Proviant des Zufriedenen: Die Kurzfassung von „al-Muqni'“ · Kapitel 101 von 149
Kapitel: Die Auslegung beim Schwur
Kapitel: Die Auslegung beim Schwur
Sie bedeutet, dass man mit seinen Worten etwas meint, was ihrem äußeren Sinn widerspricht.
Wenn jemand schwört und seinen Eid auslegt, nützt ihm das, es sei denn, er ist ein Unrechttuender.
Lässt ihn ein Unrechttuender schwören: „Zaid hat bei dir nichts", obwohl dieser bei ihm an einem bestimmten Ort ein anvertrautes Gut hat, und er meint einen anderen Ort, oder er meint mit „nichts" („mā") das Wort „der, welcher" („alladhī"), …
… oder er schwört: „Zaid ist nicht hier", und meint einen anderen Ort als dessen Aufenthaltsort, …
… oder er schwört gegenüber seiner Frau: „Du sollst nichts von mir stehlen", und sie hintergeht ihn bei seinem anvertrauten Gut, und er hatte dies nicht gemeint: …
so bricht er den Eid in keinem dieser Fälle.