Proviant des Zufriedenen: Die Kurzfassung von „al-Muqni'“ · Kapitel 22 von 149
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Die Nachbetenden stehen hinter dem Imam. Gültig ist es auch, wenn man bei ihm zu seiner Rechten oder zu seinen beiden Seiten steht – nicht aber vor ihm und nicht nur zu seiner Linken, und auch nicht als Einzelner hinter ihm oder hinter der Reihe; es sei denn, es ist eine Frau.
Beim Imamat der Frauen steht die Imamin in ihrer Reihe.
Ihm am nächsten stehen die Männer, dann die Knaben, dann die Frauen – wie bei ihren Totengebeten.
Wer niemanden bei sich stehen hat außer einem Ungläubigen oder einer Frau, oder jemandem, dessen Hadath einer von beiden kennt, oder einem Knaben im Pflichtgebet, der gilt als Einzelner.
Wer eine Lücke in der Reihe findet, tritt in sie ein; andernfalls stellt er sich zur Rechten des Imams. Ist ihm auch das nicht möglich, darf er jemanden, der mit ihm stehen kann, darauf aufmerksam machen.
Betet er eine Rak'a als Einzelner, ist sein Gebet nicht gültig.
Vollzieht er als Einzelner den Ruku' und tritt dann in die Reihe ein, oder stellt sich vor dem Sujud des Imams ein anderer zu ihm, ist sein Gebet gültig.