Berliner Muslime

Proviant des Zufriedenen: Die Kurzfassung von „al-Muqni'“ · Kapitel 23 von 149

Abschnitt

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Gültig ist das Nachfolgen des Nachbetenden im Imam in der Moschee – auch wenn er ihn nicht sieht und auch nicht diejenigen, die hinter ihm stehen –, sofern er den Takbir hört.

Ebenso gilt es außerhalb der Moschee, wenn er den Imam oder die Nachbetenden sieht und die Reihen miteinander verbunden sind.

Gültig ist das Gebet hinter einem Imam, der höher steht als sie.

Verpönt ist es, wenn die Erhöhung eine Elle oder mehr beträgt – wie sein Imamat in der Nische –, ebenso sein freiwilliges Gebet an der Stelle des Pflichtgebets, außer bei Bedarf, und sein langes Sitzen nach dem Gebet zur Qibla gewandt. Sind dort Frauen, so verweilt er nur kurz, damit sie weggehen können.

Verpönt ist es auch, dass sie zwischen den Säulen stehen, wenn dadurch ihre Reihen unterbrochen werden.