Das Erreichen des Ziels aus den Belegen der Rechtsurteile · Kapitel 72 von 91
Das Kapitel über die Hadd-Strafe für den Diebstahl
Das Kapitel über die Hadd-Strafe für den Diebstahl
١٠٤٨ - عَنْ عَائِشَةَ رضي الله عنها قَالَتْ: قَالَ رَسُولُ اللَّهِ ﷺ: «لَا تُقْطَعُ يَدُ سَارِقٍ إِلَّا فِي رُبُعِ دِينَارٍ فَصَاعِداً»
1048 – Von Aischa, Allahs Wohlgefallen auf ihr: Der Gesandte Allahs ﷺ sagte: „Die Hand eines Diebes wird nur bei einem Viertel Dinar oder mehr abgetrennt."
Einhellig überliefert (Muttafaq alaihi); der Wortlaut ist der von Muslim.
Der Wortlaut bei al-Bukhari lautet: „Die Hand wird bei einem Viertel Dinar oder mehr abgetrennt."
In einer Überlieferung bei Ahmad heißt es: „Trennt die Hand ab bei einem Viertel Dinar, doch trennt sie nicht ab bei weniger als dem."
١٠٤٩ - وَعَنِ ٱبْنِ عُمَرَ رضي الله عنهما: «أَنَّ النَّبِيَّ ﷺ قَطَعَ فِي مِجَنٍّ ثَمَنُهُ ثَلَاثَةُ دَرَاهِمَ»
1049 – Von Ibn Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden: „Der Prophet ﷺ ließ die Hand wegen eines Schildes abtrennen, dessen Wert drei Dirham betrug."
Einhellig überliefert (Muttafaq alaihi).
١٠٥٠ - وَعَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ رضي الله عنه قَالَ: قَالَ رَسُولُ اللَّهِ ﷺ: «لَعَنَ اللَّهُ السَّارِقَ؛ يَسْرِقُ الْبَيْضَةَ فَتُقْطَعُ يَدُهُ، وَيَسْرِقُ الْحَبْلَ فَتُقْطَعُ يَدُهُ»
1050 – Von Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm: Der Gesandte Allahs ﷺ sagte: „Allah verfluche den Dieb: Er stiehlt ein Ei, und seine Hand wird abgetrennt; er stiehlt ein Seil, und seine Hand wird abgetrennt."
Ebenfalls einhellig überliefert (Muttafaq alaihi).
١٠٥١ - وَعَنْ عَائِشَةَ رضي الله عنها أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ ﷺ قَالَ: «أَتَشْفَعُ فِي حَدٍّ مِنْ حُدُودِ اللَّهِ؟! ثُمَّ قَامَ فَٱخْتَطَبَ، فَقَالَ: أَيُّهَا النَّاسُ، إِنَّمَا هَلَكَ الَّذِينَ قَبْلَكُمْ أَنَّهُمْ كَانُوا إِذَا سَرَقَ فِيهِمُ الشَّرِيفُ تَرَكُوهُ، وَإِذَا سَرَقَ فِيهِمُ الضَّعِيفُ أَقَامُوا عَلَيْهِ الْحَدَّ...»
1051 – Von Aischa, Allahs Wohlgefallen auf ihr: Der Gesandte Allahs ﷺ sagte: „Legst du Fürsprache ein in einer der Hadd-Strafen Allahs?!" Dann stand er auf, hielt eine Ansprache und sagte: „O ihr Menschen, wahrlich, vernichtet wurden die, die vor euch waren, nur deshalb, weil sie den Angesehenen unter sich laufen ließen, wenn er stahl, und die Strafe an dem Schwachen unter sich vollzogen, wenn er stahl …"
Der Hadith ist einhellig überliefert (Muttafaq alaihi); der Wortlaut ist der von Muslim.
وَلَهُ مِنْ وَجْهٍ آخَرَ عَنْ عَائِشَةَ رضي الله عنها: «كَانَتِ ٱمْرَأَةٌ تَسْتَعِيرُ الْمَتَاعَ، وَتَجْحَدُهُ؛ فَأَمَرَ النَّبِيُّ ﷺ بِقَطْعِ يَدِهَا».
Und bei Muslim auf einem anderen Überlieferungsweg von Aischa, Allahs Wohlgefallen auf ihr: „Es gab eine Frau, die Gebrauchsgegenstände auslieh und dies dann abstritt; da ordnete der Prophet ﷺ an, ihr die Hand abzutrennen."
١٠٥٢ - وَعَنْ جابِرٍ رضي الله عنه، عَنِ النَّبِيِّ ﷺ قَالَ: «لَيْسَ عَلَى خَائِنٍ، وَلَا مُنْتَهِبٍ، وَلَا مُخْتَلِسٍ قَطْعٌ»
1052 – Von Dschabir, Allahs Wohlgefallen auf ihm, vom Propheten ﷺ, der sagte: „Beim Veruntreuer, beim Plünderer und beim Entreißer gibt es keine Handabtrennung."
Überliefert von den Fünf; at-Tirmidhi und Ibn Hibban stuften ihn als sahih ein.
١٠٥٣ - وَعَنْ رَافِعِ بْنِ خَدِيجٍ رضي الله عنه: سَمِعْتُ رَسُولَ اللَّهِ ﷺ يَقُولُ: «لَا قَطْعَ فِي ثَمَرٍ وَلَا كَثَرٍ»
1053 – Von Rafi' ibn Chadidsch, Allahs Wohlgefallen auf ihm: „Ich hörte den Gesandten Allahs ﷺ sagen: ‚Bei Früchten und bei Palmmark gibt es keine Handabtrennung.'"
Überliefert von den Genannten; auch at-Tirmidhi und Ibn Hibban stuften ihn als sahih ein.
١٠٥٤ - وَعَنْ أَبِي أُمَيَّةَ الْمَخْزُومِيِّ رضي الله عنه قَالَ: «أُتِيَ النَّبِيُّ ﷺ بِلِصٍّ قَدِ ٱعْتَرَفَ ٱعْتِرَافاً، وَلَمْ يُوجَدْ مَعَهُ مَتَاعٌ. فَقَالَ رَسُولُ اللَّهِ ﷺ: مَا إِخَالُكَ سَرَقْتَ، قَالَ: بَلَى، فَأَعَادَ عَلَيْهِ مَرَّتَيْنِ - أَوْ ثَلَاثاً -. فَأَمَرَ بِهِ فَقُطِعَ، وَجِيءَ بِهِ، فَقَالَ: ٱسْتَغْفِرِ اللَّهَ وَتُبْ إِلَيْهِ، فَقَالَ: أَسْتَغْفِرُ اللَّهَ وَأَتُوبُ إِلَيْهِ. فَقَالَ: اللَّهُمَّ تُبْ عَلَيْهِ - ثَلَاثاً -»
1054 – Von Abu Umayya al-Machzumi, Allahs Wohlgefallen auf ihm: „Dem Propheten ﷺ wurde ein Dieb vorgeführt, der ein Geständnis abgelegt hatte, ohne dass bei ihm Diebesgut gefunden wurde. Da sagte der Gesandte Allahs ﷺ: ‚Ich glaube nicht, dass du gestohlen hast.' Er sagte: ‚Doch.' Er wiederholte es ihm gegenüber zweimal – oder dreimal. Da ordnete er seine Bestrafung an, und ihm wurde die Hand abgetrennt. Man brachte ihn (danach) zu ihm, und er sagte: ‚Bitte Allah um Vergebung und kehre reuig zu Ihm zurück.' Er sagte: ‚Ich bitte Allah um Vergebung und kehre reuig zu Ihm zurück.' Da sagte er: ‚O Allah, wende dich ihm reuevoll zu' – dreimal."
Überliefert von Abu Dawud – der Wortlaut stammt von ihm –, ferner von Ahmad und an-Nasa'i; seine Überlieferer sind vertrauenswürdig.
Al-Hakim überlieferte ihn im Hadith des Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, und führte ihn sinngemäß aus. Darin sagte er: „Führt ihn ab, trennt ihm die Hand ab und brennt dann die Wunde aus."
Auch al-Bazzar überlieferte ihn und sagte: „Gegen seine Überliefererkette ist nichts einzuwenden."
١٠٥٥ - وَعَنْ عَبْدِ الرَّحْمَنِ بْنِ عَوْفٍ رضي الله عنه أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ ﷺ قَالَ: «لَا يُغَرَّمُ السَّارِقُ إِذَا أُقِيمَ عَلَيْهِ الْحَدُّ»
1055 – Von Abdurrahman ibn Auf, Allahs Wohlgefallen auf ihm: Der Gesandte Allahs ﷺ sagte: „Dem Dieb wird kein Schadensersatz auferlegt, wenn an ihm die Hadd-Strafe vollzogen wurde."
Überliefert von an-Nasa'i, der darlegte, dass die Überliefererkette unterbrochen (munqati') ist. Abu Hatim sagte: „Er ist verwerflich (munkar)."
١٠٥٦ - وَعَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عَمْرِو بْنِ الْعَاصِ رضي الله عنهما، عَنْ رَسُولِ اللَّهِ ﷺ: «أَنَّهُ سُئِلَ عَنِ الثَّمَرِ الْمُعَلَّقِ. فَقَالَ: مَنْ أَصَابَ بِفِيهِ مِنْ ذِي حَاجَةٍ غَيْرَ مُتَّخِذٍ خُبْنَةً فَلَا شَيْءَ عَلَيْهِ. وَمَنْ خَرَجَ بِشَيْءٍ مِنْهُ؛ فَعَلَيْهِ الْغَرَامَةُ وَالْعُقُوبَةُ. وَمَنْ خَرَجَ بِشَيْءٍ مِنْهُ بَعْدَ أَنْ يُؤْوِيَهُ الْجَرِينُ، فَبَلَغَ ثَمَنَ الْمِجَنِّ؛ فَعَلَيْهِ الْقَطْعُ»
1056 – Von Abdullah ibn Amr ibn al-As, Allahs Wohlgefallen auf beiden, vom Gesandten Allahs ﷺ: Er wurde nach den am Baum hängenden Früchten gefragt. Da sagte er: „Wer als Bedürftiger mit seinem Mund davon nimmt, ohne etwas im Gewandbausch mitzunehmen, den trifft nichts. Wer aber etwas davon mit hinausnimmt, den trifft Schadensersatz und Strafe. Und wer etwas davon hinausnimmt, nachdem es die Tenne aufgenommen hat, und es den Wert eines Schildes erreicht, den trifft die Handabtrennung."
Überliefert von Abu Dawud und an-Nasa'i; al-Hakim stufte ihn als sahih ein.
١٠٥٧ - وَعَنْ صَفْوَانَ بْنِ أُمَيَّةَ رضي الله عنه: «أَنَّ النَّبِيَّ ﷺ قَالَ لَهُ - لَمَّا أَمَرَ بِقَطْعِ الَّذِي سَرَقَ رِدَاءَهُ، فَشَفَعَ فِيهِ -: هَلَّا كَانَ ذَلِكَ قَبْلَ أَنْ تَأْتِيَنِي بِهِ؟!»
1057 – Von Safwan ibn Umayya, Allahs Wohlgefallen auf ihm: „Der Prophet ﷺ sagte zu ihm – als er angeordnet hatte, dem die Hand abzutrennen, der seinen Umhang gestohlen hatte, und (Safwan) für ihn Fürsprache einlegte –: ‚Hättest du das doch getan, bevor du ihn zu mir gebracht hast!'"
Überliefert von den Fünf1; Ibn al-Dscharud und al-Hakim stuften ihn als sahih ein.
١٠٥٨ - وَعَنْ جابِرٍ رضي الله عنه قَالَ: «جِيءَ بِسَارِقٍ إِلَى النَّبِيِّ ﷺ فَقَالَ: ٱقْتُلُوهُ. فَقَالُوا: يَا رَسُولَ اللَّهِ، إِنَّمَا سَرَقَ، قَالَ: ٱقْطَعُوهُ، فَقُطِعَ. ثُمَّ جِيءَ بِهِ الثَّانِيَةَ، فَقَالَ: ٱقْتُلُوهُ، فَذَكَرَ مِثْلَهُ. ثُمَّ جِيءَ بِهِ الثَّالِثَةَ؛ فَذَكَرَ مِثْلَهُ. ثُمَّ جِيءَ بِهِ الرَّابِعَةَ كَذَلِكَ. ثُمَّ جِيءَ بِهِ الْخَامِسَةَ فَقَالَ: ٱقْتُلُوهُ»
1058 – Von Dschabir, Allahs Wohlgefallen auf ihm: „Es wurde ein Dieb zum Propheten ﷺ gebracht, und er sagte: ‚Tötet ihn.' Sie sagten: ‚O Gesandter Allahs, er hat doch nur gestohlen.' Er sagte: ‚Trennt ihm die Hand ab.' Und sie wurde abgetrennt. Dann wurde er ein zweites Mal gebracht, und er sagte: ‚Tötet ihn', und sie sagten dasselbe wie zuvor. Dann wurde er ein drittes Mal gebracht; da sagte er dasselbe. Dann wurde er ein viertes Mal ebenso gebracht. Dann wurde er ein fünftes Mal gebracht, und er sagte: ‚Tötet ihn.'"
Überliefert von Abu Dawud und an-Nasa'i; er hielt ihn für verwerflich (munkar).
1 Richtig ist: außer at-Tirmidhi.