Er wandte sich von ihm ab, bis der Mann dies viermal wiederholt hatte. Als er viermal gegen sich selbst Zeugnis abgelegt hatte, rief ihn der Gesandte Allahs ﷺ und fragte: ‚Hast du den Wahnsinn?‘ Er antwortete: ‚Nein.‘ Er fragte: ‚Bist du verheiratet?‘ Er antwortete: ‚Ja.‘ Da sagte der Gesandte Allahs ﷺ: ‚Geht mit ihm und steinigt ihn.‘“ Übereinstimmend überliefert.
١٠٣٢ – وَعَنِ ٱبْنِ عَبَّاسٍ ﵄ قَالَ: «لَمَّا أَتَى مَاعِزُ بْنُ مَالِكٍ إِلَى النَّبِيِّ ﷺ قَالَ لَهُ: لَعَلَّكَ قَبَّلْتَ، أَوْ غَمَزْتَ، أَوْ نَظَرْتَ؟ قَالَ: لَا يَا رَسُولَ اللَّهِ» رَوَاهُ الْبُخَارِيُّ.
1032 – Von Ibn Abbas, Allah habe Wohlgefallen an beiden, der sagte: „Als Maiz ibn Malik zum Propheten ﷺ kam, sagte dieser zu ihm: ‚Vielleicht hast du geküsst, berührt oder (nur) geschaut?‘ Er antwortete: ‚Nein, o Gesandter Allahs.‘“ Überliefert von al-Buchari.
١٠٣٣ – وَعَنْ عُمَرَ بْنِ الْخَطَّابِ ﵁ أَنَّهُ خَطَبَ فَقَالَ: «إِنَّ اللَّهَ بَعَثَ مُحَمَّداً بِالْحَقِّ، وَأَنْزَلَ عَلَيْهِ الْكِتَابَ، فَكَانَ فِيمَا أَنْزَلَ اللَّهُ عَلَيْهِ آيَةُ الرَّجْمِ – قَرَأْنَاهَا، وَوَعَيْنَاهَا، وَعَقَلْنَاهَا –، فَرَجَمَ رَسُولُ اللَّهِ ﷺ وَرَجَمْنَا بَعْدَهُ. فَأَخْشَى إِنْ طَالَ بِالنَّاسِ زَمَانٌ أَنْ يَقُولَ قَائِلٌ: مَا نَجِدُ الرَّجْمَ فِي كِتَابِ اللَّهِ، فَيَضِلُّوا بِتَرْكِ فَرِيضَةٍ أَنْزَلَهَا اللَّهُ، وَإِنَّ الرَّجْمَ حَقٌّ فِي كِتَابِ اللَّهِ عَلَى مَنْ زَنَى إِذَا أُحْصِنَ مِنَ الرِّجَالِ وَالنِّسَاءِ؛ إِذَا قَامَتِ الْبَيِّنَةُ، أَوْ كَانَ الْحَبَلُ، أَوِ الِٱعْتِرَافُ» مُتَّفَقٌ عَلَيْهِ.
1033 – Von Umar ibn al-Chattab, Allah habe Wohlgefallen an ihm, dass er eine Predigt hielt und sagte: „Allah hat Muhammad mit der Wahrheit gesandt und ihm das Buch herabgesandt. Zu dem, was Allah ihm herabsandte, gehörte der Vers der Steinigung – wir haben ihn rezitiert, behalten und verstanden. Der Gesandte Allahs ﷺ ließ steinigen, und wir ließen nach ihm steinigen. Ich fürchte, wenn den Menschen eine lange Zeit vergeht, dass dann einer sagt: ‚Wir finden die Steinigung nicht im Buch Allahs‘, und sie so in die Irre gehen, indem sie eine Pflicht aufgeben, die Allah herabgesandt hat. Die Steinigung ist ein Recht im Buch Allahs gegen jeden, der Unzucht begeht, wenn er verheiratet ist, seien es Männer oder Frauen – wenn der Beweis erbracht ist oder eine Schwangerschaft vorliegt oder das Geständnis.“ Übereinstimmend überliefert.
١٠٣٤ – وَعَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ ﵁، سَمِعْتُ رَسُولَ اللَّهِ ﷺ يَقُولُ: «إِذَا زَنَتْ أَمَةُ أَحَدِكُمْ فَتَبَيَّنَ زِنَاهَا؛ فَلْيَجْلِدْهَا الْحَدَّ، وَلَا يُثَرِّبْ عَلَيْهَا. ثُمَّ إِنْ زَنَتْ فَلْيَجْلِدْهَا الْحَدَّ، وَلَا يُثَرِّبْ عَلَيْهَا. ثُمَّ إِنْ زَنَتِ الثَّالِثَةَ، فَتَبَيَّنَ زِنَاهَا؛ فَلْيَبِعْهَا وَلَوْ بِحَبْلٍ مِنْ شَعَرٍ» مُتَّفَقٌ عَلَيْهِ، وَهَذَا لَفْظُ مُسْلِمٍ.
1034 – Von Abu Huraira, Allah habe Wohlgefallen an ihm, der sagte: Ich hörte den Gesandten Allahs ﷺ sagen: „Wenn die Sklavin eines von euch Unzucht begeht und ihre Unzucht offenkundig wird, so soll er ihr die Strafe verabreichen und sie nicht weiter tadeln. Begeht sie danach erneut Unzucht, so soll er ihr die Strafe verabreichen und sie nicht weiter tadeln. Begeht sie sie ein drittes Mal und ihre Unzucht wird offenkundig, so soll er sie verkaufen, und sei es für ein Seil aus Haaren.“ Übereinstimmend überliefert; dies ist der Wortlaut von Muslim.
١٠٣٥ – وَعَنْ عَلِيٍّ ﵁ قَالَ: قَالَ رَسُولُ اللَّهِ ﷺ: «أَقِيمُوا الْحُدُودَ عَلَى مَا مَلَكَتْ أَيْمَانُكُمْ» رَوَاهُ أَبُو دَاوُدَ، وَهُوَ فِي مُسْلِمٍ مَوْقُوفٌ.
1035 – Von Ali, Allah habe Wohlgefallen an ihm, der sagte: Der Gesandte Allahs ﷺ sagte: „Vollzieht die Strafen an denen, die eure rechte Hand besitzt.“ Überliefert von Abu Dawud; bei Muslim findet er sich als Aussage Alis selbst (mawquf).
١٠٣٦ – وَعَنْ عِمْرَانَ بْنِ حُصَيْنٍ ﵄: «أَنَّ ٱمْرَأَةً مِنْ جُهَيْنَةَ أَتَتْ نَبِيَّ اللَّهِ ﷺ وَهِيَ حُبْلَى مِنَ الزِّنَا، فَقَالَتْ: يَا نَبِيَّ اللَّهِ، أَصَبْتُ حَدّاً، فَأَقِمْهُ عَلَيَّ. فَدَعَا نَبِيُّ اللَّهِ ﷺ وَلِيَّهَا، فَقَالَ: أَحْسِنْ إِلَيْهَا، فَإِذَا وَضَعَتْ فَأْتِنِي بِهَا، فَفَعَلَ. فَأَمَرَ بِهَا فَشُكَّتْ عَلَيْهَا ثِيَابُهَا، ثُمَّ أَمَرَ بِهَا فَرُجِمَتْ، ثُمَّ صَلَّى عَلَيْهَا. فَقَالَ عُمَرُ ﵁: أَتُصَلِّي عَلَيْهَا يَا نَبِيَّ اللَّهِ وَقَدْ زَنَتْ؟! فَقَالَ: لَقَدْ تَابَتْ تَوْبَةً لَوْ قُسِمَتْ بَيْنَ سَبْعِينَ مِنْ أَهْلِ الْمَدِينَةِ لَوَسِعَتْهُمْ، وَهَلْ وَجَدْتَ أَفْضَلَ مِنْ أَنْ جَادَتْ بِنَفْسِهَا لِلَّهِ؟» رَوَاهُ مُسْلِمٌ.
1036 – Von Imran ibn Husain, Allah habe Wohlgefallen an beiden: „Eine Frau von den Dschuhaina kam zum Propheten Allahs ﷺ; sie war durch Unzucht schwanger. Sie sagte: ‚O Prophet Allahs, ich habe eine Strafe verwirkt, so vollziehe sie an mir.‘ Da rief der Prophet Allahs ﷺ ihren Vormund und sagte: ‚Behandle sie gut, und wenn sie geboren hat, dann bring sie zu mir.‘ Er tat es. Da befahl er (das Nötige) für sie, und ihre Kleider wurden um sie fest zusammengebunden; dann befahl er, und sie wurde gesteinigt. Danach betete er das Totengebet über sie. Umar, Allah habe Wohlgefallen an ihm, sagte: ‚Du betest über sie, o Prophet Allahs, obwohl sie Unzucht begangen hat?!‘ Er antwortete: ‚Sie hat eine Reue getan, die für siebzig von den Leuten Medinas gereicht hätte, wenn man sie unter sie verteilt hätte. Hast du etwas Besseres gefunden, als dass sie sich selbst für Allah hingegeben hat?‘“ Überliefert von Muslim.
١٠٣٧ - وَعَنْ جابِرِ بْنِ عَبْدِ اللَّهِ رضي الله عنه قَالَ: «رَجَمَ النَّبِيُّ ﷺ رَجُلاً مِنْ أَسْلَمَ، وَرَجُلاً مِنَ الْيَهُودِ، وَٱمْرَأَةً» رَوَاهُ مُسْلِمٌ.
1037 – Von Dschabir ibn Abdillah, Allahs Wohlgefallen auf ihm: „Der Prophet ﷺ ließ einen Mann vom Stamm Aslam steinigen, einen Mann von den Juden und eine Frau." Überliefert von Muslim.
Die Geschichte von der Steinigung der beiden Juden steht in den beiden Sahih-Sammlungen im Hadith von Ibn Umar, Allahs Wohlgefallen auf ihm.
١٠٣٨ - وَعَنْ سَعِيدِ بْنِ سَعْدِ بْنِ عُبَادَةَ رضي الله عنه قَالَ: «كَانَ بَيْنَ أَبْيَاتِنَا رُوَيْجِلٌ ضَعِيفٌ، فَخَبَثَ بِأَمَةٍ مِنْ إِمَائِهِمْ، فَذَكَرَ ذَلِكَ سَعْدٌ لِرَسُولِ اللَّهِ ﷺ. فَقَالَ: ٱضْرِبُوهُ حَدَّهُ، فَقَالُوا: يَا رَسُولَ اللَّهِ، إِنَّهُ أَضْعَفُ مِنْ ذَلِكَ. فَقَالَ: خُذُوا عِثْكَالاً فِيهِ مِئَةُ شِمْرَاخٍ، ثُمَّ ٱضْرِبُوهُ بِهِ ضَرْبَةً وَاحِدَةً؛ فَفَعَلُوا»
1038 – Von Sa'id ibn Sa'd ibn Ubada, Allahs Wohlgefallen auf ihm: „Unter den Bewohnern unserer Häuser war ein schwächlicher kleiner Mann, der sich an einer Sklavin aus dem Besitz ihrer Herren vergangen hatte. Sa'd erwähnte das gegenüber dem Gesandten Allahs ﷺ. Da sagte er: ‚Vollzieht an ihm seine Strafe.' Sie sagten: ‚O Gesandter Allahs, er ist schwächer als das.' Da sagte er: ‚Nehmt einen Dattelrispenstiel mit hundert Zweigen und schlagt ihn damit einmal.' Und sie taten es."
Überliefert von Ahmad, an-Nasa'i und Ibn Madscha. Seine Überliefererkette ist gut (hasan), doch es gibt Meinungsverschiedenheit darüber, ob sie lückenlos (mit Anbindung an den Prophetengefährten) oder mit ausgelassenem Glied (mursal) überliefert ist.
١٠٣٩ - وَعَنِ ٱبْنِ عَبَّاسٍ رضي الله عنهما أَنَّ النَّبِيَّ ﷺ قَالَ: «مَنْ وَجَدْتُمُوهُ يَعْمَلُ عَمَلَ قَوْمِ لُوطٍ؛ فَٱقْتُلُوا الْفَاعِلَ وَالْمَفْعُولَ بِهِ. وَمَنْ وَجَدْتُمُوهُ وَقَعَ عَلَى بَهِيمَةٍ؛ فَٱقْتُلُوهُ وَٱقْتُلُوا الْبَهِيمَةَ»
1039 – Von Ibn Abbas, Allahs Wohlgefallen auf beiden: Der Prophet ﷺ sagte: „Wen ihr dabei antrefft, die Tat des Volkes Lots zu verrichten, den tötet – den, der sie begeht, und den, an dem sie begangen wird. Und wen ihr dabei antrefft, wie er sich an einem Tier vergeht, den tötet und tötet auch das Tier."
Überliefert von den Fünf (Ahmad, Abu Dawud, at-Tirmidhi, an-Nasa'i und Ibn Madscha). Seine Überlieferer sind vertrauenswürdig, jedoch gibt es Meinungsverschiedenheit darüber.
١٠٤٠ - وَعَنِ ٱبْنِ عُمَرَ رضي الله عنهما: «أَنَّ النَّبِيَّ ﷺ ضَرَبَ وَغَرَّبَ، وَأَنَّ أَبَا بَكْرٍ ضَرَبَ وَغَرَّبَ»
1040 – Von Ibn Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden: „Der Prophet ﷺ ließ auspeitschen und verbannen, und auch Abu Bakr ließ auspeitschen und verbannen."
Überliefert von at-Tirmidhi; seine Überlieferer sind zuverlässig. Es gibt jedoch Meinungsverschiedenheit darüber, ob er auf den Propheten zurückgeführt (marfu') oder als Aussage des Gefährten (mauquf) zu werten ist.
١٠٤١ - وَعَنِ ٱبْنِ عَبَّاسٍ رضي الله عنهما قَالَ: «لَعَنَ رَسُولُ اللَّهِ ﷺ الْمُخَنَّثِينَ مِنَ الرِّجَالِ، وَالْمُتَرَجِّلَاتِ مِنَ النِّسَاءِ، وَقَالَ: أَخْرِجُوهُمْ مِنْ بُيُوتِكُمْ»
1041 – Von Ibn Abbas, Allahs Wohlgefallen auf beiden: „Der Gesandte Allahs ﷺ verfluchte die weibisch auftretenden Männer und die männlich auftretenden Frauen und sagte: ‚Weist sie aus euren Häusern hinaus.'"
Überliefert von al-Bukhari.
١٠٤٢ - وَعَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ رضي الله عنه قَالَ: قَالَ رَسُولُ اللَّهِ ﷺ: «ٱدْفَعُوا الْحُدُودَ مَا وَجَدْتُمْ لَهَا مَدْفَعاً»
1042 – Von Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm: Der Gesandte Allahs ﷺ sagte: „Wehrt die Hadd-Strafen ab, solange ihr dafür eine Abwehr findet."
Überliefert von Ibn Madscha; seine Überliefererkette ist schwach.
At-Tirmidhi und al-Hakim überlieferten ihn im Hadith der Aischa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, mit dem Wortlaut: „Wehrt die Hadd-Strafen von den Muslimen ab, soweit ihr es vermögt." Auch dieser ist schwach.
Al-Bayhaqi überlieferte ihn von Ali, Allahs Wohlgefallen auf ihm, als dessen eigene Aussage mit dem Wortlaut: „Wehrt die Hadd-Strafen durch Zweifelsfälle ab."
١٠٤٣ - وَعَنِ ٱبْنِ عُمَرَ رضي الله عنهما قَالَ: قَالَ رَسُولُ اللَّهِ ﷺ: «ٱجْتَنِبُوا هَذِهِ الْقَاذُورَاتِ الَّتِي نَهَى اللَّهُ عَنْهَا، فَمَنْ أَلَمَّ فَلْيَسْتَتِرْ بِسِتْرِ اللَّهِ، وَلْيَتُبْ إِلَى اللَّهِ؛ فَإِنَّهُ مَنْ يُبْدِ لَنَا صَفْحَتَهُ نُقِمْ عَلَيْهِ كِتَابَ اللَّهِ»
1043 – Von Ibn Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden: Der Gesandte Allahs ﷺ sagte: „Meidet diese Abscheulichkeiten, die Allah verboten hat. Wer dennoch etwas davon begangen hat, der verhülle sich mit Allahs Hülle und kehre reuig zu Allah zurück; denn wer uns seine Blöße offenlegt, an dem vollziehen wir das Buch Allahs."
Überliefert von al-Hakim. Im „Muwatta'" steht er als Mursal-Überlieferung von Zaid ibn Aslam.