Das Erreichen des Ziels aus den Belegen der Rechtsurteile · Kapitel 71 von 91
Das Kapitel über die Hadd-Strafe für die Verleumdung (Qadhf)
Das Kapitel über die Hadd-Strafe für die Verleumdung (Qadhf)
١٠٤٤ - عَنْ عَائِشَةَ رضي الله عنها قَالَتْ: «لَمَّا نَزَلَ عُذْرِي، قَامَ رَسُولُ اللَّهِ ﷺ عَلَى الْمِنْبَرِ، فَذَكَرَ ذَلِكَ وَتَلَا الْقُرْآنَ، فَلَمَّا نَزَلَ أَمَرَ بِرَجُلَيْنِ وَٱمْرَأَةٍ فَضُرِبُوا الْحَدَّ»
1044 – Von Aischa, Allahs Wohlgefallen auf ihr: „Als meine Entlastung herabgesandt wurde, stand der Gesandte Allahs ﷺ auf der Kanzel, erwähnte dies und rezitierte den Quran. Als er herabgestiegen war, ordnete er an, zwei Männer und eine Frau zu bestrafen, und an ihnen wurde die Hadd-Strafe vollzogen."
Überliefert von den Fünf; al-Bukhari weist darauf hin.
١٠٤٥ - وَعَنْ أَنَسِ بْنِ مَالِكٍ رضي الله عنه قَالَ: «أَوَّلُ لِعَانٍ كَانَ فِي الْإِسْلَامِ: أَنَّ شَرِيكَ بْنَ سَحْمَاءَ قَذَفَهُ هِلَالُ بْنُ أُمَيَّةَ بِٱمْرَأَتِهِ، فَقَالَ لَهُ رَسُولُ اللَّهِ ﷺ: الْبَيِّنَةَ، وَإِلَّا فَحَدٌّ فِي ظَهْرِكَ...» الْحَدِيثَ
1045 – Von Anas ibn Malik, Allahs Wohlgefallen auf ihm: „Der erste Fluchschwur (Li'an) im Islam war folgender: Hilal ibn Umayya bezichtigte den Scharik ibn Sahma' wegen seiner Frau. Da sagte der Gesandte Allahs ﷺ zu ihm: ‚Den Beweis – andernfalls eine Hadd-Strafe auf deinen Rücken …'" – der Hadith.
Überliefert von Abu Ya'la; seine Überlieferer sind vertrauenswürdig.
Im Sahih von al-Bukhari steht Ähnliches im Hadith von Ibn Abbas, Allahs Wohlgefallen auf beiden.
١٠٤٦ - وَعَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عَامِرِ بْنِ رَبِيعَةَ رضي الله عنهما قَالَ: «لَقَدْ أَدْرَكْتُ أَبَا بَكْرٍ، وَعُمَرَ، وَعُثْمَانَ، وَمَنْ بَعْدَهُمْ، فَلَمْ أَرَهُمْ يَضْرِبُونَ الْمَمْلُوكَ فِي الْقَذْفِ إِلَّا أَرْبَعِينَ»
1046 – Von Abdullah ibn Amir ibn Rabi'a, Allahs Wohlgefallen auf beiden: „Ich habe Abu Bakr, Umar und Uthman erlebt sowie die, die nach ihnen kamen, und ich sah nicht, dass sie einen Sklaven wegen Verleumdung mit mehr als vierzig Hieben schlugen."
Überliefert von Malik, und von ath-Thauri in seinem „Dschami'".
١٠٤٧ - وَعَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ رضي الله عنه قَالَ: قَالَ رَسُولُ اللَّهِ ﷺ: «مَنْ قَذَفَ مَمْلُوكَهُ؛ يُقَامُ عَلَيْهِ الْحَدُّ يَوْمَ الْقِيَامَةِ، إِلَّا أَنْ يَكُونَ كَمَا قَالَ»
1047 – Von Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm: Der Gesandte Allahs ﷺ sagte: „Wer seinen Sklaven verleumdet, an dem wird am Tag der Auferstehung die Hadd-Strafe vollzogen – es sei denn, es verhält sich so, wie er gesagt hat."
Einhellig überliefert (Muttafaq alaihi).